Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
57 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 496/2010
Az.: 81 00-12
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 04.10.2010
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
25.11.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Änderung der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Erftstadt zur Verordnung
über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.10.2010
Beschlussentwurf:
Die Ergänzenden Bestimmungen zur AVB WasserV der Stadtwerke Erftstadt werden gemäß der
in der Anlage 1 vorgeschlagenen Form neu gefasst.
Begründung:
Bereits im Jahr 2010 wurden die Termine für die, von den Kunden erhobenen,
Abschlagszahlungen angepasst. Insofern bedarf es einer Änderung der Formulierung unter Punkt
8.2 der „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV“.
Hinsichtlich der Regelungen über die Ausgabe der Standrohre erfolgt eine redaktionelle Änderung
der Bezeichnung „Grundgebühr“ in „Grundpreis“. Ferner wird die Bezeichung „Wasserverbrauch“
durch „Wasserbezug“ ersetzt.
(Dr. Rips)