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Beschlussvorlage (Einbeziehungssatzung Erftstadt - Ahrem, Franz-Xaver-Mauer Str. Beschluss über die Offentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
59 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Einbeziehungssatzung Erftstadt - Ahrem, Franz-Xaver-Mauer Str. 
Beschluss über die Offentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 585/2010 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.11.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 02.12.2010 Bemerkungen vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Einbeziehungssatzung Erftstadt - Ahrem, Franz-Xaver-Mauer Str. Beschluss über die Offentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung Betrifft: Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.11.2010 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Planvorentwurfes die Offenlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 34 Abs. 6 und 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, in Form einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Mit der Einbeziehungssatzung soll ein Außenbereichsgrundstück (s. Anlageplan) in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Ahrem einbezogen werden (s. a. V 376/2010, Ausschuss für Stadtentwicklung) am 16.09.2010). Die Außenbereichsfläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche dargestellt. Die Einbeziehung des Grundstücks schließt eine „Baulücke“ und rundet die Ortsrandlage ab. Die vorbereitete Einbeziehungssatzung enthält die entsprechenden städtebaulichen Rahmenbedingungen, die sich an der vorhandenen Bebauung orientieren und der Ortsrandlage Rechnung tragen. Unter Berücksichtigung der ortspezifischen städtebaulichen Gegebenheiten ist eine ausschließlich eingeschossige Bebauung und die Verlängerung der öffentlichen Verkehrsfläche (Franz-XaverMauer-Str.) zur Erschließung vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) der Beschluss über die Stellungnahmen (Abwägung) und der Satzungsbeschluss vorgesehen. (Dr. Rips) Anlage: - Anlageplan - Satzungsentwurf einschl. Begründung (an die Fraktionen und sachkundingen Einwohner)