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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
129 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum
Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 580/2010 Az.: 61.21-20/101A Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.11.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 02.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.11.2010 Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Übersichtsplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 101A, Erftstadt – Liblar, Einkaufszentrum. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten städtebaulichen Konzeptes die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB (zwei- bzw. vierwöchige Offenlage) durchzuführen und gemeinsam mit dem vom Investor beauftragten Planungsbüro einen Bebauungsplanvorentwurf vorzubereiten. Begründung: Zu I u. II.: Mit dem Bebauungsplan Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum (EKZ), soll die planungsrechtliche Vorraussetzung zur Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten der Geschäftsgebäude Holzdamm 3 und 6 sowie zur Neuordnung der Flächen zwischen der Schleidener Straße und dem Gebäude Holzdamm 6 (Deltapassage) geschaffen werden. Der Bebauungsplan Nr. 101A, überplant zum überwiegenden Teil Flächen des seit 20.06.1978 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101, Erftstadt – Liblar, Holzdamm, sowie Teilbereiche des seit 04.12.1980 rechtskräftigen Bebauungsplanes 102, des seit 07.02.1984 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 105 und des seit 02.12.1992 rechtskräftigen Bebauungsplanes 107. Für die Gebäude Holzdamm 3 und 6 steht ein Eigentumswechsel bevor. Dieser betrifft rd. 37,8 % der Gesamt-Nutzfläche des EKZ. Dieser Wechsel soll zum Anlass genommen werden, in dem betroffenen Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Behebung der vorhandenen städtebaulichen Missstände in enger Kooperation mit dem neuen Eigentümer zu schaffen. Der neue Eigentümer beabsichtigt, im Geschäftsgebäude Holzdamm 6 das Erdgeschoss für einen Lebensmitteldiscounter mit 800 m² Verkaufsfläche zzgl. Nebenräume für (Flaschen-) Lager, Büro, Sanitärbereiche, Umkleide usw. umzubauen. Das erste Obergeschoss soll für die Errichtung von Büroräumen aufgestockt werden. Ferner plant der Investor die Neugestaltung der Fläche westlich des Geschäftsgebäudes bis zur Schleidener Straße incl. der Neuanlage bzw. der Erweiterung von Stellplätzen. Für das Geschäftsgebäude Hozdamm 3 gibt es bezüglich der Nutzung und der baulichen Umgestaltung zurzeit noch keine konkreten Absichten. Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 101A werden die bisher gültigen Bebauungspläne und die Empfehlungen bzw. Zielsetzungen des vorliegenden Revitalisierungsgutachtens der BBE Unternehmensberatung von 2007 sein. Das sind im Wesentlichen: Stärkung der nördlichen EKZ-Randlagen durch Ansiedlung eines "Ankermieters" Erweiterung und Neugestaltung der Parkplätze bzw. Stellplätze im Bereich östlich der Schleidener Straße und westlich der Bliesheimer Straße Verbesserung des baulichen Erscheinungsbildes Verbesserung der architektonischen Außenwirkung der Läden (Attraktivierung der Schaufenster- und Auslagebereiche) Gestaltung der Verweil- und Aufenthaltszonen Stärkung der Wohn-/Bürofunktion in den Obergeschossen Daraus resultierend werden im Rahmen der Bebauungsplanerarbeitung insbesondere folgende Änderungen des geltenden Baurechts zu überdenken sein: Umnutzung der zwischen der Schleidener Straße und der Deltapassage als Gemeinbedarfsfläche "Hallenbad" festgesetzten Fläche in "Flächen für den ruhenden Verkehr/Stellplätze“ unter Einbeziehung von Teilbereichen der bisherigen Grünfläche (s. Anlage) Anpassung bzw. Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen i.V.m. § 19 Abs. 4 BauBG und Sicherung der baulichen Nutzung (im Westen des Geschäftsgebäude Holzdamm 10 und südöstlich des Gebäudes Holzdamm 3) baurechtliche Bestandsanpassung im Süden des Änderungsbereiches Da die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A, E. –Liblar, Einkaufszentrum, sowohl dem Interesse des Investors bzw. neuen Eigentümers dient als auch zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung des gesamten Einkaufzentrums beiträgt, sollte die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen werden. Um das Bebauungsplanverfahren möglichst zügig voranzutreiben, sollte außerdem auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes (s. Anlage) die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden, sodass bis zum nächstmöglichen Sitzungstermin ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet werden kann. (Dr. Rips) Anlagen o o Anlageplan Städtebauliches Konzept des Bebauungsplanes 101A, E. – Liblar, Einkaufszentrum einschl. Begründung -2-