Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
167 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
08.11.10, 06:21
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte)

öffnen download melden Dateigröße: 167 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 524/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 15.10.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 16.11.2010 vorberatend 14.12.2010 beschließend Einführung der Ehrenamtskarte Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.10.2010 Beschlussentwurf: 1. Die Stadt Erftstadt ergänzt ihre bisherigen Bemühungen der Unterstützung und Förderung des Ehrenamtes durch die Einführung der Ehrenamtskarte. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit dem Land abzuschließen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Beratung des A 234/2010 hat der Sozialausschuss am 09.09.2010 einstimmig beschlossen: Die Einführung einer Ehrenamtskarte wird angestrebt. Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erarbeitet die Verwaltung eine Vorlage. Die Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Viele Unternehmen unterstützen es, indem sie Vergünstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber der Karte gewähren. Das Land hat den Rahmen für dieses Projekt geschaffen und begleitet und unterstützt die Städte und Kreise bei der Einführung der Karte. Durch die Ehrenamtskarte soll das Engagement für die Gesellschaft als „Ehrensache“ gewürdigt werden. Das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern schafft soziales Kapital, es stärkt die Lebensqualität, Integrationskraft und Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens. Bürgerschaftliches Engagement bedeutet Teilhabe und aktive Mitgestaltung des Lebens vor Ort. Engagementförderung ist daher eine wichtige Aufgabe auf allen Ebenen des Staates. Zur Förderung des freiwilligen Engagements gehört auch eine Kultur der Anerkennung für das, was von den Bürgerinnen und Bürgern freiwillig geleistet wird. Die Ehrenamtskarte ist ein wichtiges Instrument der Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Ehrenamtskarte wurde vom Land Nordrhein-Westfalen initiiert. Partner sind die Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt. Die Landesregierung unterstützt die Zuständigen in den Kommunen bei der Einführung der Ehrenamtskarte mit Öffentlichkeitsarbeit sowie mit Workshops und Arbeitshilfen. Zur Einführung der Ehrenamtskarte schließen die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen folgende Vereinbarung ab: Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen zwischen der Stadt Erftstadt und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Präambel Mit der Einführung der Ehrenamtskarte würdigen das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Erftstadt das ehrenamtliche und freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden. Die Ehrenamtskarte ist sichtbarer Ausdruck der öffentlichen Anerkennung und Würdigung. Sie gilt zugleich als Dankeschön gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderer Weise für die Gemeinschaft einsetzen. Auf der Grundlage dieser Präambel treffen die Beteiligten folgende Vereinbarung: §1 Einführung Die Stadt Erftstadt führt die Ehrenamtskarte zum 01.04.2011 ein. §2 Voraussetzungen Mit der Ehrenamtskarte können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erftstadt ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise freiwillig und ehrenamtlich engagieren. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements muss wöchentlich mindestens fünf Stunden betragen (bzw. wenigstens 250 Stunden im Jahr). Leitfaden zur Einführung der Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen §3 Gestaltung Die Karte wird in einer landesweit einheitlichen Gestaltung durch die Landesregierung herausgegeben und trägt auf der Rückseite neben dem Wappen des Landes das Logo der Stadt Erftstadt. Der Name der/des Inhaberin/Inhabers der Karte wird von der Kommune in Druckbuchstaben eingetragen ebenso wie das Datum des letzten Tages der Gültigkeit. Die Karte wird erst mit der Unterschrift der/des Inhaberin/Inhabers gültig. §4 Leistungen der Stadt (1) Die Stadt stellt materielle Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Ermäßigungen für den Besuch eigener Einrichtungen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu ermäßigten Preisen. Darüber hinaus wirbt die Stadt bei Dritten, etwa privaten Unternehmen und Einrichtungen, für eine Unterstützung des Projekts, auch in Form von Vergünstigungen. (2) Die in der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellten Vergünstigungen gelten für alle Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen. §5 Verfahren und Abwicklung Die Vergabe der Ehrenamtskarte obliegt der Stadt Erftstadt in eigener Verantwortung. Sie regelt Verfahren, Zahl der auszugebenden Ehrenamtskarten, Prüfung der Bewerbungen, Gültigkeitsdauer -2- (empfohlen wird eine Dauer von zwei bis drei Jahren) und öffentliche Überreichung der Ehrenamtskarte. §6 Leistungen des Landes (1) Das Land Nordrhein-Westfalen stellt der Stadt Erftstadt in der ersten Ausgaberunde die Ehrenamtskarten sowie Informationsflyer, Mitmach-Aufkleber (u.a. für Kassenhäuschen) und Informationsplakate kostenlos zur Verfügung. (2) Die in der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellten Vergünstigungsangebote werden auf der zentralen Webseite www.ehrensache.nrw.de des Landes eingestellt. Zusätzlich werden dort die wesentlichen Informationen zur Ehrenamtskarte veröffentlicht und ständig aktualisiert. (3) Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Einführung der Ehrenamtskarte in der Stadt Erftstadt und stellt einmalig einen Betrag in Höhe von 3.000 € zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. (4) Im Vorfeld der Einführung der Ehrenamtskarte sowie Projekt begleitend bietet das Land kostenlose Workshops als praxisnahe Umsetzungshilfe an. §7 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. §8 Vertragsdauer, Kündigung Die Mindestdauer des Vertragsverhältnisses beträgt zwei Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ort, Datum .............................. Für das Land Nordrhein-Westfalen ....................................................... Ort, Datum .............................. Für die Stadt Erftstadt ....................................................... In der Kommune müssen die Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamtskarte geschaffen werden. Zum einen drückt sich der politische Wille in Form eines Ratsbeschlusses aus, zum anderen muss die Verwaltung bereit sein, die erforderlichen Arbeiten zu leisten. Die Verwaltung schätzt die Arbeiten als nicht zu groß ein. Bergheim hat z.B. im ersten Jahr der Einführung 120 Karten ausgegeben. Im Jahr 2010 waren es bisher 20 Karten. Es muss innerhalb der Erftstädter Verwaltung noch abgestimmt werden, wo die Ehrenamtskarte angesiedelt wird. Die Ehrenamtskarte gilt in allen teilnehmenden Kommunen. Deshalb sieht die Karte landesweit gleich aus, aber natürlich ist sie auch mit dem Wappen der jeweiligen Kommune versehen. Landesweit gelten die gleichen Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte: • Die Begünstigten sollen ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. • Pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschlusskriterium für die Vergabe. Dies gilt jedoch nicht für die Erstattung entstandener Kosten. Geringe Aufwandsentschädigungen, die de facto als Auslagenersatz zu betrachten sind, stellen ebenfalls kein Hindernis für die Vergabe dar. • Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollen in die Vergabe ausdrücklich -3- eingeschlossen werden, um neuen Formen des bürgerschaftlichen Engagements gerecht zu werden. • Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen oder Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet. Die Vorgabe eines Durchschnittswerts von fünf Stunden pro Woche für das ehrenamtliche Engagement ist von der Idee geleitet, den Charakter der besonderen Würdigung zu wahren und eine inflationäre Vergabe zu verhindern. • Auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die wenigstens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig sind und dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, können sich für die Ehrenamtskarte bewerben. Bereitschaftszeiten, in denen keine Tätigkeit ausgeübt wird, sollen jedoch nicht zur Berechnung der Mindesttätigkeitszeit von fünf Stunden pro Woche hinzugezogen werden. • Da ein freiwilliges ehrenamtliches Engagement nicht immer über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird, ist es ratsam, eine Geltungsdauer für die Ehrenamtskarte festzusetzen. Danach muss sie neu beantragt werden. In den beteiligten Kommunen ist die Karte meist zwei Jahre gültig, in manchen Fällen auch drei Jahre. Mit der längeren Geltungsdauer lässt sich die Arbeitsbelastung der Verwaltungsbeschäftigten reduzieren, weil weniger Anträge bearbeitet werden müssen. Die Ehrenamtskarte ist ein neues Instrument der Anerkennung und Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements. Ihre feierliche Übergabe lässt sich gut integrieren in besondere Veranstaltungen wie zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember oder anderer, auch lokaler Festivitäten wie Jubiläen. Die Vergabe kann auch selbst Anlass einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung sein, etwa eine Tombola mit Preisen privater Anbieter für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Wünschenswert ist die Einwerbung hochwertiger Vergünstigungen. Auch wenn der Marketingaspekt bei Partnern aus der Wirtschaft eine legitime Rolle spielt, sollte er keine größere Rolle als die Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements spielen. Darüber hinaus sollten inhaltliche Gütekriterien angelegt werden: Angebote von Spielhallen oder Rabattkarten, die allen Kunden eines Versorgungsunternehmens zur Verfügung stehen, sind als Ausdruck der Würdigung eines freiwilligen Engagements weniger geeignet. Dagegen ist der Blumenstrauß, der Ehrenamtlichen in Hilchenbach von einem Blumenladen zum Geburtstag geschenkt wird, ein größeres Zeichen der Anerkennung als manch monetäre Vergünstigung. Die Stadt Euskirchen führt die Ehrenamtskarte zum 06.11.2010 ein. Nach bisherigem Stand gewähren dort folgende Unternehmen eine Vergünstigung: - und Rechtsschutzversicherungen) -Apotheke, Neustraße (5% Rabatt auf rezeptfreie Artikel, ausgenommen verschreibungspflichtige Medikamente, Zuzahlungen, bereits rabattierte Artikel) ) Event) des MIC im Cityforum Euskirchen Grundpflege in der Fußpflege) -/Bewerbungsbilder und Studio-Portraitserien) Thomas Martens (15% Rabatt auf das Sport- und Freizeitangebot) Auch wenn das Projekt vor Ort gestartet ist, bleibt es eine wesentliche Aufgabe der Projektteilnehmer, weitere Unterstützer zu gewinnen, die mit ihren Angeboten das Engagement der Karteninhaberinnen und -inhaber würdigen. Ein wichtiges Argument für Gespräche mit möglichen Vergünstigungsanbietern ist die Tatsache, dass die Inhaber der Ehrenamtskarte nach den bisherigen Erfahrungen diese im Schnitt lediglich einmal pro Monat nutzen. Der ideelle Wert der -4- Karte wird von ihnen größer eingeschätzt als die tatsächliche Nutzung. Die Danksagung ist wichtiger als finanzielle Vorteile. Selbst Personen, die die Ehrenamtskarte gar nicht nutzen, fühlen sich in ihrem Engagement wertgeschätzt und anerkannt. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die teilnehmenden Kommunen und Kreise mit Medien der Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört als zentrale Informationsplattform die Website www.ehrensache.nrw.de mit Informationen zu den beteiligten Kommunen, zu Vergünstigungen, zur Bewerbung und zu aktuellen Ereignissen. Die Kommunen übermitteln die von ihnen eingeworbenen Vergünstigungen mittels einer standardisierten Dateivorlage an das Ministerium, wo die Angaben zu Anbietern und Angeboten zentral in das Internetportal eingepflegt und verwaltet werden. So werden einheitliche Beschreibungen der Vergünstigungen und einheitliche Begrifflichkeiten gewährleistet. Befristete oder einmalige Sonderaktionen wie Verlosungen in beschreibender Form mitgeteilt und eingestellt. Es empfiehlt sich, vor Ort eine gedruckte Fassung der örtlichen Vergünstigungen bereit zu halten, da nicht alle Engagierten über einen Internetzugang verfügen. Das zuständige Ministerium stellt für die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort Material zur Verfügung: Die Ehrenamtskarte als zentrales Instrument der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements sollte durch Öffentlichkeitsarbeit auf kommunaler Ebene begleitet werden. Nach den Erfahrungen der Landesregierung haben sich an manchen Orten Menschen aufgrund der öffentlichen Diskussion über die Ehrenamtskarte erstmals für das bürgerschaftliche Engagement und die Aufnahme einer Freiwilligenarbeit interessiert und begannen, entsprechende Kontaktstellen aufzusuchen. In der öffentlichen Diskussion gibt es aber auch kritische Stimmen zu den Vergabekriterien Mindeststundenzahl und Ausschlusskriterium der Aufwandsentschädigung. Es wird insbesondere die Gefahr einer Unterscheidung zwischen Engagierten erster und zweiter Klasse mit und ohne Ehrenamtskarte gesehen. Dem kann jedoch entgegengehalten werden, dass die Ehrenamtskarte lediglich ein Bestandteil einer vielfältigen Anerkennungskultur ist. Diese sollte für bürgerschaftlich Engagierte, die nicht zur Zielgruppe der Ehrenamtskarte gehören, andere Möglichkeiten der Danksagung bereit halten. Neben der Stadt Erftstadt sind insbesondere die Träger, für die diese Freiwilligen tätig werden, gefordert, Anerkennung und Wertschätzung zu vermitteln. Die Ehrenamtskarte wird bei der Stadt Erftstadt beantragt. Antragsformulare werden auf der Erftstädter Homepage eingestellt. Sie werden aber auch postalisch versandt. Die in der Stadtverwaltung noch zu benennde Stelle prüft nicht im Einzelfall, ob die Angaben auf dem Antragsformular richtig sind. Lediglich ihre Stimmigkeit kann kontrolliert werden. Die Prüfung und Bestätigung der Angaben durch die Bewerberin bzw. den Bewerber ist Aufgabe der gegenzeichnenden Organisation. Inzwischen haben 82 nordrheinwestfälische Kommunen die Ehrenamtskarte eingeführt. 8.165 Karten sind bisher ausgegeben. Auf Landesebene gibt es eine Reihe von Vergünstigungen, die der Vorlage als Anlage beigefügt sind. Auch wenn wir in der derzeitigen Haushaltslage nicht die wünschenswerten Vergünstigungen realisieren können, wird sich die Verwaltung verstärkt dafür einsetzen, dass sukzessive mehr und mehr städtische Institutionen wie auch private Betreiber und Firmen den Ehrenamtskarteninhaberinnen und –inhabern Vergünstigungen einräumen. Die Ehrenamtskarte soll sichtbarer Ausdruck unserer gemeinsamen Wertschätzung gegenüber gesellschaftlichem Engagement sein. Dieses freiwillige Engagement ist unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Miteinanders. Freiwilligendienste werden in Zukunft eine noch größere Bedeutung erlangen. Nicht umsonst ruft die Europäische Union 2011 als das „Jahr der Freiwilligentätigkeit“ aus. Es bleibt noch anzumerken, dass für ausgebildete Jugendgruppenleiter, die für Erftstädter Vereine tätig sind, durch JHA-Beschluss seit dem Frühjahr 2001 aufgrund eines Antrags der JHA-Mitglieder Birkenhake, Koxholt und Gliedner gilt, dass "Inhaber der Juleica kostenlosen Zugang zu den städt. Schwimmbädern erhalten sollen." Die Antragsteller begründeten ihre Initiative u. a. damit, dass -5- "…eine, wenn auch geringe, Anerkennung des Ehrenamtes auf diesem Wege zum Ausdruck gebracht werden könnte....." Zwischen -51- und -81- wurde am 29.03.2001 daher eine Vereinbarung getroffen: Hallenbad: Die Jugendlichen zahlen. Die Schwimmmeister bestätigen den Besuch. Die Jugendleiter bekommen vom Jugendamt auf Antrag in der letzten Novemberwoche den Betrag erstattet. Freibäder: Die Jugendleiter erhalten freien Eintritt. Die Schwimmbäder führen eine Statistik und rechnen mit dem Jugendamt nach Abschluss der Saison ab. Das Jugendamt erstattet den Betrag. Beim Jugendamt wurde allerdings in der Praxis nie ein Erstattungsantrag gestellt. I.V. (Erner) -6-