Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
08.11.10, 06:21
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 533/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 19.10.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
17.11.2010
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
07.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Erftstadt 2010 bis 2014
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind von der Verwaltung in den HP 2011 eingestellt worden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.10.2010
Beschlussentwurf:
Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Erftstadt 2010 bis 2014
wird vorbehaltlich der Ergebnisse der jeweiligen Haushaltsplanberatungen beschlossen.
Begründung:
Mit dem Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Gesetz zur
Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - ) vom 12.10.2004 wird den
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe die Aufgabe zuteil, auf der Grundlage der kommunalen
Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der
Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch das o.a. Gesetz dazu
verpflichtet, die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen
Kinder- und Jugendschutz angemessen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu fördern.
Das Gesetz macht keine Angaben zur Höhe der zu tätigen Ausgaben, sie müssen jedoch in
einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln
stehen. Diese Voraussetzung ist erfüllt.
Die Haushaltslage der Stadt Erftstadt macht es notwendig, den Plan unter den Vorbehalt der
jährlichen Finanzierung zu stellen, obwohl der Landesgesetzgeber mit dem Kinder- und
Jugendförderungsgesetz vom 12.10.2004 eigentlich für die Kinder- und Jugendarbeit eine
längerfristige Planungssicherheit schaffen wollte. Es ist aber davon auszugehen, dass die
existentielle Krise der kommunalen Haushalte im Jahre 2004 noch nicht absehbar war.
Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans erfolgt auf der Basis der
Mittelanmeldungen für 2011. Im Plan ist die beabsichtigte neuerliche Zuschusskürzung um
weitere 10 % für die freien Träger berücksichtigt. In den Richtlinien ist die Kürzung aber noch
nicht dargestellt.
(Dr. Rips)
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