Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
223 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
11.11.10, 06:19
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 553/2010
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.10.2010
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
23.11.2010
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
07.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetrieb Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage betrifft den städtischen Haushalt hinsichtlich der Betriebskostenzuschüsse.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.11.2010
Beschlussentwurf:
Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2011 des Eigenbetriebes Straßen für die Betriebszweige
Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe wird zugestimmt.
Betriebszweig Straßen
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
im Verlust auf
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen
aus dem Wipla 2010 beträgt
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird auf
festgesetzt.
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2012 (kassenwirksam)
wird in Höhe von
7.499.523,00 €
9.051.697,58 €
-1.552.174,58 €
7.039.269,48 €
2.068.200,00 €
1.025.911,00 €
900.000,00 €
1.399.000,00 €
gewährt (VE).
Betriebszweig Straßenreinigung
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
im Verlust auf
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
739.646,54 €
751.687,35 €
-12.040,81 €
12.040,81 €
Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe
Unterabschnitt Friedhöfe
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
im Verlust auf
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
668.102,00 €
1.000.996,68 €
-332.894,68 €
768.056,52 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
384.000,00 €
Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen
aus dem Wipla 2010 beträgt
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird auf
festgesetzt.
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2012 (kassenwirksam)
wird in Höhe von
gewährt (VE).
200.000,00 €
0,00 €
Unterabschnitt Gartenbau
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
im Verlust auf
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
780.643,00 €
1.381.987,93 €
-601.344,93 €
973.991,92 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
306.000,00 €
Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen
aus dem Wipla 2010 beträgt
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird auf
festgesetzt.
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2012 (kassenwirksam)
-2-
200.000,00 €
30.000,00 €
wird in Höhe von
gewährt (VE).
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO sind die Wirtschaftspläne nach Vorberatung durch
den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen und Vorgaben der
Haushaltsplanung erarbeitet. Gleichfalls konnten einige Ergebnisse der Prüfungen der
vergangenen Jahre bereits berücksichtigt werden.
Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Betriebskostenzuschüsse, die einem Nutzungsentgelt für
Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr
2002 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2003 um weitere TEUR 250 gekürzt und im Rahmen der
HSK-Fortschreibung jährlich erhöht worden. Eine zusätzliche Kürzung im Planjahr 2010 wurde
auch
für
das
Planjahr
2011
beibehalten.
Die
tatsächliche
Minderung
des
Betriebskostenzuschusses beläuft sich im Planjahr auf rd. TEUR 900 (kumuliert seit ca. 2002
TEUR 6000). Diese Kürzungen sind nicht mehr zu kompensieren, da die dem Eigenbetrieb
zugewiesenen Mittel noch nicht einmal zur Deckung der vertraglich gebunden Kosten und der
Personalausgaben reichen.
Straße
Betriebskostenzuschuss
Abrechnung Sonderaufwand
Personalkostenumlage an -81-
vertraglich gebundene Unterhaltungskosten
Personalkosten
Miete -82Personakostenumlage
verbleibt für alle übrigen Aufwendungen:
Garten
Summe
2.689.440,00
300.000,00
80.000,00
3.069.440,00
655.551,00
-2.684.800,00
-676.100,00
-66.951,00
-50.000,00
-3.477.851,00
-294.000,00
-158.000,00
-16.845,00
-468.845,00
-2.978.800,00
-834.100,00
-83.796,00
-50.000,00
-3.946.696,00
-408.411,00
186.706,00
-221.705,00
655.551,00
3.344.991,00
300.000,00
80.000,00
3.724.991,00
Eine Rücknahme der Kürzungen bzw. Erhöhung der Zuschüsse ist nicht nur im Hinblick auf die
oben gezeigte Finanzsituation, sondern auch auf Grund der Überalterung der Straßen und der
Verlängerung des Straßennetzes durch Neubaumaßnahmen unausweichlich, um dem jetzigen
Unterhaltungs- und Pflegestandard nachzukommen. Wie aus den Einnahme / Ausgaberechnungen der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, ergibt sich im Planjahr 2011 eine
Unterdeckung in Höhe von insgesamt ca. 1,64 Mio. Euro. Die „gebührenrechnenden“
Betriebszweige sind hierbei natürlich nicht berücksichtigt.
Weitere Erträge setzten sich aus betrieblichen Einnahmen, Auflösungen empfangener Zuschüsse
(z.B. aus Ablöseverträgen, Grabgebühren, Investitionszuschüsse etc.) und aktivierter
Eigenleistungen (Personalkosten für Investitionen), ggf. innere Personal- und Sachkostenverrechnungen, sowie sonstigen Einnahmen zusammen.
-3-
Für den Betriebszweig Straßenreinigung und den Unterabschnitt Friedhöfe sind Umsatzerlöse aus
Gebühreneinnahmen zu berücksichtigen. Falls Finanzmittel zwischen den einzelnen
Betriebszweigen langfristig (länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet werden, sind hierfür
Soll-/Habenzinsen in gleicher Höhe des Tagesgeldzinssatzes anzurechnen.
Bezüglich des Personalaufwands (1.248.827,16 €) sind für 2011 mögliche Stellenplanänderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z.B.
Versorgungskasse, Zusatzversicherung usw.) mit eingeflossen. Zeitweise anfallende
Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen können voraussichtlich
aufgefangen werden. Es werden Beihilfeleistungen in Höhe von 59.750,-- € geschätzt.
Aufwendungen für Altersteilzeit sind mit 16.900,-- €, für Pensionsrückstellungen mit 11.400,-- €
angesetzt.
Die betrieblichen Aufwendungen errechnen sich hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs-,
Personal- und Zinsaufwendungen. Ebenso finden Abschreibungen, innere Personalkostenverrechnungen und angestrebte Einsparungen hinsichtlich des früheren HSK Berücksichtigung.
Grundlage hierfür sind eigene Kostenschätzungen sowie Angaben von Lieferanten (z.B.
Stadtwerke, Erftverband und RWE).
Betriebszweig Straßen
Aufgrund der Einschränkungen durch die Bestimmungen zum Nothaushalt der Stadt müssen 33
Baumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 1.983 TEUR in das Jahr 2011
verschoben werden. Von daher ist es erforderlich, sowohl die restliche Kreditsumme aus 2010
(ca. TEUR 1.026) als auch die neue Kreditsumme (ca.TEUR 2.068) entsprechend dem
Investitionsplan 2011 aufzunehmen.
Sowohl die Baumaßnahme Bonner Str. vor dem neuen Bürgerbüro als auch der bisher nur
provisorisch angelegte Parkplatz „Am Haagenpfädchen“sind noch zu realisieren. Hierfür habe ich
Mittel in Höhe von ca. 245.000,00 € im WP 2010 vorgesehen.
Der Umbau des Bürgerplatzes in Liblar (Zuschüsse von etwa 70%) konnte inzwischen fertig
gestellt werden. Gleichfalls habe ich mehrere Straßensanierungen (z.B. Kölner Ring) umsetzen
lassen.
Im Gewerbepark Lechenich BP 140/ BP 141 sind weitere Erschließungsarbeiten beauftragt.
Aufgrund der Nachfrage von Grundstücken im BP 141 habe ich hier für 2010/ 2011 550.000,00 €
für die Straßenersterschließung vorgesehen. Die Anbindung der Gewerbeparks
an die
Landesstraße L 263 ist bereits vorhanden.
Zur Wahrung meiner Verkehrssicherungspflicht sind die Grundsanierungen der Straßen
„Niederweg“ und „Auf dem Kreuzberg“ unvermeidlich. Hierfür habe ich bereits einen Mittelansatz
von 900.000,00 € (2010, 300.000,00 € und 2011, 600.000,00 €) vorgesehen. Es müssen nach
KAG Anliegerbeiträge erhoben werden. Für den verbleibenden Mittelbedarf der Stadt habe ich
nach Abschluss der endgültigen Planung einen Zuschussantrag gestellt. Ein Bewilligungsbescheid
oder eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn liegt mir jedoch noch nicht vor. Der Ausbau
verzögert sich somit. Zusätzlich zeigt sich immer mehr, dass auch der Niederweg zwischen FranzStrick-Str. und Wellmühlenweg saniert werden muss. Hierfür habe im Entwurf des WP 2011
zusätzlich 300.000,00 € eingeplant.
Der Umbau/ die Sanierung des Bürgerplatzes in Liblar zu ist abgeschlossen.
Der Umfang des Landesprojektes Regionale 2010 wurde 2010 verringert. Im Wirtschaftsplan 2011
habe ich nur noch 300.000,00 eingestellt. Es ist vorgesehen dass diese Maßnahmen zu 80 %, ggf.
sogar zu 90 %, durch das Land NRW / die EU gefördert werden (z.B.: Sanierung und Aufrüstung
von Wirtschaftswegen etc. im Umfeld der Gymnicher Mühle für 2010 und 2011 500.000,00 €,
2012 300.000,00 €).
-4-
Die Ersterschließungen der Baugebiete BP 160 „Villehang“, BP 121 „Schützenstraße.“, können
wegen der späten Genehmigung der Finanzierung erst 2011 fertig gestellt werden. In
Konradsheim habe ich die Ersterschließung des BP 158 abgeschlossen, die Straßenfertigstellung
ist für 2012 vorgesehen. Aufgrund der nicht erfolgten Bewilligung der Finanzierung des BP 145
„Blessem Süd- Ost“ musste die bereits eingeplante Straßenfertigstellung auf 2011 verschoben
werden. Die Fertigstellung des BP 127 „Am Schießberg“ ist gleichfalls im Entwurf des WP 20011
enthalten.
Wie in jedem Jahr, so sind auch 2011 mehrere Straßensanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen
auszuschreiben.
Die Gesamtsumme der vorgesehenen Straßeninvestitionen beläuft sich auf ca. 4,161 Mio EUR.
Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen in Höhe von ca. 2,243 Mio. EUR aus
Ablöseverträgen, Erschließungsbeiträgen und Zuschüssen, etc.
Betriebszweig Straßenreinigung
Der Plan für den Betriebszweig gliedert sich in zwei Abteilungen:
1.) Straßenreinigung – Planverlust
1,5 TEUR
2.) Reinigungsdienst – Planverlust
10 TEUR
Zu 1.) Die Planung der Kostenpositionen und die Gebühreneinnahmen sind im Vergleich zum
Vorjahr nahezu unverändert. Die Gebührensätze sind 2010 neu kalkuliert worden.
Zu 2.) Wie bereits im Vorjahr entsteht das negative Ergebnis, ausschließlich durch die Reinigung
der Glascontainerplätze (Duales System Deutschland – Der Grüne Punkt). Die Bereitstellung von
der Containerstellflächen und die zugehörige Revierreinigung muss durch die Stadt erfolgen. Die
hierfür zu zahlende Vergütung der Kosten erfolgt durch eine „Clearing-Stelle“. festgelegt.
Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe – Unterabschnitt Friedhöfe
Für Einzelmaßnahmen auf den Friedhöfen wie z.B. 5 Wegesanierungen, behindertengerechte
Umgestaltungen, Einrichtung alternativer Friedhofsanlagen, etc. sind im Wirtschaftplan 2011
384.000,00 € vorgesehen.
Die ab August 2010 wirksam gewordene Gebührenanhebung wirkt sich auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis im Wesentlichen nur zu einem je 1/25 im jeweiligen Wirtschaftsjahr aus,
da die Gebühreneinnahmen auf die Grablaufzeiten (im Mittel etwa 25 Jahre) verteilt werden. Die
zu geringen Gebühreneinnahmen aus der Vergangenheit (vor etwa 25 Jahren und tlw. länger)
haben heute noch immer einen negativen Einfluss auf das wirtschaftliche Jahresergebnis des
UA-Friedhöfe.
Wegen des negativen Planergebnisses ergibt sich, wie aus der Einnahme/Ausgaberechnung zu
ersehen ist, ein Liquiditätsminderbetrag aus dem lfd. Geschäft in Höhe von ca. 16 TEUR.. Dies
wäre die erste Kreditaufnahme diesen Unterabschnitt seit Bestehen des Eigenbetriebes.
Die bei Gründung des Eigenbetriebes dem Friedhofsbereich zugeordneten Darlehen sind per
31.12.10 getilgt.
Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe – Unterabschnitt Gartenbau
Die geplanten Ausgaben für Investitionen betragen 306 TEUR. Sie betreffen die Aufgabenbereiche Kinderspielplätze (120 TEUR), Sportanlagen (47 TEUR) sowie Grünflächen und
Ausgleichsmaßnahmen (139 TEUR).
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Das gegenüber 2010 bessere Planergebnis beruht im Wesentlichen auf den angestrebten
Einsparungen bei den Unterhaltungskosten, den geringfügig erhöhten Betriebskostenzuschuss,
sowie einem Rückgang der Abschreibungen.
.
Kreditaufnahme Eigenbetrieb Straßen
Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist es erforderlich, die noch
ausstehende Kreditaufnahme aus dem Jahr 2010 in Höhe von 1.025.911 Euro sowie die neue
Kreditsumme für den Wirtschaftsplan 2011 in Höhe von 2.758.200 Euro aufzunehmen.
Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Haushalslage der Stadt untersteht auch der
Eigenbetrieb Straßen den Regeln eines „Nothaushaltes“ nach der GO. Es ist somit
unerlässlich jede Maßnahme einzeln mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Nur für die
von ihr befürworteten Aufgaben darf ich die hierfür benötigten Kredite aufnehmen. Alle
Investitionspläne stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Aufsichtsbehörde. Für das Genehmigungsverfahren wird analog zum Haushaltsjahr 2010
auch für das kommende Jahr eine Dringlichkeitsliste von der Kämmerei aufgestellt werden.
Nur für einen Teil der hierin enthaltenen Maßnahmen wird es eine Bewilligung der
zugehörigen Finanzierung geben.
Hiervon ausgenommen sind für den Eigenbetrieb >Straßen nur die Betriebszweige
„Friedhöfe“ und „Straßenreinigung / Winterdienst“, da diese durch Gebühren finanziert
werden und somit diese Aufgaben als rentierlich anzusehen sind.
(Dr. Rips)
-6-