Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
129 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 580/2010
Az.: 61.21-20/101A
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.11.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
02.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.11.2010
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Übersichtsplan
ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des
Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 101A, Erftstadt – Liblar,
Einkaufszentrum.
II.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten
städtebaulichen Konzeptes die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3
Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB (zwei- bzw. vierwöchige Offenlage) durchzuführen und gemeinsam mit
dem vom Investor beauftragten Planungsbüro einen Bebauungsplanvorentwurf vorzubereiten.
Begründung:
Zu I u. II.:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum (EKZ), soll die planungsrechtliche
Vorraussetzung zur Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten der Geschäftsgebäude Holzdamm
3 und 6 sowie zur Neuordnung der Flächen zwischen der Schleidener Straße und dem Gebäude
Holzdamm 6 (Deltapassage) geschaffen werden. Der Bebauungsplan Nr. 101A, überplant zum
überwiegenden Teil Flächen des seit 20.06.1978 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101,
Erftstadt – Liblar, Holzdamm, sowie Teilbereiche des seit 04.12.1980 rechtskräftigen
Bebauungsplanes 102, des seit 07.02.1984 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 105 und des seit
02.12.1992 rechtskräftigen Bebauungsplanes 107.
Für die Gebäude Holzdamm 3 und 6 steht ein Eigentumswechsel bevor. Dieser betrifft rd. 37,8 %
der Gesamt-Nutzfläche des EKZ. Dieser Wechsel soll zum Anlass genommen werden, in dem
betroffenen Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Behebung der vorhandenen
städtebaulichen Missstände in enger Kooperation mit dem neuen Eigentümer zu schaffen.
Der neue Eigentümer beabsichtigt, im Geschäftsgebäude Holzdamm 6 das Erdgeschoss für einen
Lebensmitteldiscounter mit 800 m² Verkaufsfläche zzgl. Nebenräume für (Flaschen-) Lager, Büro,
Sanitärbereiche, Umkleide usw. umzubauen. Das erste Obergeschoss soll für die Errichtung von
Büroräumen aufgestockt werden. Ferner plant der Investor die Neugestaltung der Fläche westlich
des Geschäftsgebäudes bis zur Schleidener Straße incl. der Neuanlage bzw. der Erweiterung von
Stellplätzen. Für das Geschäftsgebäude Hozdamm 3 gibt es bezüglich der Nutzung und der
baulichen Umgestaltung zurzeit noch keine konkreten Absichten.
Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 101A werden die bisher gültigen Bebauungspläne und die
Empfehlungen bzw. Zielsetzungen des vorliegenden Revitalisierungsgutachtens der BBE
Unternehmensberatung von 2007 sein. Das sind im Wesentlichen:
Stärkung der nördlichen EKZ-Randlagen durch Ansiedlung eines "Ankermieters"
Erweiterung und Neugestaltung der Parkplätze bzw. Stellplätze im Bereich östlich der
Schleidener Straße und westlich der Bliesheimer Straße
Verbesserung des baulichen Erscheinungsbildes
Verbesserung der architektonischen Außenwirkung der Läden (Attraktivierung der
Schaufenster- und Auslagebereiche)
Gestaltung der Verweil- und Aufenthaltszonen
Stärkung der Wohn-/Bürofunktion in den Obergeschossen
Daraus resultierend werden im Rahmen der Bebauungsplanerarbeitung insbesondere folgende
Änderungen des geltenden Baurechts zu überdenken sein:
Umnutzung der zwischen der Schleidener Straße und der Deltapassage als
Gemeinbedarfsfläche "Hallenbad" festgesetzten Fläche in "Flächen für den ruhenden
Verkehr/Stellplätze“ unter Einbeziehung von Teilbereichen der bisherigen Grünfläche (s.
Anlage)
Anpassung bzw. Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen i.V.m. § 19 Abs. 4 BauBG
und Sicherung der baulichen Nutzung (im Westen des Geschäftsgebäude Holzdamm 10 und
südöstlich des Gebäudes Holzdamm 3)
baurechtliche Bestandsanpassung im Süden des Änderungsbereiches
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A, E. –Liblar, Einkaufszentrum, sowohl dem
Interesse des Investors bzw. neuen Eigentümers dient als auch zur Stärkung und
Attraktivitätssteigerung des gesamten Einkaufzentrums beiträgt, sollte die Aufstellung des
Bebauungsplanes beschlossen werden. Um das Bebauungsplanverfahren möglichst zügig
voranzutreiben, sollte außerdem auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes
(s. Anlage) die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1
BauGB durchgeführt werden, sodass bis zum nächstmöglichen Sitzungstermin ein
Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet werden kann.
(Dr. Rips)
Anlagen
o
o
Anlageplan
Städtebauliches Konzept des Bebauungsplanes 101A, E. – Liblar, Einkaufszentrum
einschl. Begründung
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