Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 584/2010
Az.:61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.11.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
02.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan 58 A Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.11.2010
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2
sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des
Bebauungsplanes Nr. 58 A, Erftstadt – Dirmerzheim, Kiesstraße, vorgebrachten
Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1
RWE Rheinland Westfalen Netz AG, Kuchenheimer Str. 1-3, 53881 Euskirchen
(Stellungnahme vom 02. August 2010)
Der Hinweis, dass im Zuge der Erschließung die zur Versorgung der geplanten
Bauvorhaben entsprechenden Kabel gelegt werden, wird zur Kenntnis genommen und
im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
I.2
Erftverband, Postfach 1320, Bergheim (Stellungnahmen vom 06.08.2010 und
23.08.2006)
Der Anregung zur Verringerung des Oberflächenabflusses ist bereits mit einem
Hinweis entsprochen.
Der Anregung zur Reduzierung von versiegelten Flächen wurde im Bebauungsplan mit
entsprechenden Festsetzungen entsprochen.
I.3
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
(Stellungnahme vom 06.08.2010)
Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
I.4
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,
Goebenstr. 25, 44135 Dortmund (Stellungnahme vom 09.08.2010)
Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 09.08.2010 bzgl. der durch die
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkung
wurde bereits mit einem Hinweis im Bebauungsplanentwurf entsprochen.
Im Übrigen wurde die RWE - Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2, 50935 Köln,
entsprechend im Verfahren beteiligt.
I.5
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum
(Stellungnahme vom 10.08.2010)
Der Hinweis, dass Angaben zur Veränderung oder Verlegung der Anlagen erst bei
Vorlage der endgültigen Ausbaupläne gemacht werden, wird zur Kenntnis genommen
und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
I.6
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, 50124
Bergheim (Stellungnahme vom 31.08.2010)
Der Anregung bzgl. der internen Ausgleichsfläche kann nicht entsprochen werden.
Die in der Vorentwurfsplanung vorgesehene Ausgleichs- bzw. Anpflanzungsfläche ist
nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die Anregung bzgl. der Lagebezeichnung der extern gelegenen Ausgleichsfläche wird
entsprechend korrigiert.
Der Hinweis zum Lärmschutz wird zur Kenntnis genommen.
II.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 58 A, E.-Dirmerzheim, Kiesstraße, wird gemäß
§§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m §86 Abs.
1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV
NW S255) in der zuletzt gültigen Fassung sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41
Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom
14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der
unter I genannten Ergänzungen als Satzung nebst Begründung beschlossen.
Begründung:
Zu I.6:
Aufgrund der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
während der Vorentwurfsplanung kann der Anregung bzgl. der internen
Ausgleichsfläche (Fläche zur Anpflanzung eines Gehölzstreifens) nicht entsprochen
werden. Diese Änderung ist das Ergebnis der Berücksichtigung der Lärmsituation in
unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Veranstaltungshalle. Damit verbunden
ist eine Reduzierung der überbaubaren Grundstücksflächen im Norden des
Plangebietes. Die Beibehaltung einer
Anpflanzungsfläche in diesem Bereich
widerspricht der städtebaulichen Konzeption (u.a. Aufteilung und Erschließung der
Baugrundstücke). Die textlichen Festsetzungen und die Begründung werden
entsprechend geändert.
Zu II.:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 20.06.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 58 A, Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße beschlossen.
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Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
02.08.2010 bis einschließlich 01.09.2010 statt.
Aufgrund des Ergebnisses der Öffenlichkeits- und Behördenbeteiligung kann nunmehr
der Bebauungsplan Nr. 58 A, Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße, in der Form der
Beschlussfassung zu I. als Satzung beschlossen werden.
(Dr. Rips)
Anlagen:
- Anlageplan
- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
der Öffentlichkeit
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