Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Anhebung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer zur Erzielung von Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 800.000,00 Euro)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
41 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
15.07.10, 06:39
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Antrag (Antrag bzgl. Anhebung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer zur Erzielung von Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 800.000,00 Euro) Antrag (Antrag bzgl. Anhebung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer zur Erzielung von Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 800.000,00 Euro)

öffnen download melden Dateigröße: 41 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 319/2010 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 07.06.2010 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 29.06.2010 vorberatend Rat 06.07.2010 beschließend Finanz- und Personalausschuss 07.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Anhebung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer zur Erzielung von Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 800.000,00 Euro Finanzielle Auswirkungen: Bei einer Erhöhung der Hebesätze werden Mehreinnahmen erzielt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.06.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 240 v. H. 400 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 420 v. H. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A würde zu folgenden Mehreinnahmen führen: Erhöhung um 10%-Punkte aus 250 v. H. Erhöhung um 20%-Punkte auf 260 v. H. Erhöhung um 30%-Punkte auf 270 v. H. 9.000 EUR 18.000 EUR 27.000 EUR Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B würde zu folgenden Mehreinnahmen führen: Erhöhung um 30%-Punkte auf 430 v.H. Erhöhung um 40%-Punkte auf 440 v. H. 430.000 EUR 570.000 EUR Erhöhung um 50%-Punkte auf 450 v. H. Erhöhung um 60%-Punkte auf 460 v. H. 715.000 EUR 860.000 EUR Eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer würde zu folgenden Mehreinnahmen führen: Erhöhung um 10%-Punkte 15%-Punkte 20%-Punkte 25%-Punkte 30%-Punkte auf Hebesatz (in %) 430 435 440 445 450 Mehreinnahme (Brutto) 130.000 EUR 195.000 EUR 260.000 EUR 325.000 EUR 390.000 EUR Gewerbesteuerumlage 21.500 EUR 32.000 EUR 42.000 EUR 52.000 EUR 62.000 EUR Mehreinnahme (Netto) 108.500 EUR 163.000 EUR 218.000 EUR 273.000 EUR 328.000 EUR Es ist zudem zu bedenken, dass in Abhängigkeit von der Verbundmasse eine Erhöhung der Steuerkraft Auswirkungen auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen hat. So führt beispielsweise eine durch die Erhöhung der Hebesätze erhöhte Steuerkraft der Stadt Erftstadt bei unveränderter Verbundmasse und unverändertem Verbundsatz sowie bei unveränderter Steuerkraft aller übrigen Gemeinden in NRW zu einer Reduzierung der Schlüsselzuweisungen. Um nun die im Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen geforderten Mehreinnahmen in Höhe von 800.000 EUR zu erzielen, könnten also z.B. die Grundsteuer A um 20%-Punkte auf 260% die Grundsteuer B um 40%-Punkte auf 440% die Gewerbesteuer um 20%-Punkte auf 440% +18.000 EUR +570.000 EUR +218.000 EUR erhöht werden. Es ergäbe sich somit eine Mehreinnahme insgesamt in Höhe von 806.000 EUR. Zur Vergleichbarkeit sind dieser Vorlage die Hebesätze der anderen Rhein-Erft-Kreis Kommunen als Anlage beigefügt. (Dr. Rips) -2-