Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
241 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
08.11.10, 06:21
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Kinder- und Jugendförderplan
der Stadt Erftstadt
2010-2014
1.
Allgemeiner Teil
1.1
Gesetzliche Grundlagen
1.2
Ziel des Förderplans
1.3
Zielgruppe
2.
Förderbereiche
2.1
Kinder- und Jugendarbeit
2.1.1 Offene Kinder und Jugendarbeit
2.1.2 Jugendverbandsarbeit
2.2
Jugendsozialarbeit
2.3
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
3.
Finanzierung
4.
Jugendgerichtshilfe
-1-
1. Allgemeiner Teil
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Mit dem Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Gesetz zur
Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - ) vom 12.10.2004 wird den
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe die Aufgabe zuteil, auf der Grundlage der
kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine
Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch das o.a. Gesetz dazu
verpflichtet, die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen
Kinder- und Jugendschutz angemessen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu
fördern. Das Gesetz macht keine Angaben zur Höhe der zu tätigen Ausgaben, sie müssen
jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt
bereitgestellten Mitteln stehen.
1.2 Ziel des Förderplans
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe basiert der Förderplan auf den Ergebnissen der
örtlichen Jugendhilfeplanung. Inhaltlich werden hier folglich die zentralen Ergebnisse der
Jugendhilfeplanung abgebildet. Der Förderplan soll verbindlich die entsprechenden
Maßnahmen und Konzepte darstellen und deren finanzielle Absicherung für den Zeitraum
einer kommunalen Legislaturperiode gewährleisten. Damit bietet er sowohl für die
kommunalen Angebote wie auch für die Angebote der freien Träger Finanzierungs- und
Planungssicherheit.
-2-
1.3 Zielgruppe
Bundes- und Landesgesetzgeber legen fest, dass die Angebote und Maßnahmen sich vor
allem an alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr richten. Darüber
hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen auch junge Menschen bis zum
27. Lebensjahr einbezogen werden.
Die folgende Aufstellung stellt die Zahl der Jugendeinwohner nach Altersgruppen und
Stadtteilen dar. In der Erftstädter Praxis ist die Teilhabe von über 21-Jährigen an den
Angeboten der Jugendarbeit dergestalt gering, dass deren Auflistung nicht erfolgt.
Tabelle 1
Anzahl junger Menschen nach Altersgruppen nach Stadtteilen
Ahrem
Blessem
Frauenthal
Bliesheim
Borr/Scheuren
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich
Konradsheim
Liblar
Niederberg
Ges.
0 – <6 J.
45
80
4
173
9
100
110
149
233
27
161
175
488
13
580
22
2.369
6 – <12 J.
55
81
12
167
23
111
159
234
253
28
174
222
676
26
675
21
2.917
12 – <18 18 – <21
77
37
99
44
3
3
208
112
42
14
150
72
202
67
217
95
264
130
25
24
180
90
283
151
685
331
27
18
858
475
48
24
3.368
1.687
Quelle: KDVZ 09.2010
2. Förderbereiche
2.1 Kinder- und Jugendarbeit
-3-
6 – <21
169
224
18
487
79
333
428
546
647
77
444
656
1.692
71
2.008
93
7.972
Die Kinder- und Jugendarbeit soll wesentlich durch geeignete Angebote die individuelle,
soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer
Interessen und Bedürfnisse fördern. Selbstbestimmtheit, Eigenverantwortung, Toleranz,
Demokratieverständnis und solidarisches Miteinander sind weitere wesentliche
Zielperspektiven von Jugendarbeit.
2.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit
a) Kommunale Offene Kinder- und Jugendarbeit
Das Ziel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt ist, den Kindern und
Jugendlichen Anlaufstellen zu bieten, ihnen Kontaktmöglichkeiten untereinander zu
ermöglichen und sie bei der Umsetzung ihrer Freizeitinteressen zu unterstützen.
Insbesondere ist die Offene Kinder- und Jugendarbeit den Jugendlichen Partner und
Fürsprecher in aktuellen Krisensituationen. Gleichzeitig wird eine stärkere Partnerschaft
mit den Schulen in den Bereichen Gewalt- und Suchtprävention sowie bei der
Berufswahlorientierung angestrebt.
Offene kommunale Kinder- und Jugendarbeit wird in Erftstadt sowohl nach den
Prinzipien der mobilen, aufsuchenden Arbeit (Geh-Struktur, Mobilé-Konzept) als auch
stationär (Komm-Struktur) in Jugendeinrichtungen (Köttingen, Kierdorf, Lechenich,
Liblar und Bliesheim) praktiziert. Die entsprechenden Konzeptionen wurden zuletzt als
Anlage zum Antrag A 8/0631 vorgelegt und vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung
vom 07.09.05 zur Kenntnis genommen.
b) Offene Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
Neben den kommunalen Angeboten im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
bieten auch Kirchengemeinden und Vereine den Erftstädter Jugendlichen die Möglichkeit,
sich in offenen Treffs begegnen zu können. Dieses Engagement wird ausdrücklich begrüßt
und von Seiten der Kommune auch finanziell gefördert: maximal können Anbieter solcher
Treffs 700 € im Jahr an Zuschuss erhalten, wenn der Treff mindestens sechs Stunden in
der Woche geöffnet ist. Bei geringerer Öffnungszeit verringert sich der Zuschuss
entsprechend.
-4-
2.1.2 Jugendverbandsarbeit
Eine zentrale Bedeutung im Bereich der Jugendarbeit kommt neben der Offenen Kinderund Jugendarbeit der Jugendverbandsarbeit zu. Hier findet Jugendarbeit "in auf Dauer
angelegten von Jugendlichen selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur
Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen bei.“ (§11 KJFöG). Dadurch leistet die
Jugendverbandsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Sozialisation und
Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen und bietet vielfältige Chancen und
Möglichkeiten der Selbstorganisation, Interessenvertretung, Freizeitgestaltung, Erholung
etc. Schwerpunkte und Ziele der Jugendverbandsarbeit sind:
- politische und soziale Bildung
- Kinder- und Jugendfreizeitangebote
- Förderung des ehrenamtlichen Engagements
- kulturelle Bildung
- Wertevermittlung
Die Förderung der Jugendverbandsarbeit in Erftstadt erfolgt im Wesentlichen über die
"Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt". Zu folgenden
inhaltlichen Themenschwerpunkten können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
finanzielle Unterstützung für ihre Maßnahmen beantragen:
- Freizeitaktivitäten
- internationale Jugendarbeit
- Ferienspiele
- Schulung und Bildung
- Förderung von Gruppen
- Förderung von Einrichtungen
- Jugendkulturarbeit
- sonstige Jugendarbeit
- Betriebskostenzuschüsse
-5-
Die Bezuschussung erfolgt nach den in den oben angeführten Richtlinien ausgewiesenen
Förderbeträgen. Die dort angegebenen Fördersätze werden für die Geltungsdauer des
Kinder- und Jugendförderplans als Mindestbeträge festgeschrieben.
Zusätzlich bietet das Jugendamt einmal jährlich eine mehrtägige Schulung für
JugendgruppenleiterInnen und FerienhelferInnen für die Jugendverbände an. Ziel dieser
Maßnahme ist es, die ehrenamtlichen JugendleiterInnen so zu qualifizieren, dass sie in die
Lage versetzt werden, eine den Erfordernissen der heutigen Gesellschaft gemäße
Jugendarbeit zu betreiben.
Alle zwei Jahre veranstaltet das Jugendamt eine Dankeschönparty für die ehrenamtlich in
der Jugendarbeit Tätigen, um ihr unverzichtbares Engagement in diesem Bereich
entsprechend zu würdigen.
2.2 Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit zielt darauf ab, jungen Menschen, die aufgrund sozialer
Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen Hilfe benötigen, bei der
schulischen und beruflichen Ausbildung sowie bei der Integration in die Arbeitswelt die
notwendige Förderung und Unterstützung zuteil werden zu lassen (§13 SGB VIII). Bisher
wurde dieser Bereich von der Jugendberatung Mobilé insofern abgedeckt, als einzelne
Beratungen auf Anfrage stattfanden und Projekte zur „Berufs- und Lebensplanung für
Mädchen“ mit verschiedenen weiterführenden Schulen durchgeführt wurden. Vor dem
Hintergrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit und den Schwierigkeiten insbesondere
gering qualifizierter Jugendlicher, nach dem Verlassen der Schule einen Arbeits- oder
Ausbildungsplatz zu finden, verstärkt die Jugendberatung Mobilé ihr Wirken in diesem
Bereich, um den betroffenen Jugendlichen adäquate Hilfen anbieten zu können. Zunächst
werden 15 Stunden pro Woche diesem Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Zielgruppe sind
Jugendliche der Sekundarstufe I sowie jugendliche SchulabgängerInnen. Der
Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Jugendberufshilfe.
„Jugend“ bedeutet eine Phase im Leben von Menschen, von Heranwachsenden, die auf
dem Weg sind, die sich ausprobieren, die erwachsen werden wollen und Vorbilder suchen,
-6-
die sie nachahmen können. Jugend ist also eine Etappe im Leben eines jeden Menschen,
so wie es zahlreiche Etappen gibt.
„Beruf“ meint Berufung. Wozu fühle ich mich berufen? Was sind meine Aufgaben?
Welche Talente, Fähigkeiten und Potenziale bringe ich mit, welche Interessen und Ideen
machen mich aus? Welche Wünsche und Erwartungen erfüllen mich, die ich hier und jetzt
umsetzen möchte? Es ist wichtig, für sich selbst zu erkennen: wer bin ich, was macht mich
aus und was kann und will ich einbringen?
„Hilfe“ ist zu verstehen als Begleitung von Menschen, die auf dem Weg sind, sich selbst
zu erkennen. Das erfordert, ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, ihnen Anregungen zu
bieten, ihnen Fertigkeiten zu vermitteln, ihnen aufzuzeigen, welche Türen es gibt. Die
Entscheidung, die Türen zu öffnen, hineinzuschauen oder gar hindurch zu gehen, liegt
jedoch immer bei ihnen selber. Ziel dieses Angebotes ist die Vermittlung von
Kompetenzen zur Teilhabe am Berufs- und sozialen Leben entsprechend der jeweiligen
persönlichen Möglichkeiten und strukturellen Rahmenbedingungen. Jugendsozialarbeit
erfolgt zunächst präventiv in Zusammenarbeit mit Schulen und hat zum Ziel, Jugendliche
unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte zu informieren und zu begleiten
bei der Entwicklung einer passenden Berufs- und Lebensperspektive. Desweiteren wird
sie tätig im Übergang von der Schule in den Beruf, bei der Suche eines geeigneten
Arbeits- oder Ausbildungsplatzes mit dem Ziel der Verselbstständigung und Entwicklung
einer beruflichen Identität. Sie ist jedoch ebenso für die jungen Menschen zuständig, die
bedingt durch schlechte schulische Leistungen und/oder soziale Benachteiligungen auf
dem ersten Arbeitsmarkt zunächst nicht Fuß fassen können. Hier wird neben der Auswahl
geeigneter Maßnahmen sowie der Kooperation mit den entsprechenden Trägern, Ämtern
sowie den Kostenträgern auch die Begleitung und Beratung in weiteren Lebens- und
Problembereichen sinnvoll sein.
Die Jugendberufshilfe in Erftstadt ist auf vier Säulen gestellt:
I. Säule
II. Säule
Berufs- und Lebensplanung
Übergang Schule - Beruf
8. Klasse (13-15 J.)
9. und 10. Klasse (15-17 J.)
Haupt- und Sonderschulen
Haupt- und Sonderschulen
sowie Realschulen
sowie Realschulen
- Info-Veranstaltungen
- Berufs- und Ausbildungsmesse
-7-
- Projekte (gegendert)
- Einzelberatung
- Maßnahmenkatalog (kreisweit)
III. Säule
IV. Säule
arbeitslose junge Erwachsene
Netzwerk
17 – 27 Jahre
auf kommunaler Ebene
- Einzelberatung und –betreuung
Träger von Maßnahmen
- Gruppenangebote
Betriebe
- Bewerbungstraining
Schulen
ARGE
Ämter
auf Kreis- bzw. Landesebene
Kolleginnen u. Kollegen der JSA
LJA
2.3 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
„ Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger
Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.“ (§14 SGB VIII). Diese
Form des Kinder- und Jugendschutzes findet nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen
statt. Viel mehr stellt sich hier die Aufgabe, junge Menschen zu befähigen, sich vor
gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit,
Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu
führen. Diese Art des Kinder- und Jugendschutzes ist also in erster Linie auf
pädagogisches Wirken hin ausgerichtet.
Im Rahmen der kommunalen Jugendhilfe werden die Aufgaben des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes in Erftstadt von der Jugendberatung Mobilé wahrgenommen.
Die Schwerpunkte der Arbeit liegen im Bereich der Gewalt- und Suchtprävention. Um
möglichst viele Jugendliche zu erreichen, werden folgende Projekte in Kooperation mit
den weiterführenden Schulen in Erftstadt angeboten:
1) „Starke Schüler schlagen nicht“
-8-
Dieses Gewaltpräventionsprojekt richtet sich an die Jahrgänge sechs bis sieben der
weiterführenden Schulen und wird an drei aufeinander folgenden Tagen jeweils
vormittags im Jugendzentrum in Köttingen durchgeführt. Zentrale Themen der
Veranstaltung sind Vertrauen, Kooperation und Kommunikation als auch Sensibilisierung
für unterschiedliche Formen und Wahrnehmungen von Gewalt. Mit Hilfe gezielter
Methoden werden Strukturen und Prozesse innerhalb der Klasse transparent gemacht. Es
werden soziale Fähigkeiten vermittelt, welche dazu beitragen, Konflikte konstruktiv und
ohne Gewalt austragen zu können. Das Projekt soll helfen, die Persönlichkeit der
einzelnen Schüler und Schülerinnen zu stärken und das Klassenklima positiv zu
beeinflussen.
2) „Jungenarbeit trifft Baseball“ – ein Sozialkompetenztraining
Hierbei handelt es sich um ein Projekt in Kooperation mit Schulen, bei dem Jungen
zwischen 14 und 16 Jahren die Möglichkeit haben, verschiedene jungenspezifische
Themen aufzuarbeiten. Als Medium für dieses Projekt dient der Baseballsport. Innerhalb
von sechs Einheiten à 120 Minuten werden neben den Grundtechniken des Baseballspiels
verschiedene Jungen relevante Themen (Kraft und Gewalt; Team; Umgang mit
Beleidigungen; Umgang mit Aggressionen; Respekt etc.) gemeinsam mit den
teilnehmenden Jungen bearbeitet.
3) Infoveranstaltungen zum Thema „Sucht und Drogen“
In zwei aufeinander folgenden Schulstunden werden Schüler und Schülerinnen der
Klassen 8 und 9 mittels unterschiedlicher Methoden über die rechtlichen und
gesundheitlichen Konsequenzen sowie über die Gefahren drohender Abhängigkeit durch
legale wie illegale Drogen aufgeklärt und ihnen Hilfsmöglichkeiten bei möglicher
Abhängigkeit aufgezeigt.
4) Selbstbehauptung für Mädchen
Das Kinder-, Jugend- und Bürgerzentrum in Köttingen bietet Kurse zur Selbstbehauptung
und Selbstverteidigung speziell für Mädchen im Alter von 10-13 Jahren an. Hier lernen
sie in jeweils 8 Stunden mit viel Spaß und Bewegung, sich Respekt zu verschaffen, ihre
Meinung zu vertreten oder einfach mal energisch aufzutreten, sich zur Wehr zu setzen und
„nein“ zu sagen bei Dingen, die ihnen unangenehm sind oder für sie bedrohlich
erscheinen.
-9-
Darüber hinaus ist die Sucht-, Gewalt- und Gesundheitsprävention beständiges Thema der
täglichen Arbeit mit Jugendlichen vor Ort in den Jugendeinrichtungen und auf der Straße.
Zusätzlich tagt mindestens zweimal jährlich der Arbeitskreis Jugendschutz. Es nehmen
Vertreter/innen des Jugendamtes, des Ordnungsamtes, der Polizei, der
Erziehungsberatungsstelle, der Schulen, des Gesundheitsamtes, der Fachstelle für
Suchtprävention und der Kirchen teil. Beratungsgegenstände sind:
- Austausch von aktuellen Erkenntnissen im Jugendschutz,
- Informationen zu aktuellen jugendschutzrelevanten Themen,
- Koordination und Durchführung gemeinsamer Projekte
- Mitarbeit bei der Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendschutz.
Die Federführung des Arbeitskreises obliegt der Jugendberatung Mobilé.
3. Finanzierung
Basierend auf den Mittelanmeldungen für 2011 beläuft sich das für die vier
Förderbereiche zur Verfügung stehende Gesamtvolumen auf 626.561 Euro (Personal- u.
Sachkosten).
Entsprechend der im Kinder- u. Jugendförderplan beschriebenen Aufgaben ergibt sich
folgende Aufteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf die einzelnen
Förderbereiche:
a) Kommunale Offene Kinder- u. Jugendarbeit
464.948 Euro (74,2 %)
b) Jugendverbandsarbeit
113.666 Euro (18,1 %)
c) Jugendsozialarbeit
24.477 Euro (3,9 %)
- 10 -
d) Erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz
23.470 Euro (3,7 %)
Auf Grund momentan noch nicht vorhersehbarer tariflicher Veränderungen im
Personalkostenbereich oder Veränderung bei der Bezuschussung durch das Land können
während der Laufzeit des Förderplans Veränderungen der o.a. Zahlen erfolgen.
4. Jugendgerichtshilfe
Obwohl die Jugendgerichtshilfe nicht zu den im Kinder- und Jugendförderplan zu
beschreibenden Förderbereichen gehört, sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass sie seit
Sommer 2009 zum Aufgabengebiet der Jugendberatung Mobilé gehört. Inhaltliche
Verbindungen finden sich insbesondere zu den Bereichen Offene Kinder- und
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Häufig
sind straffällig gewordene Jugendliche auch den MitarbeiterInnen der Jugendarbeit oder
der Jugendberufshilfe bekannt. Dies erlaubt es zielgenauer und ganzheitlicher als bisher,
geeignete Maßnahmen für die betroffenen Jugendlichen zu entwickeln und durchzuführen.
Ziel ist dabei immer, individuelle, pädagogische Angebote bereitzustellen, die es den
Jugendlichen zukünftig ermöglichen, ihr weiteres Leben ohne Straftaten zu führen.
Die Kosten für die Jugendgerichtshilfe sind nicht Bestandteil des Kinder- und
Jugendförderplans, sind aber sehr wohl im Budget des Jugendamtes dargestellt.
Anlagen
1) Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur
Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz – (3. AG-KJHG – KJFöG)
2) Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt
Bezug (der Einfachheit halber nicht als Anlage beigefügt)
1) JHPL Teilplan II.1 Jugendverbandsarbeit
2) JHPL Teilplan II.2 Kommunale Jugendarbeit
3) JHPL Teilplan II.5 Erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz
4) Konzeption Jugendberatung Mobilé
5) Nutzungskonzept Jugendraum Bliesheim
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6) Nutzungskonzept Internetcafé Kierdorf
7) Konzeption Kinder-Jugend-Bürgerzentrum Köttingen
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