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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch I. Ergänzung des Plangebietes II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
I. Ergänzung des Plangebietes
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
I. Ergänzung des Plangebietes
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
I. Ergänzung des Plangebietes
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 587/2010 Az.: 61. 21-20 / 154 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.11.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 02.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch I. Ergänzung des Plangebietes II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.11.2010 Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), wird beschlossen, den am 14.10.2008 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu ändern. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umweltund Naturparkzentrum Friesheimer Busch, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Zu I.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 14.10.2008 die Aufstellung des Bebauungsplans 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen (siehe auch V 471/2008). Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtgebietes Erftstadt östlich des Stadtteils Friesheim. Die Abgrenzung des Plangebietes ist bisher identisch mit der Abgrenzung des Flurstücks Nr.60, Flur 4, Gemarkung Friesheim. Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfs haben sich durch die Konkretisierung der Erschließung über den von Südwesten auf das Plangebiet zulaufenden und als Gemeindestraße umzuwidmenden Wirtschaftsweg Änderungen an der Abgrenzung des Plangebietes ergeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs soll um ein ca. 100m langes Teilstück dieses Weges auf den Flurstücken 49, 55 und 58, Flur Nr.4, Gemarkung Friesheim erweitert werden. Zu II.: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum, soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere bauliche Entwicklung der im Flächennutzungsplan als Grünfläche, Zweckbestimmung: Umweltstation, dargestellten Fläche im Friesheimer Busch geschaffen werden. Das Umwelt- und Naturparkzentrum liegt außerdem innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes Nr. 4, Zülpicher Börde und ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Eine weitere bauliche Entwicklung über den bisherigen Bestand hinaus ist aufgrund der Lage im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB und der Lage im Landschaftsschutzgebiet nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanes möglich. Gleichzeitig ist die Änderung bzw. Anpassung des Landschaftsplanes erforderlich. Im Jahre 1998 wurde mit dem Umbau der vorhandenen Gebäude zum Umweltzentrum Friesheimer Busch begonnen. Die Aufbauarbeiten erfolgten durch das Umweltnetzwerk Erftstadt e.V., einem Zusammenschluss der lokalen Umwelt- und Naturschutzverbänden, von Schulen, Kindergärten etc. Das Grundstück wurde mit den aufstehenden Gebäuden von der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellt. Mitglieder des Umweltnetzwerks Erftstadt e.V. sind 105 Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Privatpersonen (Stand 11/2010). Im Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch konnten in den vergangenen 12 Jahren folgende Arbeitsfelder mit den entsprechenden räumlichen Einrichtungen aufgebaut werden: Umweltakademie/Naturwerkstatt (Arbeitsaufgabe Umweltbildung) mit Haus der Umweltbildung (Seminarräume, Büros, Umwelt- und Agenda- Bibliothek, Labor, Naturwerkstatt, Küchen- und Sanitärbereich) Stationäre Waldschule Gebäude erneuerbare Energien (mit Infoweg Energie/nachwachsende Rohstoffe) Bienenhütte Jugendhütte Infoweg ‚Alte Obstsorten’ NABUnter Garten (Bauerngarten) Fühl-, Tast- und Riechpfad Nistkastenhütte Erlebnisbereich Wasser verschiedene Teiche, Wasserfenster, Wurzelraumkläranlage Naturschutz- und Landschaftspflegestation (Landwirtschaftlicher Arbeitsaufgabe der Pflege und Entwicklung von Naturschutzflächen) Heuhütte Stall mit Futterkammer und Materiallager Gemeinwohlzentrum (Arbeitsaufgabe Qualifizierung Langzeitarbeitslosen) Büros im Haus der Umweltbildung Eingangsbereich „Alte Wache“ und Betrieb mit Beschäftigung der von Allen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzzentrums zugeordnet ist der Betriebsbereich mit Lager- und Unterstellmöglichkeiten. Die bisherigen Nutzungen beschränken sich in fast allen Fällen auf die sanierte und ausgebaute vorhandene Gebäudestruktur. Die anstehenden neuen Aufgaben sind jedoch in diesem Rahmen -2- nicht mehr zu realisieren. Aus diesem Grund sind folgende bauliche Erweiterungen im Umweltund Naturparkzentrum vorgesehen: Haus der Umweltbildung Konzentration auf den Bereich Umweltbildung - Umweltbibliothek Ausbau der Seminarräume incl. der Lagermöglichkeiten für Bildungsmaterialien Informationsbereich Erneuerbare Energien Ergänzung des Bereichs durch eine Ausstellung zu ‚Nachwachsenden Rohstoffen’ (Kooperationsprojekt mit Biotec Rhein-Erft e.V.) Informationsbereich Boden Bau eines Bodenerlebnisparks Informationsbereich ‚Unsere Natur und Umwelt – Naturpark Rheinland’ Zentraler Informations- und Verwaltungsbereich unter Einbeziehung des Gemeinwohlzentrums und der Natur- und Umweltverbände. Damit die u.a. im Rahmen des Regionale-Projektes „RegioGrün“ (Südwestkorridor -Erlebnisroute Zu den Villeseen) in Aussicht stehenden Fördermittel beantragt und abgerufen werden können, ist nun die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens erforderlich, da für die Bewilligung der Mittel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Projekte gegeben sein müssen. Im Verlauf den Bebauungsplanverfahrens wurde bislang eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB am 27.10. 2008 durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer zweiwöchigen Offenlage in der Zeit vom 12.08. bis 26.08.2009 statt. Daneben hat die Verwaltung auf der Grundlage des vom Landschaftsplanungsbüro Smeets & Damaschek erstellten aktuellen Nutzungs- und Bebauungskonzepts des Umwelt- und Naturparkzentrums einen Planentwurf erarbeitet, in dem die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Bei den Festsetzungen der Bebaubarkeit wurde durch die Kombination aus großflächigen Baufenstern und geringen Grundflächenzahlen eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Lage und mögliche spätere Änderung geplanter baulicher Einrichtungen wie z. B. Bodenmuseum, Kinderwelt, Wassertisch oder Kiosk gewahrt. Die festgesetzten Verkehrsflächen orientieren sich ausschließlich am Bestand. Die Planungen zur Erweiterung des Umwelt- und Naturparkzentrums Friesheimer Busch werden insbesondere von der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises ausdrücklich unterstützt. Der Bebauungsplanentwurf kann nunmehr zur Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. (Dr. Rips) Anlagen: AnlageplanBP-Entwurf und Begründung (Fraktionen und sachkundige Einwohner) -3-