Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
77 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
11. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt
(AGS) vom ................
Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW.
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), der §§ 1, 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober
1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 394),
und des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt (AES) in der
Fassung vom 27.12.2007 in seiner Sitzung vom 14.12.2010 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 4 Gebührensätze
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Gebühr beträgt:
1. Restabfallbehälter (grau)
Behältergrundgebühr / Leerungsgebühr
1.1 Abfallsäcke für Einpersonenhaushalte (11 Stück)
1.2 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen
1.3 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen
1.4 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen
1.5 Behälter inkl. 12 Pflichtentleerungen
1.6 je zusätzlicher Leerung für den Behälter
1.7 je zusätzlicher Leerung für den Behälter
1.8 je zusätzlicher Leerung für den Behälter
1.9 je zusätzlicher Leerung für den Behälter
2. Biobehälter (braun)
2.1 Behälter
2.2 Behälter
80l
120l
240l
1.100l
80l
120l
240l
1.100l
120l
240l
56,76 €/Jahr
90,12 €/Jahr
108,24 €/Jahr
166,68 €/Jahr
831,12 €/Jahr
1,40 €/Leerung
2,10 €/Leerung
4,20 €/Leerung
19,32 €/Leerung
52,92 €/Jahr
79,44 €/Jahr
…/2
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-23. Sonstige Sondergebühren
3.1 Grünabfuhr (Bündel)
3.2 Haushaltsgroßgeräte nach § 16 (1) a) Abfallsatzung
3.3 Abfallsäcke nach § 11 (4) Abfallsatzung
3.4 Abfallsack (Windelsack) nach § 11 (5) Abfallsatzung
3.5 Abmeldung Biobehälter
3.6 Tausch Biobehälter
3.7 Wiederanmeldung Biobehälter innerhalb von 12 Monaten
20,00 €/Abfuhr
20,00 €/Gerät
2,56 €/Sack
1,50 €/Sack
5,00 €/Einzelfall
10,00 €/Einzelfall
10,00 €/Einzelfall“
Artikel II
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten:
Folgender Satz wird angefügt:
Die 11. Änderungssatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der
Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Erftstadt, den ......................
DR. RIPS
(Bürgermeister)
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