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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO) Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 101/2011 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 02.03.2011 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 22.03.2011 vorberatend Rat 29.03.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO mit den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan zur Kenntnis. Begründung: Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung eines neuen Haushaltsplanes lässt sich nicht immer mit Gewissheit absehen, ob die im Haushaltsplan des Vorjahres veranschlagten Ermächtigungen auch bis zum Ende des Vorjahres in Anspruch genommen werden können. Sind Vorhaben tatsächlich nicht abgeschlossen, eine Neuveranschlagung jedoch unterlassen worden – da bis zuletzt von einer Abwicklung im Vorjahr ausgegangen wurde – stehen im neuen Haushaltsjahr keine oder nicht ausreichende Mittel zur Verfügung. Um eine dennoch zügige Durchführung/Fortführung der Vorhaben zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Ermächtigungsübertragungen geschaffen. Die Übertragung von Ermächtigungen führt dazu, dass dies zu Lasten des Haushalts des Folgejahres erfolgt. Die übertragenen Ermächtigungen stehen im neuen Haushaltsjahr neben den Ansätzen zur Verfügung und führen zu einer unmittelbaren Veränderung der beschlossenen Haushaltspositionen im Ergebnisplan bzw. im Finanzplan und zur wirtschaftlichen Belastung des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Inanspruchnahme der Ermächtigungen für Auszahlungen führt im Folgejahr zu einem höheren Abfluss an liquiden Mitteln. Diese Mittel sind jedoch im Vorjahr entsprechend eingespart worden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushaltsjahr 2010 wurde der tatsächliche Bedarf von Ermächtigungsübertragungen durch die Fachämter festgestellt. Im investiven Bereich handelt es sich ausschließlich um Investitionsvorhaben, die im abgelaufenen Jahr beauftragt und die entsprechenden Mittel hierfür mittels Vormerkung gesichert wurden und sich lediglich die Realisierung ins kommende Jahr verzögert hat. Ermächtigungsübertragungen im konsumtiven Bereich waren aufgrund der aktuellen Haushaltssituation grundsätzlich untersagt mit Ausnahme von Aufwendungen, deren Finanzierung durch Fördermittel gesichert war und bei Nichtinanspruchnahme dieser Fördermittel sogar eine – ggfls. teilweise – Erstattung dieser Zuweisungen / Zuschüsse zur Folge gehabt hätte. Die übertragenen Ermächtigungen sind in den Anlagen im Einzelnen aufgelistet. (Erner) -2-