Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan 58 A Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 58 A Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 58 A Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 58 A Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 72 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 584/2010 Az.:61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.11.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 02.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan 58 A Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.11.2010 Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes Nr. 58 A, Erftstadt – Dirmerzheim, Kiesstraße, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 RWE Rheinland Westfalen Netz AG, Kuchenheimer Str. 1-3, 53881 Euskirchen (Stellungnahme vom 02. August 2010) Der Hinweis, dass im Zuge der Erschließung die zur Versorgung der geplanten Bauvorhaben entsprechenden Kabel gelegt werden, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt. I.2 Erftverband, Postfach 1320, Bergheim (Stellungnahmen vom 06.08.2010 und 23.08.2006) Der Anregung zur Verringerung des Oberflächenabflusses ist bereits mit einem Hinweis entsprochen. Der Anregung zur Reduzierung von versiegelten Flächen wurde im Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen entsprochen. I.3 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahme vom 06.08.2010) Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt. I.4 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund (Stellungnahme vom 09.08.2010) Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 09.08.2010 bzgl. der durch die Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkung wurde bereits mit einem Hinweis im Bebauungsplanentwurf entsprochen. Im Übrigen wurde die RWE - Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, entsprechend im Verfahren beteiligt. I.5 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahme vom 10.08.2010) Der Hinweis, dass Angaben zur Veränderung oder Verlegung der Anlagen erst bei Vorlage der endgültigen Ausbaupläne gemacht werden, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt. I.6 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom 31.08.2010) Der Anregung bzgl. der internen Ausgleichsfläche kann nicht entsprochen werden. Die in der Vorentwurfsplanung vorgesehene Ausgleichs- bzw. Anpflanzungsfläche ist nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes. Die Anregung bzgl. der Lagebezeichnung der extern gelegenen Ausgleichsfläche wird entsprechend korrigiert. Der Hinweis zum Lärmschutz wird zur Kenntnis genommen. II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 58 A, E.-Dirmerzheim, Kiesstraße, wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m §86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S255) in der zuletzt gültigen Fassung sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I genannten Ergänzungen als Satzung nebst Begründung beschlossen. Begründung: Zu I.6: Aufgrund der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes während der Vorentwurfsplanung kann der Anregung bzgl. der internen Ausgleichsfläche (Fläche zur Anpflanzung eines Gehölzstreifens) nicht entsprochen werden. Diese Änderung ist das Ergebnis der Berücksichtigung der Lärmsituation in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Veranstaltungshalle. Damit verbunden ist eine Reduzierung der überbaubaren Grundstücksflächen im Norden des Plangebietes. Die Beibehaltung einer Anpflanzungsfläche in diesem Bereich widerspricht der städtebaulichen Konzeption (u.a. Aufteilung und Erschließung der Baugrundstücke). Die textlichen Festsetzungen und die Begründung werden entsprechend geändert. Zu II.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 20.06.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 A, Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße beschlossen. -2- Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 02.08.2010 bis einschließlich 01.09.2010 statt. Aufgrund des Ergebnisses der Öffenlichkeits- und Behördenbeteiligung kann nunmehr der Bebauungsplan Nr. 58 A, Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße, in der Form der Beschlussfassung zu I. als Satzung beschlossen werden. (Dr. Rips) Anlagen: - Anlageplan - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit -3-