Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bekanntmachung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
77 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Bekanntmachung) Beschlussvorlage (Bekanntmachung)

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt (AGS) vom ................ Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 394), und des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt (AES) in der Fassung vom 27.12.2007 in seiner Sitzung vom 14.12.2010 folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 4 Gebührensätze Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gebühr beträgt: 1. Restabfallbehälter (grau) Behältergrundgebühr / Leerungsgebühr 1.1 Abfallsäcke für Einpersonenhaushalte (11 Stück) 1.2 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen 1.3 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen 1.4 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen 1.5 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen 1.6 je zusätzlicher Leerung für den Behälter 1.7 je zusätzlicher Leerung für den Behälter 1.8 je zusätzlicher Leerung für den Behälter 1.9 je zusätzlicher Leerung für den Behälter 2. Biobehälter (braun) 2.1 Behälter 2.2 Behälter 80l 120l 240l 1.100l 80l 120l 240l 1.100l 120l 240l 56,76 €/Jahr 90,12 €/Jahr 108,24 €/Jahr 166,68 €/Jahr 831,12 €/Jahr 1,40 €/Leerung 2,10 €/Leerung 4,20 €/Leerung 19,32 €/Leerung 52,92 €/Jahr 79,44 €/Jahr …/2 D:\Programme\SD.NET_Erftstadt\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T14189.doc -23. Sonstige Sondergebühren 3.1 Grünabfuhr (Bündel) 3.2 Haushaltsgroßgeräte nach § 16 (1) a) Abfallsatzung 3.3 Abfallsäcke nach § 11 (4) Abfallsatzung 3.4 Abfallsack (Windelsack) nach § 11 (5) Abfallsatzung 3.5 Abmeldung Biobehälter 3.6 Tausch Biobehälter 3.7 Wiederanmeldung Biobehälter innerhalb von 12 Monaten 20,00 €/Abfuhr 20,00 €/Gerät 2,56 €/Sack 1,50 €/Sack 5,00 €/Einzelfall 10,00 €/Einzelfall 10,00 €/Einzelfall“ Artikel II § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten: Folgender Satz wird angefügt: Die 11. Änderungssatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Erftstadt, den ...................... DR. RIPS (Bürgermeister) D:\Programme\SD.NET_Erftstadt\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T14189.doc