Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
11.11.10, 06:19
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 561/2010
Az.: 657
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- / -270- Datum: 28.10.2010
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
23.11.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt
zum 01.01.2011;
V 804/2006
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.10.2010
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt wird beschlossen.
Begründung:
Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2011 wird die Beibehaltung der
bisherigen Straßenreinigungsgebühren und eine Erhöhung der bisherigen Winterdienstgebühren
vorgeschlagen.
Straßenreinigungsgebühren
Der BAB errechnet eine Reduzierung der Gebühren bei komplettem Ausgleich der Überdeckung.
Es wird jedoch die Beibehaltung der bisherigen Gebühren vorgeschlagen. Der hieraus
entstehende Überschuss sollte in seiner Höhe bestehen bleiben um mögliche Änderungen in der
Veranlagung von Straßen abzufangen. Der Rest wird der Rücklage (derzeitiger Stand: 0 EUR)
zugeführt.
Winterdienstgebühren
Der BAB errechnet eine Erhöhung der Gebühren um 3,17 % bzw. 2,60 % bei komplettem
Ausgleich der Unterdeckung. Es wird vorgeschlagen dieser Erhöhung zu folgen. Angesicht der
letzten strengen Winter ist die Vorhaltung von Streumitteln unumgänglich. Sollte wider Erwarten
ein milder Winter eintreten wird ein evtl. Überschuss der Rücklage zugeführt.
(Dr. Rips)
-2-