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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
03.12.10, 06:38
Aktualisiert
23.03.11, 07:43
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 630/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 01.12.2010 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 14.12.2010 Bemerkungen beschließend Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt Beschlussentwurf: Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt wird in den Überschriften der Beitragstabelle in § 5 Abs. 7 ab dem 01.01.2011 wie folgt geändert: Tagespflege unter 15 Stunden Kindergarten bis 25 Stunden / Tagespflege 15,00 bis 25,00 Stunden / Kindergarten bis 35 Stunden / Tagespflege 25,01 bis 35,00 Stunden / Tagespflege u. Schule (ohne OGS) Kindergarten bis 45 Stunden / Tagespflege über 35 Stunden (Änderung fett gedruckt) Begründung: § 43 SGB VIII regelt die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Nach § 43 Abs. 1 bedarf eine Tagespflegeperson der Erlaubnis, wenn sie „Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuten will.“ Reine Tagespflege als Alternative zur Kindertagesstätte setzt insofern nach dem Willen des Gesetzgebers eine Mindestbetreuung von 15 Stunden voraus. Dementsprechend wurde in den Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des Jugendamtes der Stadt Erftstadt unter Punkt 6 die Gewährung einer laufenden Geldleistung bei Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII) geregelt. Tagespflege wird grundsätzlich nur gefördert, wenn Sie mindestens 15 Wochenstunden Betreuung pro Kind umfasst. Im Einzelfall kann das Jugendamt auch bei einer Betreuungszeit von weniger als 15 Wochenstunden das Erfordernis der Tagespflege feststellen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Tagespflege ergänzend zum Kindertagesstätten- oder Schulbesuch erforderlich ist (sog. Randzeitenbetreuung). Die Kosten für die Randzeitenbetreuung sind in der Satzung klar definiert. Die Beitragsfestsetzung für Tagespflege mit genau 15 Stunden ist jedoch, wie sich jetzt in einem ersten Fall zeigt, unglücklich formuliert. Eltern legen die Formulierung anders aus als die Verwaltung. Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt der Verwaltung deshalb vor, die Überschriften in den beiden ersten Rubriken zu ändern. Die Beitragstabelle ändert sich nicht. Die bisherige Formulierung lautet: Kindergarten bis 45 Stunden / Tagespflege über 35 Stunden 0,00 € 36,48 € 44,46 € 12.500,00 € 16.000,00 € 19.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kindergarten bis 25 Stunden / Tagespflege 15,01 bis 25,00 Stunden / 0,00 € 20,48 € 24,96 € 23.000,00 € 0,00 € 29,44 € 32,66 € 52,44 € 26.500,00 € 30.000,00 € 0,00 € 0,00 € 34,45 € 39,00 € 38,43 € 43,50 € 60,95 € 69,00 € 33.500,00 € 0,00 € 43,55 € 48,58 € 77,05 € 37.000,00 € 40.500,00 € 44.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 56,61 € 61,97 € 67,32 € 62,90 € 68,85 € 74,80 € 99,16 € 108,54 € 117,92 € 47.500,00 € 0,00 € 72,68 € 80,75 € 127,30 € 51.000,00 € 54.500,00 € 0,00 € 0,00 € 95,88 € 102,46 € 106,08 € 113,36 € 164,22 € 175,49 € 58.000,00 € 0,00 € 109,04 € 120,64 € 186,76 € 61.500,00 € 65.000,00 € 68.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 124,23 € 131,30 € 142,11 € 137,76 € 145,60 € 157,66 € 214,02 € 226,20 € 245,02 € 72.000,00 € 0,00 € 152,92 € 169,72 € 263,84 € 75.500,00 € 79.000,00 € 0,00 € 0,00 € 163,73 € 174,54 € 181,78 € 193,84 € 282,66 € 301,48 € 82.500,00 € 0,00 € 185,35 € 205,90 € 320,30 € 86.000,00 € 0,00 € 196,16 € 217,96 € 339,12 € 86.000,00 € 0,00 € 207,00 € 230,00 € 358,00 € Tagespflege bis 15 Stunden bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis über Kindergarten bis 35 Stunden / Tagespflege 25,01 bis 35,00 Stunden / Tagespflege u. Schule (ohne OGS) 0,00 € 22,72 € 27,69 € I.V. (Erner) -2-