Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
59 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 585/2010
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.11.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
02.12.2010
Bemerkungen
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Einbeziehungssatzung Erftstadt - Ahrem, Franz-Xaver-Mauer Str.
Beschluss über die Offentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
Betrifft:
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.11.2010
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Planvorentwurfes die
Offenlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 34 Abs. 6 und 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, in
Form einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und
einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Mit der Einbeziehungssatzung soll ein Außenbereichsgrundstück (s. Anlageplan) in die im
Zusammenhang bebaute Ortslage Ahrem einbezogen werden (s. a. V 376/2010, Ausschuss für
Stadtentwicklung)
am
16.09.2010).
Die
Außenbereichsfläche
ist
im
wirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Einbeziehung des Grundstücks schließt eine „Baulücke“ und rundet die Ortsrandlage ab. Die
vorbereitete
Einbeziehungssatzung
enthält
die
entsprechenden
städtebaulichen
Rahmenbedingungen, die sich an der vorhandenen Bebauung orientieren und der Ortsrandlage
Rechnung tragen.
Unter Berücksichtigung der ortspezifischen städtebaulichen Gegebenheiten ist eine ausschließlich
eingeschossige Bebauung und die Verlängerung der öffentlichen Verkehrsfläche (Franz-XaverMauer-Str.) zur Erschließung vorgesehen.
Im weiteren Verfahren ist nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) der
Beschluss über die Stellungnahmen (Abwägung) und der Satzungsbeschluss vorgesehen.
(Dr. Rips)
Anlage:
- Anlageplan
- Satzungsentwurf einschl. Begründung (an die Fraktionen und sachkundingen Einwohner)