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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2009 der Stadtwerke Erftstadt – Betriebszweig Städtische Dienste)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 387/2010 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 10.08.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 21.09.2010 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 01.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Jahresabschluss 2009 der Stadtwerke Erftstadt – Betriebszweig Städtische Dienste Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.08.2010 Beschlussentwurf: 1. Der Jahresabschluss 2009, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wird nebst Lagebericht gemäß § 26 EigVO NRW festgestellt. 2. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 35.549,94 € wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 EigVO NRW nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat festzustellen. Der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang für das Wirtschaftsjahr 2009 sind als Anlagen mit dem Bestätigungsvermerk der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beigefügt. Entsprechend der Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll der erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von 35.549,94 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Ist es dem Betrieb im Jahr 2008 noch gelungen, einen Rekordüberschuss von rd. 120.00 Euro zu erwirtschaften, fällt dieser im Jahr 2009 deutlich geringer aus. Dennoch sind die städtischen Dienste ein durchweg erfolgreiches Unternehmen, wie der Blick auf die in der Anlage beigefügte Tabelle mit Daten aus der Historie belegt. Insofern liegt das Jahresergebnis in der allgemein üblichen Höhe, und es spiegelt wieder, dass es sich bei den Städtischen Diensten um ein grundsolides Konstrukt mit ausgesprochen vielversprechendem Potential zur Aufgabenerweiterung handelt. Ausweislich der Risikobewertung ist das Unternehmen zwar nicht unmittelbar im Bestand gefährdet, es zeichnet sich jedoch ab, dass es zu einer Bestandsgefährdung kommen kann, wenn die Abwasseranlagen größer 500 Einwohnerwerte (nahezu alle RÜB) auf den Erftverband übertragen werden müssen. Immerhin machen die erbrachten Dienstleistungen für die Abwasserbeseitigung fast 50 % des Auftragsvolumens der Städtischen Dienste aus. Es ist daher zwingend erforderlich, den Fortbestand des Unternehmens durch eine möglichst frühzeitige Vorbereitung einer Aufgabenerweiterung zu sichern. Als Anlagen sind der Vorlage beigefügt: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Bilanz zum 31.12.2009 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2009 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2009 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009 Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2009 Übersicht Kennzahlen 1999 - 2009 (Dr. Rips) -2-