Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
41 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
15.07.10, 06:39
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 319/2010
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 07.06.2010
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
29.06.2010
vorberatend
Rat
06.07.2010
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
07.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Anhebung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer zur
Erzielung von Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 800.000,00 Euro
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Erhöhung der Hebesätze werden Mehreinnahmen erzielt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.06.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
240 v. H.
400 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
420 v. H.
Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A würde zu folgenden Mehreinnahmen führen:
Erhöhung um 10%-Punkte aus 250 v. H.
Erhöhung um 20%-Punkte auf 260 v. H.
Erhöhung um 30%-Punkte auf 270 v. H.
9.000 EUR
18.000 EUR
27.000 EUR
Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B würde zu folgenden Mehreinnahmen führen:
Erhöhung um 30%-Punkte auf 430 v.H.
Erhöhung um 40%-Punkte auf 440 v. H.
430.000 EUR
570.000 EUR
Erhöhung um 50%-Punkte auf 450 v. H.
Erhöhung um 60%-Punkte auf 460 v. H.
715.000 EUR
860.000 EUR
Eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer würde zu folgenden Mehreinnahmen
führen:
Erhöhung um
10%-Punkte
15%-Punkte
20%-Punkte
25%-Punkte
30%-Punkte
auf Hebesatz
(in %)
430
435
440
445
450
Mehreinnahme
(Brutto)
130.000 EUR
195.000 EUR
260.000 EUR
325.000 EUR
390.000 EUR
Gewerbesteuerumlage
21.500 EUR
32.000 EUR
42.000 EUR
52.000 EUR
62.000 EUR
Mehreinnahme
(Netto)
108.500 EUR
163.000 EUR
218.000 EUR
273.000 EUR
328.000 EUR
Es ist zudem zu bedenken, dass in Abhängigkeit von der Verbundmasse eine Erhöhung der
Steuerkraft Auswirkungen auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen hat. So führt beispielsweise
eine durch die Erhöhung der Hebesätze erhöhte Steuerkraft der Stadt Erftstadt bei unveränderter
Verbundmasse und unverändertem Verbundsatz sowie bei unveränderter Steuerkraft aller übrigen
Gemeinden in NRW zu einer Reduzierung der Schlüsselzuweisungen.
Um nun die im Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen geforderten Mehreinnahmen in Höhe
von 800.000 EUR zu erzielen, könnten also z.B. die
Grundsteuer A um 20%-Punkte auf 260%
die Grundsteuer B um 40%-Punkte auf 440%
die Gewerbesteuer um 20%-Punkte auf 440%
+18.000 EUR
+570.000 EUR
+218.000 EUR
erhöht werden. Es ergäbe sich somit eine Mehreinnahme insgesamt in Höhe von 806.000 EUR.
Zur Vergleichbarkeit sind dieser Vorlage die Hebesätze der anderen Rhein-Erft-Kreis Kommunen
als Anlage beigefügt.
(Dr. Rips)
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