Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
12.02.11, 06:20
Aktualisiert
12.02.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 17/2011
Az.:7011-00
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 11.01.2011
Den beigefügten Antrag der/des FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
24.02.2011
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Reform des Winterdienstes in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Der Winterdienst wird durch Gebühren finanziert, wobei etwa 17 % an Eigenanteil bei der Stadt verbleiben.
Zusätzlich ist das Defizit von ca. 100.000 € des Winters 2010 aufzubringen, das durch die Gebühren noch nicht
abgedeckt ist und daher in den nächsten 3 Jahren durch eine entsprechende Gebührenerhöhung refinanziert
werden muss.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Herbst bzw. Winteranfang 2010 wurde durch außergewöhnliche Schneemengen und häufigen
Frost- Tauwechsel geprägt. Fast den ganzen Dezember schneite es und die Temperaturen
blieben nur wenig unter dem Gefrierpunkt. Diesen Verhältnissen waren weder die Anlieger mit der
Verpflichtung zur Freihaltung der Gehwege noch die Räum- und Streudienste der Kommunen
sowie die Winterdienste auf Kreis-, Land- und Bundesstraßen gewachsen. Zeitweise waren ganze
Autobahnabschnitte unpassierbar. Auch Flughäfen mussten den Flugverkehr stark einschränken.
Zusätzlich kam es zu wochenlangen Lieferengpässen der Salzindustrie, die sich am stärksten bei
den Kommunen bemerkbar machten.
Die Stadt Erftstadt hat den Vorteil, dass der Landesbetrieb Straßen NRW und der Rhein – Erft Kreis die klassifizierten Straßen gegen Bezahlung freihalten. Somit konnten die Hauptverkehrswege soweit möglich befahrbar bleiben.
Die Stadt Erftstadt ist ihren gesetzlichen Verpflichtungen, „vielbefahrene und (gleichzeitig)
unvorhersehbar gefährlichen Stellen“ zu räumen, ohne Zweifel nachgekommen. Alle anderen
Winterdienstmaßnahmen sind zum großen Teil freiwillige Leistungen, die mit Gebühren von den
Anliegern bezahlt werden müssen. Diese Gebühren sind nicht kostendeckend, da ein Eigenanteil
von ca. 17 % vom der Stadt aufgebracht werden muss (KAG NRW).
Hieraus ergibt sich aber auch zwingend, dass nur die in der Satzung aufgeführten Straßen im
Winterdienstplan enthalten sein können, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
Andererseits ist der Umkehrschluss, dass die „zahlenden“ Anlieger einen Anspruch auf eine
absolut freie Straße haben nicht richtig. Der Winterdienst ist nur im Rahmen der Möglichkeiten zu
verrichten. Insofern besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren, wenn der
Winterdienst nicht erforderlich war oder aufgrund der Umstände im Einzelfall nicht durchgeführt
werden konnte.
Die im Streuplan aufgeführten Straßen und den sich hieraus erfolgten Anforderungen ist der
Eigenbetrieb Straßen in den vergangenen Jahren ohne größere Beanstandungen
nachgekommen. Eine Erweiterung der Aufgaben, insbesondere in Bezug auf die Vorhaltung einer
größeren Lagerkapazität von Salz, Erweiterung des Streuplans, die Einrichtung einer größeren
Kapazität für den Ausnahmefall, Transport von Schnee aus belasteten Straßen oder die
zusätzliche Erstellung eines Planes zur Freihaltung von „Hauptverbindungswegen“ für Fußgänger
wären eine Abkehr von der bisher beschlossenen Satzung, die sich bisher mehr oder weniger nur
auf das Notwendige beschränkt. Eine Neuorientierung und Aufstockung der vorhandenen
Ressourcen in personeller und materieller Hinsicht, würde auch die Unterstützung von externen
Firmen o.ä. erfordern.
In diesem Fall wäre eine Satzungsänderung vonnöten, die die Eckwerte und die Verteilung der
Kosten auf die Anlieger neu festschreibt.
Zu den vom Antragsteller gewünschten Eckpunkten im Einzelnen:
Befahrbarkeit der Haupterschließungsstraßen:
Eine durchgängige Befahrbarkeit würde einen Dreischichtbetrieb bedeuten, der mit der maximalen
Erhöhung der Silokapazität einhergehen müsste.
Räumung der fußläufigen Hauptverbindungswege:
Erweiterung der Satzung und Festlegung der Wege,
Beschaffung eines Gerätes für den Winterdienst auf Fußwegen und Bereitstellung des Personals,
Veranlagung der Anlieger auf diesen Wegen, die dann keinen Winterdienst mehr machen
müssten.
Abtransport von Schnee:
Bereitstellung von Gerät und Personal, Bereitstellung von Lagerplätzen.
Überprüfung der Streustrecken:
Am 22.12.2010 wurde in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung mit den Ortsbürgermeistern
besprochen, die Streustrecken erneut überprüft werden.
Die Verbindung der Ortsteile ist überwiegend durch das klassifizierten Straßennetz gewährleistet.
Zusammenfassung:
Ein Winterdienst, der jederzeit „sommerliche Verhältnisse“ schafft, ist nur mit erheblichem
finanziellem und personellem Aufwand zu erreichen. Allein die zusätzlichen Leistungen, die im
letzten Jahr notwendig waren, werden die zukünftigen Gebühren um ca. 17 % erhöhen.
Bei Defiziten, die sich durch extreme Wetterverhältnisse oder den daraus erwachsenen
Schwierigkeiten einstellen, ist von höherer Gewalt auszugehen.
Es ist festzulegen ob auch diese unvorhersehbaren Ereignisse in die Planung des Winterdienstes
mit aufgenommen werden soll. (Siehe hierzu auch Beschlussvorlage V 42/2011).
In Vertretung
(Erner)
-2-