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Beschlussvorlage (Änderung der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Erftstadt zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
57 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Änderung der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Erftstadt zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 496/2010 Az.: 81 00-12 Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 04.10.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 25.11.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Änderung der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Erftstadt zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.10.2010 Beschlussentwurf: Die Ergänzenden Bestimmungen zur AVB WasserV der Stadtwerke Erftstadt werden gemäß der in der Anlage 1 vorgeschlagenen Form neu gefasst. Begründung: Bereits im Jahr 2010 wurden die Termine für die, von den Kunden erhobenen, Abschlagszahlungen angepasst. Insofern bedarf es einer Änderung der Formulierung unter Punkt 8.2 der „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV“. Hinsichtlich der Regelungen über die Ausgabe der Standrohre erfolgt eine redaktionelle Änderung der Bezeichnung „Grundgebühr“ in „Grundpreis“. Ferner wird die Bezeichung „Wasserverbrauch“ durch „Wasserbezug“ ersetzt. (Dr. Rips)