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Beschlussvorlage (3. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (3. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2011)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 552/2010 Az.: Amt: - 81 BeschlAusf.: - Datum: 26.10.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 25.11.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen 3. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2011 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.10.2010 Beschlussentwurf: § 3 der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt wird gemäß der in der Anlage 1 vorgeschlagenen Form neu gefasst. Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Bewertung von Art und Maß der einzelnen Grundstücksnutzungen im Rahmen der Festlegung und Zuordnung der Baukostenzuschüsse. Die Änderungsvorschläge berücksichtigen die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung und passen sich an die neuesten Empfehlungen der einschlägigen Mustersatzungen des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes an. Aus Gründen der Rechtssicherheit erscheint eine Anpassung der bisherigen Regelungen an die aktuell gültigen Vorgaben der Mustersatzungen sinnvoll und empfehlenswert. Die Änderungen betreffen überwiegend die Kosten- und Lastenverteilung zwischen den bevorteilten Grundstücken. Im Ergebnis wird somit keine Mehrbelastung der Kunden, sondern in Nuancen eine andersartige Verteilung der zu refinanzierenden Kosten bewirkt. Zugleich bewirken die vorgeschlagenen Änderungen eine Angleichung an die einschlägigen Bewertungskriterien des Erschließungs- und des Straßenbaubeitragsrechts. Diese Vereinheitlichung durch gleiche Bewertung dürfte insgesamt auch verständlicher und besser vermittelbar sein. (Dr. Rips)