Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2011; V 804/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
11.11.10, 06:19
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2011;
V 804/2006) Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2011;
V 804/2006)

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 561/2010 Az.: 657 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- / -270- Datum: 28.10.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 23.11.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2011; V 804/2006 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.10.2010 Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2011 wird die Beibehaltung der bisherigen Straßenreinigungsgebühren und eine Erhöhung der bisherigen Winterdienstgebühren vorgeschlagen. Straßenreinigungsgebühren Der BAB errechnet eine Reduzierung der Gebühren bei komplettem Ausgleich der Überdeckung. Es wird jedoch die Beibehaltung der bisherigen Gebühren vorgeschlagen. Der hieraus entstehende Überschuss sollte in seiner Höhe bestehen bleiben um mögliche Änderungen in der Veranlagung von Straßen abzufangen. Der Rest wird der Rücklage (derzeitiger Stand: 0 EUR) zugeführt. Winterdienstgebühren Der BAB errechnet eine Erhöhung der Gebühren um 3,17 % bzw. 2,60 % bei komplettem Ausgleich der Unterdeckung. Es wird vorgeschlagen dieser Erhöhung zu folgen. Angesicht der letzten strengen Winter ist die Vorhaltung von Streumitteln unumgänglich. Sollte wider Erwarten ein milder Winter eintreten wird ein evtl. Überschuss der Rücklage zugeführt. (Dr. Rips) -2-