Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
295 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Dipl.-Ing. Anke Schniewind
Beratende Ingenieurin (Verm.Ass.)
Bauleitplanung Immobilienberatung Liegenschaftsbewertung
Städtebauliches Konzept
Bebauungsplan BPL Nr. 101 A
Erftstadt-Liblar Einkaufszentrum
- ERLÄUTERUNGEN Konzept_0107.doc 16. Nov. 2010
Inhaltsübersicht
1.
Anlass und Ziele der Planung
2.
Holzdamm 3 und 6
3.
Städtebauliche Konzeption
4.
Planungsrecht
5.
Planverwirklichung
ANHANG:
Übersichtsplan
Städtebauliches Konzept
Bebauungsplan BPL Nr. 101 A
Erftstadt-Liblar Einkaufszentrum
Büro Ehrenstein Stand 12. November 2010
Prinzeß-Luise-Straße 92, 45479 Mülheim an der Ruhr
Tel. 0208/43757-12 Fax: 0208/43757-13 Mobil: 0173/3572178
Email: info@anke-schniewind.de
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Dipl.-Ing. Anke Schniewind
Städtebauliche Konzeption Einkaufszentrum Erftstadt-Liblar, Holzdamm
1.
Anlass und Ziele der Planung
Das Einkaufszentrum Holzdamm (EKZ) in Erftstadt-Liblar besteht seit rd. 30 Jahren und
stellt zusammen mit arrondierenden Verkaufsflächen im Südwesten (Real SB-Warenhaus
und DM Drogeriemarkt) flächenmäßig den größten Versorgungsstandort innerhalb der Stadt
Erftstadt dar.
Insgesamt beläuft sich das Verkaufsflächenangebot des Standortes auf rd. 13.300 m², verteilt auf 31 Einzelhandelsbetriebe. Hiervon entfallen rd. 4.900 m² auf das EKZ. Daneben
stellt das Real SB-Warenhaus mit rd. 7.700 m² Verkaufsfläche den zweitgrößten Einzelhandelsbetrieb in der Stadt Erftstadt dar. Der Standort nimmt damit gesamtstädtische Versorgungsfunktion wahr.
Die Gesamt-Nutzfläche des EKZ beträgt ca. 10.000 m².
Das EKZ weist bereits seit einigen Jahren sichtbare Defizite auf. Es besteht Handlungsbedarf, die Funktionsfähigkeit des Einkaufszentrums in Bezug auf seine wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit unter Berücksichtigung seiner Versorgungsfunktion wiederherzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Stadt Erftstadt bereits 2007 ein Revitalisierungsgutachten erarbeitet, das näheren Aufschluss über die Stärken, Schwächen
und Entwicklungschancen des Standortes gibt.
Bei dem EKZ handelt es sich um ein Center, das durch eine öffentliche Durchwegung in
folgende Blöcke gegliedert ist:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Holzdamm 1
Holzdamm 4
Holzdamm 3
Holzdamm 6
Holzdamm 8
Holzdamm 5
Holzdamm 10
Geschäftsgebäude
Hallenbad
Geschäftsgebäude
Büro- und Geschäftsgebäude mit hohem Leerstand
Wohn- und Geschäftsgebäude (A-Lage)
Wohn- und Geschäftsgebäude (A-Lage)
Rathaus u.a..
Durch Passagen sind die außerhalb angeordneten Stellplatz- und Parkplatzbereiche auf
kurzen Wegen erreichbar. Einschließlich dieser Randbereiche erstreckt sich das EKZ über
eine Fläche von ca. 36.000 m². Diese steht in unterschiedlichem Eigentum, zum Teil unter
Beteiligung der Stadt Erftstadt.
Auch die öffentlichen Verkehrsflächen sowie arrondierenden Parkplatz- und Grünflächen
befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Erftstadt. Die Verwaltung der Gemeinschaftsaufgaben obliegt dem Center-Management i.S. einer Werbegemeinschaft. Ferner
wurde eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) als Interessenvertretung der Immobilieneigentümer und Betreiber gegründet.
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Städtebauliche Konzeption Einkaufszentrum Erftstadt-Liblar, Holzdamm
Innerhalb der Baublöcke 3 und 6 steht ein Eigentumswechsel bevor. Dieser betrifft rd. 37,8
% der Gesamt-Nutzfläche des EKZ.
Dieser Wechsel soll zum Anlass genommen werden, in dem betroffenen Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Behebung der vorhandenen städtebaulichen Missstände in enger Kooperation mit dem neuen Eigentümer zu schaffen.
Der Änderungsbereich stellt sich wie folgt dar und umfasst rd. 14.267 m²:
Quelle: Übersichtsplan Stadt Erftstadt 08.11.2010
2.
Holzdamm 3 und 6
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Das eingeschossige, nicht unterkellerte Geschäftshaus Holzdamm 3 besteht aus zwei Gebäudeteilen und einer innen liegenden Passage. Im Erdgeschoss sind 14 Ladenlokale in
unterschiedlicher Größe von rd. 26 bis 223 m² sowie drei Gastronomiebetriebe (ImbissStube mit rd. 58 m² Nutzfläche, Eisdiele mit rd. 100 m² Nutzfläche, Schank- und Speisewirtschaft mit rd. 188 m² Nutzfläche) angeordnet.
Die Nutzfläche beträgt insgesamt rd. 1.237 m² (rd. 12,5 % der EKZ-Nutzfläche).
Das Grundstück (Flurstück 1288) hat eine Größe von 2.945 m². Auf diesem befinden sich
östlich der Hochbauten im Außenbereich 22 offene Stellplätze und eine Einzelgarage. Eine
grundbuch-rechtlich gesicherte Trafostation der RWE befindet sich unmittelbar neben der
Einzelgarage.
Das Geschäftshaus Holzdamm 6 besteht aus einem nicht unterkellerten Gebäudekomplex,
der sich in mehrere ein- und zweigeschossige Teilbereiche sowie innen liegende Passage
gliedert.
Das Grundstück (Flurstück 1286) hat eine Größe von 4.331 m² und befindet sich in Teileigentum.
Das Teileigentum 2 umfasst im Erdgeschoss insgesamt 13 Ladenlokale zwischen rd. 35 bis
780 m² Nutzflächen. Im 1. Obergeschoss sind eine als Büro umgenutzte Wohnung, Lagerräume sowie ehemalige Büro- und Lagerräume angeordnet. Die dem Teileigentum 2 zuzuordnende Nutzfläche beträgt insgesamt rd. 2.530 m² (rd. 25,3 % der EKZ-Nutzfläche). Die
Leerstandsrate beträgt über 34 %.
Das Teileigentum 1 stellt mit einem Anteil von rd. 21 % am Gesamteigentum einen kleineren
Eigentumsanteil als das Teileigentum 2 dar. Es befindet sich im 1. Obergeschoss und wird
als Bürofläche durch ein Ingenieurbüro genutzt.
Auf den Grundstücksflächen sind 21 Stellplätze im Freien angelegt.
3.
Städtebauliche Konzeption
Das im Wesentlichen durch Leerstand bedrohte Geschäftshaus Holzdamm 6 ist geprägt
durch eine gering frequentierte Nord- und Westfassade. Ein neuer "Ankermieter" soll hier zu
einer Attraktivitätssteigerung beitragen und die Laufzonen im nördlichen Teil des EKZ wieder stärken.
Bei dem "Ankermieter" handelt es sich um einen Lebensmitteldiscounter, der ca. 800 m²
Verkaufsfläche zzgl. Nebenräume für (Flaschen-)Lager, Büro, Sanitärbereiche, Umkleide
usw. der westlichen Ladenlokalflächen einnehmen soll. Hierzu sind die dort zurzeit vorhandenen leer stehenden Einheiten zusammen zu legen und die Überbaubare Grundstücksflä-
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che dem neu zu gestaltenden Eingangsbereich anzupassen. Ferner ist die Erreichbarkeit
von Kundenparkplätzen in annehmbarer Entfernung erforderlich.
Hierfür bietet sich die Fläche westlich des Hallenbades an, einer Gemeinbedarfsfläche, die
für eine potenzielle Erweiterung des Hallenbades vorgehalten wurde. Da sich diese Erweiterungsbedarfe auch für die Zukunft mittlerweile ausschließen lassen, steht die Fläche grundsätzlich für eine alternative städtebauliche Funktion zur Verfügung. Gleichzeitig wäre der
südlich angrenzende öffentliche Straßen- und Parkraum neu zu ordnen und zu gestalten.
Ein wesentlicher Kritikpunkt des Revitalisierungsgutachtens der BBE betrifft die Außendarstellung des EKZ. Diese wird von der Bliesheimer Straße mit Blick auf die Rückseite der
Gebäude Holzdamm 3 sowie deren Freiflächen mit Ladezonen, Müllentsorgung und Trafogebäude geprägt. Dieser Bereich soll insgesamt neu gestaltet und in die bauliche Nutzung
integriert werden.
Im Übrigen strebt der neue Eigentümer eine sukzessive Qualitätssteigerung des Warenangebotes z.B. im Bereich Bekleidung an.
Insgesamt werden unter Berücksichtigung der im vorliegenden Revitalisierungsgutachten
benannten Ansätze konzeptionell folgende Ziele verfolgt:
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Stärkung der nördlichen EKZ-Randlagen durch Ansiedlung neuer "Ankermieter" sowie
Erweiterung und Neugestaltung des westlichen Parkplatzbereiches (mit Beschränkung
auf maximal 2 Stunden kostenlosem Parken mit Parkscheibe)
Verbesserung des baulichen Erscheinungsbildes nach innen (Laufzonen) und außen
(Außenwahrnehmung des EKZ)
architektonische Außenwirkung der Läden (Attraktivierung der Schaufenster- und
Auslagebereiche)
Ausbau von Sichtbeziehungen und Schaffung eines Wegeleitsystems
Gestaltung der Verweil- und Aufenthaltszonen
Stärkung der Büro- und Wohnfunktion in den Obergeschossen
Baurechtliche Bestandsanpassung im Süden des Änderungsbereiches.
4.
Planungsrecht
Planungsrechtlicher Bestand
Die Bereiche Holzdamm 1, 3, 4 und 6 sowie eine größere Gemeinschaftsstellplatzanlage im
Norden der Bebauung Holzdamm 1 liegen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 101 Erftradt-Liblar - Holzdamm, Bekanntmachung am 12. Juni 1978. Das
Baurecht stellt sich danach für den in Rede stehenden Änderungsbereich wie folgt dar:
Holzdamm 3:
MK
III-geschossige Bauweise
GRZ 0,8
GFZ 1,4
geschlossene Bauweise.
MK
III-geschossige Bauweise
GRZ 0,8
GFZ 1,6
geschlossene Bauweise.
Holzdamm 6:
Im Westen schließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 102 Erftstdt-Liblar Mühlengraben, Bekanntmachung am 04. Dezember 1980 an. Dieser setzt für den in Rede
stehenden Änderungsbereich u.a. Gemeinbedarfsfläche "Hallenbad" fest (Überlagerung mit
Festsetzung zum Erhalt von Bäumen).
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Im Süden ragt der Änderungsbereich in den Bebauungsplan Nr. 105 Erftadt-Liblar - Erweiterung Holzdamm, Bekanntmachung am 07. Februar 1984. Im Südwesten wird ferner ein kleiner Bereich des Bebauungsplanes Nr. 107 Erftstadt-Libar - "Am Holzdamm - Erweiterung",
Bekanntmachung am 01. Dezember 1992, berührt.
Planungsrechtliche Zielsetzung
Zur Umsetzung der in Kapitel 3 benannten städtebaulichen Zielsetzungen sind folgende
Änderungen des geltenden Baurechtes zu überdenken:
Umnutzung der als Gemeinbedarfsfläche "Hallenbad" festgesetzten Fläche in Flächen
für den ruhenden Verkehr
Neugestaltung und Anpassung des südlich angrenzenden öffentlichen und privaten Verkehrsraums an die neuen Erschließungsbedarfe
Anpassung der Überbaubaren Grundstücksflächen i.V.m. § 19 Abs. 4 BauBG und Sicherung der baulichen Nutzung
Baurechtliche Bestandsanpassung im Süden des Änderungsbereiches.
5.
Planverwirklichung
Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bedingt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur Änderung des bestehenden Baurechtes.
In diesem Rahmen ist beabsichtigt, im weiteren Verfahren ein Schalltechnisches Gutachten
zur Beurteilung des neu zu gestaltenden öffentlichen und privaten Verkehrsraumes erarbeiten zu lassen. Ferner werden die umweltrelevanten Belange in einem Umweltbericht dargelegt.
Hierüber besteht die Chance, die mit dem anstehenden Eigentumswechsel innerhalb des
EKZ verbundenen Entwicklungsperspektiven zu unterstützen und wesentliche, bereits im
Revitalisierungsgutachten aus dem Jahre 2007 benannte Schwächen des Standortes zu
beheben.