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Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 155,E. -Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 06:24
Aktualisiert
23.03.11, 07:43
Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 155,E. -Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 155,E. -Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 641/2010 Az.: 61. 21-20 / 155 1. vereinf Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.12.2010 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 14.12.2010 Bemerkungen beschließend 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 155,E. -Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 155, Erftstadt- Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle entsprechend dem in der Anlage beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen. Begründung: Der Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e.V., der Rhein – Erft - Kreis und der Erftverband planen für das Gelände des Naturparkzentrums eine Neuordnung der internen Erschießung in Verbindung mit einer Grundstücksneuaufteilung. U. a. soll die Anbindung der Greifvogelauffangstation bzw. der Falknerei und der Wasserwerkstatt an den westlich gelegenen Wirtschaftsweg geregelt werden. Diese Maßnahmen sind u.a. Grundlage für die Abberufung der im Kreishaushalt bereitgestellten und im Rahmen des Regionale - Projektes in Aussicht gestellten Fördermittel. Mit der bisherigen Festsetzung „Öffentliche Verkehrsfläche: Wirtschaftsweg“ ist die öffentlich rechtliche Erschließung der neu zu bildenden Grundstücke bisher nicht ausreichend gesichert. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Festsetzung in „Öffentliche Verkehrsfläche: Zweckbestimmung: Wirtschaftsweg, Rad- u. Fußweg“ zu ändern. Diese Änderung bzw. Ergänzung entspricht auch der tatsächlichen Nutzung bzw. Bedeutung des Weges. Eine Beeinträchtigung der vorliegenden Planung auf Schutzgüter ist nicht gegeben; im Rahmen der Vereinfachten Änderung wird daher von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. Es ist ausgeschlossen, das artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §§ 19 und 44 BNatSchG berührt werden. Die „Vereinfachte Änderung“ ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 160A nicht berührt. Die von der Änderung betroffene Behörde (Landwirtschaftskammer) wurde beteiligt und hat keine Bedenken, Anregungen und/oder Hinweise vorgetragen. Die Öffentlichkeit ist von der Änderung nicht betroffen, sodass die vorliegende Planänderung gem. §13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden kann. Da der für Ende des Jahres angekündigte Förderbescheid von der Neuordnung der Grundstücke und deren öffentlich-rechtlich gesicherten Erschließung abhängt, ist aufgrund der Dringlichkeit eine unmittelbare Beschlussfassung des Rates ohne Vorberatung des Fachausschusses (Ausschuss für Stadtentwicklung) erforderlich. (Dr. Rips) Anlagen: Anlageplan Entwurf der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 155, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle -2- Erftstadt- Gymnich,