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Beschlussvorlage (11. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2011; V 599/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (11. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2011;
V 599/2007) Beschlussvorlage (11. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2011;
V 599/2007)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 563/2010 Az.: 270 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 29.10.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 02.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft Bezug: Bemerkungen 11. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2011; V 599/2007 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.10.2010 Beschlussentwurf: Die 11. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) – Anlage 1 – wird beschlossen. Begründung: Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2011 wird eine Senkung der Behältergrundgebühr im Bereich Rest- und Bioabfall vorgeschlagen. Gleichzeitig wird eine neue Gebühr für die Annahme von Grünabfälle im Bringsystem eingeführt. Folgende Faktoren sind in der Kalkulation berücksichtigt: - Erhöhung der Gebührensätze des Rhein-Erft-Kreises für folgende Fraktionen: Haus- und Sperrmüll - Senkung der Gebührensätze des Rhein-Erft-Kreises für folgende Fraktionen: Bioabfall, Gartenund Parkabfälle - Rücklagenentnahme ist für 2011 eingeplant - Keine Entgeltanpassung seitens des Entsorgers - Mehraufwand für die Entsorgung des „wilden Mülls“ auf Erftstädter Gebiet - Einführung einer kostendeckenden Gebühr für Grünabfälle (PKW-Kofferraumanlieferungen) an der Annahmestelle für Grünabfälle für die Stadt Erftstadt Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt die Deponiegebühr für Haus- und Sperrmüll von 152,02 EUR/t auf 155,00 EUR/t anzuheben. Gleichzeitig soll die Gebühr für Bioabfall von 101,30 EUR/t auf 50,50 EUR/t und die Gebühr für Grünabfälle 101,30 EUR/t auf 26,66 EUR/t gesenkt werden. Sollte die endgültige Deponiegebühr des Rhein-Erft-Kreises von den Ansätzen in der vorliegenden Kalkulation erheblich abweichen, wird spätestens zur Ratssitzung eine Neukalkulation vorgelegt. Der Jahresabschluss 2008 für das Produkt Abfallwirtschaft ergab einen Überschuss in Höhe von 117.185 EUR. Diese Kostenüberdeckung ist nach KAG innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Dies erfolgt in 2011 mit einer Rücklagenentnahme in gleicher Höhe. Somit kann trotz gestiegener Deponiegebühren des Rhein-Erft-Kreises für Haus- und Sperrmüll (1,96 %) die Behältergrundgebühr für den Restabfallbehälter um 7 % gesenkt werden. Weiterhin wird die Beibehaltung der bisherigen Gebühren für die übrigen Abfallfraktionen (Leerungsgebühr, E-Geräte, Windelsack, roter Sack) vorgeschlagen. Auf der Grundlage einer kostendeckenden Gebührenkalkulation der Biobehälter wird eine Senkung der Biobehältergebühr um 24 % vorgeschlagen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 beschlossen, eine zentralen Annahmestelle für Grünabfälle auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt ab 1.1.2011 einzurichten. Für jede Anlieferung ist eine kostendeckende Gebühr zu erheben. Diese Gebühr deckt die Kosten für die Leistung der Grünabfall-Annahmestelle (Betrieb, Annahme und Transport) und der vom Rhein-Erft-Kreis erhobenen Verwertungsgebühr. Mit der vorgeschlagenen Gebühr von 4,50 EUR je Anlieferung werden die Kosten gedeckt und gleichzeitig die bisherige Gebühr des Rhein-ErftKreises unterboten. Der kalkulierte Überschuss in Höhe von ca. 87.000 EUR liegt im Rahmen des KAG und sollte in seiner Höhe bestehen bleiben, um mögliche Behälterverschiebungen abzufangen. Der Rest wird der Rücklage zugeführt. (Dr. Rips) -2-