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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
223 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
11.11.10, 06:19
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetrieb Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 553/2010 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.10.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 23.11.2010 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 07.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage betrifft den städtischen Haushalt hinsichtlich der Betriebskostenzuschüsse. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.11.2010 Beschlussentwurf: Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2011 des Eigenbetriebes Straßen für die Betriebszweige Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe wird zugestimmt. Betriebszweig Straßen Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf im Verlust auf im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf festgesetzt. Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen aus dem Wipla 2010 beträgt Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird auf festgesetzt. Finanzierungsbedarf für das Jahr 2012 (kassenwirksam) wird in Höhe von 7.499.523,00 € 9.051.697,58 € -1.552.174,58 € 7.039.269,48 € 2.068.200,00 € 1.025.911,00 € 900.000,00 € 1.399.000,00 € gewährt (VE). Betriebszweig Straßenreinigung Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf im Verlust auf im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 739.646,54 € 751.687,35 € -12.040,81 € 12.040,81 € Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe Unterabschnitt Friedhöfe Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf im Verlust auf im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 668.102,00 € 1.000.996,68 € -332.894,68 € 768.056,52 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 384.000,00 € Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen aus dem Wipla 2010 beträgt Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird auf festgesetzt. Finanzierungsbedarf für das Jahr 2012 (kassenwirksam) wird in Höhe von gewährt (VE). 200.000,00 € 0,00 € Unterabschnitt Gartenbau Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf im Verlust auf im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 780.643,00 € 1.381.987,93 € -601.344,93 € 973.991,92 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 306.000,00 € Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen aus dem Wipla 2010 beträgt Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird auf festgesetzt. Finanzierungsbedarf für das Jahr 2012 (kassenwirksam) -2- 200.000,00 € 30.000,00 € wird in Höhe von gewährt (VE). Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO sind die Wirtschaftspläne nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen und Vorgaben der Haushaltsplanung erarbeitet. Gleichfalls konnten einige Ergebnisse der Prüfungen der vergangenen Jahre bereits berücksichtigt werden. Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Betriebskostenzuschüsse, die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr 2002 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2003 um weitere TEUR 250 gekürzt und im Rahmen der HSK-Fortschreibung jährlich erhöht worden. Eine zusätzliche Kürzung im Planjahr 2010 wurde auch für das Planjahr 2011 beibehalten. Die tatsächliche Minderung des Betriebskostenzuschusses beläuft sich im Planjahr auf rd. TEUR 900 (kumuliert seit ca. 2002 TEUR 6000). Diese Kürzungen sind nicht mehr zu kompensieren, da die dem Eigenbetrieb zugewiesenen Mittel noch nicht einmal zur Deckung der vertraglich gebunden Kosten und der Personalausgaben reichen. Straße Betriebskostenzuschuss Abrechnung Sonderaufwand Personalkostenumlage an -81- vertraglich gebundene Unterhaltungskosten Personalkosten Miete -82Personakostenumlage verbleibt für alle übrigen Aufwendungen: Garten Summe 2.689.440,00 300.000,00 80.000,00 3.069.440,00 655.551,00 -2.684.800,00 -676.100,00 -66.951,00 -50.000,00 -3.477.851,00 -294.000,00 -158.000,00 -16.845,00 -468.845,00 -2.978.800,00 -834.100,00 -83.796,00 -50.000,00 -3.946.696,00 -408.411,00 186.706,00 -221.705,00 655.551,00 3.344.991,00 300.000,00 80.000,00 3.724.991,00 Eine Rücknahme der Kürzungen bzw. Erhöhung der Zuschüsse ist nicht nur im Hinblick auf die oben gezeigte Finanzsituation, sondern auch auf Grund der Überalterung der Straßen und der Verlängerung des Straßennetzes durch Neubaumaßnahmen unausweichlich, um dem jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandard nachzukommen. Wie aus den Einnahme / Ausgaberechnungen der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, ergibt sich im Planjahr 2011 eine Unterdeckung in Höhe von insgesamt ca. 1,64 Mio. Euro. Die „gebührenrechnenden“ Betriebszweige sind hierbei natürlich nicht berücksichtigt. Weitere Erträge setzten sich aus betrieblichen Einnahmen, Auflösungen empfangener Zuschüsse (z.B. aus Ablöseverträgen, Grabgebühren, Investitionszuschüsse etc.) und aktivierter Eigenleistungen (Personalkosten für Investitionen), ggf. innere Personal- und Sachkostenverrechnungen, sowie sonstigen Einnahmen zusammen. -3- Für den Betriebszweig Straßenreinigung und den Unterabschnitt Friedhöfe sind Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen zu berücksichtigen. Falls Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet werden, sind hierfür Soll-/Habenzinsen in gleicher Höhe des Tagesgeldzinssatzes anzurechnen. Bezüglich des Personalaufwands (1.248.827,16 €) sind für 2011 mögliche Stellenplanänderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z.B. Versorgungskasse, Zusatzversicherung usw.) mit eingeflossen. Zeitweise anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen können voraussichtlich aufgefangen werden. Es werden Beihilfeleistungen in Höhe von 59.750,-- € geschätzt. Aufwendungen für Altersteilzeit sind mit 16.900,-- €, für Pensionsrückstellungen mit 11.400,-- € angesetzt. Die betrieblichen Aufwendungen errechnen sich hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs-, Personal- und Zinsaufwendungen. Ebenso finden Abschreibungen, innere Personalkostenverrechnungen und angestrebte Einsparungen hinsichtlich des früheren HSK Berücksichtigung. Grundlage hierfür sind eigene Kostenschätzungen sowie Angaben von Lieferanten (z.B. Stadtwerke, Erftverband und RWE). Betriebszweig Straßen Aufgrund der Einschränkungen durch die Bestimmungen zum Nothaushalt der Stadt müssen 33 Baumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 1.983 TEUR in das Jahr 2011 verschoben werden. Von daher ist es erforderlich, sowohl die restliche Kreditsumme aus 2010 (ca. TEUR 1.026) als auch die neue Kreditsumme (ca.TEUR 2.068) entsprechend dem Investitionsplan 2011 aufzunehmen. Sowohl die Baumaßnahme Bonner Str. vor dem neuen Bürgerbüro als auch der bisher nur provisorisch angelegte Parkplatz „Am Haagenpfädchen“sind noch zu realisieren. Hierfür habe ich Mittel in Höhe von ca. 245.000,00 € im WP 2010 vorgesehen. Der Umbau des Bürgerplatzes in Liblar (Zuschüsse von etwa 70%) konnte inzwischen fertig gestellt werden. Gleichfalls habe ich mehrere Straßensanierungen (z.B. Kölner Ring) umsetzen lassen. Im Gewerbepark Lechenich BP 140/ BP 141 sind weitere Erschließungsarbeiten beauftragt. Aufgrund der Nachfrage von Grundstücken im BP 141 habe ich hier für 2010/ 2011 550.000,00 € für die Straßenersterschließung vorgesehen. Die Anbindung der Gewerbeparks an die Landesstraße L 263 ist bereits vorhanden. Zur Wahrung meiner Verkehrssicherungspflicht sind die Grundsanierungen der Straßen „Niederweg“ und „Auf dem Kreuzberg“ unvermeidlich. Hierfür habe ich bereits einen Mittelansatz von 900.000,00 € (2010, 300.000,00 € und 2011, 600.000,00 €) vorgesehen. Es müssen nach KAG Anliegerbeiträge erhoben werden. Für den verbleibenden Mittelbedarf der Stadt habe ich nach Abschluss der endgültigen Planung einen Zuschussantrag gestellt. Ein Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn liegt mir jedoch noch nicht vor. Der Ausbau verzögert sich somit. Zusätzlich zeigt sich immer mehr, dass auch der Niederweg zwischen FranzStrick-Str. und Wellmühlenweg saniert werden muss. Hierfür habe im Entwurf des WP 2011 zusätzlich 300.000,00 € eingeplant. Der Umbau/ die Sanierung des Bürgerplatzes in Liblar zu ist abgeschlossen. Der Umfang des Landesprojektes Regionale 2010 wurde 2010 verringert. Im Wirtschaftsplan 2011 habe ich nur noch 300.000,00 eingestellt. Es ist vorgesehen dass diese Maßnahmen zu 80 %, ggf. sogar zu 90 %, durch das Land NRW / die EU gefördert werden (z.B.: Sanierung und Aufrüstung von Wirtschaftswegen etc. im Umfeld der Gymnicher Mühle für 2010 und 2011 500.000,00 €, 2012 300.000,00 €). -4- Die Ersterschließungen der Baugebiete BP 160 „Villehang“, BP 121 „Schützenstraße.“, können wegen der späten Genehmigung der Finanzierung erst 2011 fertig gestellt werden. In Konradsheim habe ich die Ersterschließung des BP 158 abgeschlossen, die Straßenfertigstellung ist für 2012 vorgesehen. Aufgrund der nicht erfolgten Bewilligung der Finanzierung des BP 145 „Blessem Süd- Ost“ musste die bereits eingeplante Straßenfertigstellung auf 2011 verschoben werden. Die Fertigstellung des BP 127 „Am Schießberg“ ist gleichfalls im Entwurf des WP 20011 enthalten. Wie in jedem Jahr, so sind auch 2011 mehrere Straßensanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen auszuschreiben. Die Gesamtsumme der vorgesehenen Straßeninvestitionen beläuft sich auf ca. 4,161 Mio EUR. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen in Höhe von ca. 2,243 Mio. EUR aus Ablöseverträgen, Erschließungsbeiträgen und Zuschüssen, etc. Betriebszweig Straßenreinigung Der Plan für den Betriebszweig gliedert sich in zwei Abteilungen: 1.) Straßenreinigung – Planverlust 1,5 TEUR 2.) Reinigungsdienst – Planverlust 10 TEUR Zu 1.) Die Planung der Kostenpositionen und die Gebühreneinnahmen sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Die Gebührensätze sind 2010 neu kalkuliert worden. Zu 2.) Wie bereits im Vorjahr entsteht das negative Ergebnis, ausschließlich durch die Reinigung der Glascontainerplätze (Duales System Deutschland – Der Grüne Punkt). Die Bereitstellung von der Containerstellflächen und die zugehörige Revierreinigung muss durch die Stadt erfolgen. Die hierfür zu zahlende Vergütung der Kosten erfolgt durch eine „Clearing-Stelle“. festgelegt. Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe – Unterabschnitt Friedhöfe Für Einzelmaßnahmen auf den Friedhöfen wie z.B. 5 Wegesanierungen, behindertengerechte Umgestaltungen, Einrichtung alternativer Friedhofsanlagen, etc. sind im Wirtschaftplan 2011 384.000,00 € vorgesehen. Die ab August 2010 wirksam gewordene Gebührenanhebung wirkt sich auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis im Wesentlichen nur zu einem je 1/25 im jeweiligen Wirtschaftsjahr aus, da die Gebühreneinnahmen auf die Grablaufzeiten (im Mittel etwa 25 Jahre) verteilt werden. Die zu geringen Gebühreneinnahmen aus der Vergangenheit (vor etwa 25 Jahren und tlw. länger) haben heute noch immer einen negativen Einfluss auf das wirtschaftliche Jahresergebnis des UA-Friedhöfe. Wegen des negativen Planergebnisses ergibt sich, wie aus der Einnahme/Ausgaberechnung zu ersehen ist, ein Liquiditätsminderbetrag aus dem lfd. Geschäft in Höhe von ca. 16 TEUR.. Dies wäre die erste Kreditaufnahme diesen Unterabschnitt seit Bestehen des Eigenbetriebes. Die bei Gründung des Eigenbetriebes dem Friedhofsbereich zugeordneten Darlehen sind per 31.12.10 getilgt. Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe – Unterabschnitt Gartenbau Die geplanten Ausgaben für Investitionen betragen 306 TEUR. Sie betreffen die Aufgabenbereiche Kinderspielplätze (120 TEUR), Sportanlagen (47 TEUR) sowie Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen (139 TEUR). -5- Das gegenüber 2010 bessere Planergebnis beruht im Wesentlichen auf den angestrebten Einsparungen bei den Unterhaltungskosten, den geringfügig erhöhten Betriebskostenzuschuss, sowie einem Rückgang der Abschreibungen. . Kreditaufnahme Eigenbetrieb Straßen Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist es erforderlich, die noch ausstehende Kreditaufnahme aus dem Jahr 2010 in Höhe von 1.025.911 Euro sowie die neue Kreditsumme für den Wirtschaftsplan 2011 in Höhe von 2.758.200 Euro aufzunehmen. Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Haushalslage der Stadt untersteht auch der Eigenbetrieb Straßen den Regeln eines „Nothaushaltes“ nach der GO. Es ist somit unerlässlich jede Maßnahme einzeln mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Nur für die von ihr befürworteten Aufgaben darf ich die hierfür benötigten Kredite aufnehmen. Alle Investitionspläne stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Für das Genehmigungsverfahren wird analog zum Haushaltsjahr 2010 auch für das kommende Jahr eine Dringlichkeitsliste von der Kämmerei aufgestellt werden. Nur für einen Teil der hierin enthaltenen Maßnahmen wird es eine Bewilligung der zugehörigen Finanzierung geben. Hiervon ausgenommen sind für den Eigenbetrieb >Straßen nur die Betriebszweige „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung / Winterdienst“, da diese durch Gebühren finanziert werden und somit diese Aufgaben als rentierlich anzusehen sind. (Dr. Rips) -6-