Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 387/2010
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 10.08.2010
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
21.09.2010
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
01.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Jahresabschluss 2009 der Stadtwerke Erftstadt – Betriebszweig Städtische Dienste
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.08.2010
Beschlussentwurf:
1. Der Jahresabschluss 2009, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang, wird nebst Lagebericht gemäß § 26 EigVO NRW festgestellt.
2. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 35.549,94 € wird in die anderen
Gewinnrücklagen eingestellt.
Begründung:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 EigVO
NRW nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat festzustellen.
Der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang für das
Wirtschaftsjahr 2009 sind als Anlagen mit dem Bestätigungsvermerk der WIBERA
Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beigefügt.
Entsprechend der Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll der erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von 35.549,94 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden.
Ist es dem Betrieb im Jahr 2008 noch gelungen, einen Rekordüberschuss von rd. 120.00 Euro zu
erwirtschaften, fällt dieser im Jahr 2009 deutlich geringer aus. Dennoch sind die städtischen
Dienste ein durchweg erfolgreiches Unternehmen, wie der Blick auf die in der Anlage beigefügte
Tabelle mit Daten aus der Historie belegt.
Insofern liegt das Jahresergebnis in der allgemein üblichen Höhe, und es spiegelt wieder, dass es
sich bei den Städtischen Diensten um ein grundsolides Konstrukt mit ausgesprochen
vielversprechendem Potential zur Aufgabenerweiterung handelt.
Ausweislich der Risikobewertung ist das Unternehmen zwar nicht unmittelbar im Bestand
gefährdet, es zeichnet sich jedoch ab, dass es zu einer Bestandsgefährdung kommen kann, wenn
die Abwasseranlagen größer 500 Einwohnerwerte (nahezu alle RÜB) auf den Erftverband
übertragen werden müssen. Immerhin machen die erbrachten Dienstleistungen für die
Abwasserbeseitigung fast 50 % des Auftragsvolumens der Städtischen Dienste aus.
Es ist daher zwingend erforderlich, den Fortbestand des Unternehmens durch eine möglichst
frühzeitige Vorbereitung einer Aufgabenerweiterung zu sichern.
Als Anlagen sind der Vorlage beigefügt:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Bilanz zum 31.12.2009
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2009
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2009
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2009
Übersicht Kennzahlen 1999 - 2009
(Dr. Rips)
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