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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
01.02.11, 06:17
Aktualisiert
11.03.11, 06:29
Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage zu A 204/2010 Antrag bzgl. Schaffung eines Unterstandes in Friesheim als Treffpunkt für Friesheimer Jugendliche Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2010 den A 204/2010 in den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen mit der Maßgabe, die Durchsetzbarkeit des Standortes Nr. 1 zu überprüfen. Dabei soll die Realisierung dieses Standortes leitend sein. Die Verwaltung möge dezidiert darlegen, aus welchen Gründen aus ihrer Sicht die Nutzung "nicht akzeptabel" ist. Wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zu dem Standort Nr. 1 aufgeführt, liegt das betreffende Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Zudem ist dieses Gebiet vom Träger der Landschaftsplanung (Rhein-Erft-Kreis) als Entwicklungsbereich der ersten Priorität der Kernzone Talaue Rotbach/Mühlenbach sowie als lokaler Schwerpunktbereich für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen fast vollständig realisiert. Eine Befreiung bzw. Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet ist unter diesen Gesichtspunkten zu prüfen. Der Antrag wurde am 22.06.2010 im Stadtentwicklungsausschuss beraten, konnte aber ohne ein Votum des Rhein-Erft-Kreises nicht entschieden werden. Aus dem gleichen Grund wurde er auch im JHA am 23.06.2010 vertagt. Die Prüfung mit den zuständigen Fachbehörden des Rhein-Erft-Kreises ist abgeschlossen. Sie ist zu keinem für die Jugendlichen positiven Ergebnis gekommen. Um eine Realisierung eines Unterstandes aber in auch für die betroffenen Jugendlichen noch akzeptabler Zeit zu bewerkstelligen, fand zur Beschleunigung einer alternativen Standortsuche am 17.12.2010 ein Ortstermin unter Beteiligung der Ortsbürgermeisterin, -4-, Mobilé und -51- nach vorheriger Rücksprache mit -61- statt. Bei diesem Ortstermin wurde ein neuer Platz ca. 200 m südwestlich des Standortes Nr. 1 in der Nähe des Rotbachs genau an der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet als optimal und auch baurechtlich realisierbar angesehen (siehe Anlageplan). Um Seitens der Verwaltung keine Zeit mehr zu verlieren, wurde ein Bauantrag bereits in die Wege geleitet. Wann der Unterstand aber gebaut werden kann, hängt von der Verfügbarkeit der benötigten Mittel ab. Zurzeit stehen noch keine Mittel zur Verfügung. Es wird aber nach Sponsoren gesucht. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag wie folgt zu bescheiden: Am neuen von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort wird ein kostengünstiger, robuster Unterstand mit der Möglichkeit der Erweiterung um eine Grillstelle gebaut. Die Verwaltung bemüht sich um Sponsoren für diesen Unterstand. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichendem Maße gefunden werden, versucht die Verwaltung, den Unterstand aus Restmitteln des Eigenbetriebs Immobilien bzw. des Jugendamtes zu finanzieren. I.V. Erner