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Antrag (Antrag bzgl. Reform des Winterdienstes in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
12.02.11, 06:20
Aktualisiert
12.02.11, 06:20
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 17/2011 Az.:7011-00 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 11.01.2011 Den beigefügten Antrag der/des FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 24.02.2011 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Reform des Winterdienstes in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Der Winterdienst wird durch Gebühren finanziert, wobei etwa 17 % an Eigenanteil bei der Stadt verbleiben. Zusätzlich ist das Defizit von ca. 100.000 € des Winters 2010 aufzubringen, das durch die Gebühren noch nicht abgedeckt ist und daher in den nächsten 3 Jahren durch eine entsprechende Gebührenerhöhung refinanziert werden muss. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Herbst bzw. Winteranfang 2010 wurde durch außergewöhnliche Schneemengen und häufigen Frost- Tauwechsel geprägt. Fast den ganzen Dezember schneite es und die Temperaturen blieben nur wenig unter dem Gefrierpunkt. Diesen Verhältnissen waren weder die Anlieger mit der Verpflichtung zur Freihaltung der Gehwege noch die Räum- und Streudienste der Kommunen sowie die Winterdienste auf Kreis-, Land- und Bundesstraßen gewachsen. Zeitweise waren ganze Autobahnabschnitte unpassierbar. Auch Flughäfen mussten den Flugverkehr stark einschränken. Zusätzlich kam es zu wochenlangen Lieferengpässen der Salzindustrie, die sich am stärksten bei den Kommunen bemerkbar machten. Die Stadt Erftstadt hat den Vorteil, dass der Landesbetrieb Straßen NRW und der Rhein – Erft Kreis die klassifizierten Straßen gegen Bezahlung freihalten. Somit konnten die Hauptverkehrswege soweit möglich befahrbar bleiben. Die Stadt Erftstadt ist ihren gesetzlichen Verpflichtungen, „vielbefahrene und (gleichzeitig) unvorhersehbar gefährlichen Stellen“ zu räumen, ohne Zweifel nachgekommen. Alle anderen Winterdienstmaßnahmen sind zum großen Teil freiwillige Leistungen, die mit Gebühren von den Anliegern bezahlt werden müssen. Diese Gebühren sind nicht kostendeckend, da ein Eigenanteil von ca. 17 % vom der Stadt aufgebracht werden muss (KAG NRW). Hieraus ergibt sich aber auch zwingend, dass nur die in der Satzung aufgeführten Straßen im Winterdienstplan enthalten sein können, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Andererseits ist der Umkehrschluss, dass die „zahlenden“ Anlieger einen Anspruch auf eine absolut freie Straße haben nicht richtig. Der Winterdienst ist nur im Rahmen der Möglichkeiten zu verrichten. Insofern besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren, wenn der Winterdienst nicht erforderlich war oder aufgrund der Umstände im Einzelfall nicht durchgeführt werden konnte. Die im Streuplan aufgeführten Straßen und den sich hieraus erfolgten Anforderungen ist der Eigenbetrieb Straßen in den vergangenen Jahren ohne größere Beanstandungen nachgekommen. Eine Erweiterung der Aufgaben, insbesondere in Bezug auf die Vorhaltung einer größeren Lagerkapazität von Salz, Erweiterung des Streuplans, die Einrichtung einer größeren Kapazität für den Ausnahmefall, Transport von Schnee aus belasteten Straßen oder die zusätzliche Erstellung eines Planes zur Freihaltung von „Hauptverbindungswegen“ für Fußgänger wären eine Abkehr von der bisher beschlossenen Satzung, die sich bisher mehr oder weniger nur auf das Notwendige beschränkt. Eine Neuorientierung und Aufstockung der vorhandenen Ressourcen in personeller und materieller Hinsicht, würde auch die Unterstützung von externen Firmen o.ä. erfordern. In diesem Fall wäre eine Satzungsänderung vonnöten, die die Eckwerte und die Verteilung der Kosten auf die Anlieger neu festschreibt. Zu den vom Antragsteller gewünschten Eckpunkten im Einzelnen: Befahrbarkeit der Haupterschließungsstraßen: Eine durchgängige Befahrbarkeit würde einen Dreischichtbetrieb bedeuten, der mit der maximalen Erhöhung der Silokapazität einhergehen müsste. Räumung der fußläufigen Hauptverbindungswege: Erweiterung der Satzung und Festlegung der Wege, Beschaffung eines Gerätes für den Winterdienst auf Fußwegen und Bereitstellung des Personals, Veranlagung der Anlieger auf diesen Wegen, die dann keinen Winterdienst mehr machen müssten. Abtransport von Schnee: Bereitstellung von Gerät und Personal, Bereitstellung von Lagerplätzen. Überprüfung der Streustrecken: Am 22.12.2010 wurde in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung mit den Ortsbürgermeistern besprochen, die Streustrecken erneut überprüft werden. Die Verbindung der Ortsteile ist überwiegend durch das klassifizierten Straßennetz gewährleistet. Zusammenfassung: Ein Winterdienst, der jederzeit „sommerliche Verhältnisse“ schafft, ist nur mit erheblichem finanziellem und personellem Aufwand zu erreichen. Allein die zusätzlichen Leistungen, die im letzten Jahr notwendig waren, werden die zukünftigen Gebühren um ca. 17 % erhöhen. Bei Defiziten, die sich durch extreme Wetterverhältnisse oder den daraus erwachsenen Schwierigkeiten einstellen, ist von höherer Gewalt auszugehen. Es ist festzulegen ob auch diese unvorhersehbaren Ereignisse in die Planung des Winterdienstes mit aufgenommen werden soll. (Siehe hierzu auch Beschlussvorlage V 42/2011). In Vertretung (Erner) -2-