Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 06:24
Aktualisiert
23.03.11, 07:43
Stichworte
Inhalt der Datei
1.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
Stadt Erftstadt
Stand: Dez. 2010
1. Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 155, E. – Gymnich,
Naturparktzentrum Gymnicher Mühle
Begründung
1.
Ausgangslage
Der Bebauungsplan Nr. 155 E. – Gymnich, Naturparktzentrum Gymnicher Mühle ist seit
Sommer 2010 rechtskräftig und umfasst eine Fläche von ca. 10 ha. Mit dem Bebauungsplan
(BP) Nr. 155 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung der vom
Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e.V. in der historischen Gymnicher Mühle geplanten
Naturparkzentrums mit den Informationsschwerpunkten Wasser und Gewässer sowie Natur
und Landwirtschaft geschaffen werden.
Auf dem die historische Mühle umgebenen Grünlandkomplex sind unter Berücksichtigung
der Belange des Landschaftsschutzes Nutzungen vorgesehen, die der Darstellung und dem
Erleben der einzelnen Informationsschwerpunkte (Wasser und Gewässer sowie Natur und
Landwirtschaft) dienen.
Auf dem östlich der Mühle am gegenüberliegenden Ufer der kleinen Erft gelegenen und
brachgefallenen Grünlandflächen ist ein Wassererlebnispark geplant, indem das Element
Wasser Landschaftsgestaltung) ganzheitlich erfahrbar gemacht werden soll (Motto: Da
Kannst Du Was(ser) erleben).
2.
Planzielsetzung
Der Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e.V., der Rhein – Erft - Kreis und der Erftverband planen
konkret für das Gelände des Naturparkzentrums eine Neuordnung der internen Erschießung
in Verbindung mit einer Grundstücksneuaufteilung durchzuführen. U. a. soll die unmittelbare
Anbindung der Greifvogelauffangstation bzw. der Falknerei und der Wasserwerkstatt an den
westlich gelegenen Wirtschaftsweg geregelt werden. Mit der Planänderung soll die
planungsrechtliche Voraussetzung zur Sicherung der öffentlich rechtlichen Erschließung der
zukünftig neu gebildeten Grundstücke geschaffen werden. Die Ergänzung der
Zweckbestimmung: Fuß- und Radweg, entspricht darüber hinaus auch der tatsächlichen
Nutzung bzw. Bedeutung des Weges. Diese Teilstrecke ist wesentlicher Bestandteil der
fußläufigen und radmäßigen Erschließung der nördlich der Gymnicher Mühle angrenzenden
Naturschutzprojekte entlang der Erft.
3.
Planinhalte
Die Planänderung umfasst lediglich die Ergänzung der Festsetzung: Öffentliche
Verkehrsfläche: Zweckbestimmung, Wirtschaftsweg,
in Öffentliche Verkehrsfläche:
Zweckbestimmung: Wirtschaftsweg, sowie Rad- u. Fußweg.
4.
Umweltprüfung und Umweltbericht sowie „Artenschutzrechtliche Prüfung“
Nach § 13 Abs. 1 kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
1.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
1.
die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer UVP nach
Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
2.
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b
genannter Schutzgüter bestehen.
Gegenüber dem geltenden Bebauungsplan ist keine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ)
vorgesehen und die Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche führt zu keiner zusätzlichen
Versiegelung. Damit sind keinerlei Beeinträchtigungen der vorliegenden Planung auf
Schutzgüter gegeben; im Rahmen der Vereinfachten Änderung wird daher von einer
Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. Aus den o.g. Gründen kann auch
ausgeschlossen werden, das unmittelbar durch die Änderung des Bebauungsplan Nr. 160A
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §§ 19 und 44 BNatSchG berührt werden.
Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 155 E. – Gymnich,
Naturparktzentrum Gymnicher Mühle wurde mit dieser Begründung am ……….. vom Rat der
Stadt Erftstadt als Satzung beschlossen.
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
(Wirtz)
Stadtbaudirektor
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt