Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 587/2010
Az.: 61. 21-20 / 154
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.11.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
02.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer
Busch
I. Ergänzung des Plangebietes
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.11.2010
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.
2585), wird beschlossen, den am 14.10.2008 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und
Naturparkzentrum Friesheimer Busch, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu ändern.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.
2585), wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 154,
Erftstadt-Friesheim,
Umweltund
Naturparkzentrum
Friesheimer
Busch,
als
Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Zu I.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 14.10.2008 die Aufstellung des Bebauungsplans 154,
Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, gemäß §2 Abs. 1 BauGB
beschlossen (siehe auch V 471/2008). Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtgebietes Erftstadt
östlich des Stadtteils Friesheim. Die Abgrenzung des Plangebietes ist bisher identisch mit der
Abgrenzung des Flurstücks Nr.60, Flur 4, Gemarkung Friesheim. Im Rahmen der Erarbeitung des
Bebauungsplan-Vorentwurfs haben sich durch die Konkretisierung der Erschließung über den von
Südwesten auf das Plangebiet zulaufenden und als Gemeindestraße umzuwidmenden
Wirtschaftsweg Änderungen an der Abgrenzung des Plangebietes ergeben. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanentwurfs soll um ein ca. 100m langes Teilstück dieses Weges auf den
Flurstücken 49, 55 und 58, Flur Nr.4, Gemarkung Friesheim erweitert werden.
Zu II.: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und
Naturparkzentrum, soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere bauliche Entwicklung der
im Flächennutzungsplan als Grünfläche, Zweckbestimmung: Umweltstation, dargestellten Fläche
im Friesheimer Busch geschaffen werden. Das Umwelt- und Naturparkzentrum liegt außerdem
innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes Nr. 4, Zülpicher Börde und ist als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Eine weitere bauliche Entwicklung über den bisherigen
Bestand hinaus ist aufgrund der Lage im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB und der
Lage im Landschaftsschutzgebiet nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanes möglich.
Gleichzeitig ist die Änderung bzw. Anpassung des Landschaftsplanes erforderlich.
Im Jahre 1998 wurde mit dem Umbau der vorhandenen Gebäude zum Umweltzentrum
Friesheimer Busch begonnen. Die Aufbauarbeiten erfolgten durch das Umweltnetzwerk Erftstadt
e.V., einem Zusammenschluss der lokalen Umwelt- und Naturschutzverbänden, von Schulen,
Kindergärten etc. Das Grundstück wurde mit den aufstehenden Gebäuden von der Stadt Erftstadt
zur Verfügung gestellt.
Mitglieder des Umweltnetzwerks Erftstadt e.V. sind 105 Verbände, Organisationen, Einrichtungen
und Privatpersonen (Stand 11/2010).
Im Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch konnten in den vergangenen 12 Jahren
folgende Arbeitsfelder mit den entsprechenden räumlichen Einrichtungen aufgebaut werden:
Umweltakademie/Naturwerkstatt (Arbeitsaufgabe Umweltbildung) mit
Haus der Umweltbildung (Seminarräume, Büros, Umwelt- und
Agenda- Bibliothek, Labor, Naturwerkstatt, Küchen- und Sanitärbereich)
Stationäre Waldschule
Gebäude erneuerbare Energien (mit Infoweg Energie/nachwachsende Rohstoffe)
Bienenhütte
Jugendhütte
Infoweg ‚Alte Obstsorten’
NABUnter Garten (Bauerngarten)
Fühl-, Tast- und Riechpfad
Nistkastenhütte
Erlebnisbereich Wasser
verschiedene Teiche, Wasserfenster, Wurzelraumkläranlage
Naturschutz- und Landschaftspflegestation (Landwirtschaftlicher
Arbeitsaufgabe der Pflege und Entwicklung von Naturschutzflächen)
Heuhütte
Stall mit Futterkammer und Materiallager
Gemeinwohlzentrum
(Arbeitsaufgabe
Qualifizierung
Langzeitarbeitslosen)
Büros im Haus der Umweltbildung
Eingangsbereich „Alte Wache“
und
Betrieb
mit
Beschäftigung
der
von
Allen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzzentrums zugeordnet ist der Betriebsbereich mit
Lager- und Unterstellmöglichkeiten.
Die bisherigen Nutzungen beschränken sich in fast allen Fällen auf die sanierte und ausgebaute
vorhandene Gebäudestruktur. Die anstehenden neuen Aufgaben sind jedoch in diesem Rahmen
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nicht mehr zu realisieren. Aus diesem Grund sind folgende bauliche Erweiterungen im Umweltund Naturparkzentrum vorgesehen:
Haus der Umweltbildung
Konzentration auf den Bereich Umweltbildung - Umweltbibliothek
Ausbau der Seminarräume incl. der Lagermöglichkeiten für Bildungsmaterialien
Informationsbereich Erneuerbare Energien
Ergänzung des Bereichs durch eine Ausstellung zu ‚Nachwachsenden Rohstoffen’
(Kooperationsprojekt mit Biotec Rhein-Erft e.V.)
Informationsbereich Boden
Bau eines Bodenerlebnisparks
Informationsbereich ‚Unsere Natur und Umwelt – Naturpark Rheinland’
Zentraler Informations- und Verwaltungsbereich unter Einbeziehung des Gemeinwohlzentrums
und der Natur- und Umweltverbände.
Damit die u.a. im Rahmen des Regionale-Projektes „RegioGrün“ (Südwestkorridor -Erlebnisroute
Zu den Villeseen) in Aussicht stehenden Fördermittel beantragt und abgerufen werden können, ist
nun die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens erforderlich, da für die Bewilligung der Mittel
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Projekte gegeben sein müssen.
Im Verlauf den Bebauungsplanverfahrens wurde bislang eine frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB am 27.10. 2008 durchgeführt. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer zweiwöchigen Offenlage in der Zeit
vom 12.08. bis 26.08.2009 statt.
Daneben hat die Verwaltung auf der Grundlage des vom Landschaftsplanungsbüro Smeets &
Damaschek erstellten aktuellen Nutzungs- und Bebauungskonzepts des Umwelt- und
Naturparkzentrums einen Planentwurf erarbeitet, in dem die während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgetragenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Bei den Festsetzungen der Bebaubarkeit
wurde durch die Kombination aus großflächigen Baufenstern und geringen Grundflächenzahlen
eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Lage und mögliche spätere Änderung geplanter baulicher
Einrichtungen wie z. B. Bodenmuseum, Kinderwelt, Wassertisch oder Kiosk gewahrt. Die
festgesetzten Verkehrsflächen orientieren sich ausschließlich am Bestand.
Die Planungen zur Erweiterung des Umwelt- und Naturparkzentrums Friesheimer Busch werden
insbesondere von der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises ausdrücklich
unterstützt.
Der
Bebauungsplanentwurf
kann
nunmehr
zur
Öffentlichkeitsund
Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
(Dr. Rips)
Anlagen:
AnlageplanBP-Entwurf und Begründung (Fraktionen und sachkundige Einwohner)
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