Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.05.2008
- Der Bürgermeister Az: 32 – 52 – 39
Nr. der Zusatzerläuterung: 1312 Z-1
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Strukturförderungsausschuss
24.09.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Reduzierung des LKW-Verkehrs in der Nöthener Straße (L 165)
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 23.05.2008
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für denStrukturförderungsausschuss
am: 17.06.2008
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1312 Z-1
1. Sachverhalt:
Entsprechend des Beschlusses des Strukturförderungsausschusses am 17.06.2008 wurde
mit Schreiben vom 19.06.2008 (Siehe Anlage 1) die Sperrung der Nöthener Straße für den
LKW-Verkehr beantragt.
Die Verkehrsschau, an der auch Vertreter des Landesbetriebs Straßen NRW teilnahmen,
erfolgte am 12.08.2008.
Nach eingehender Erörterung und Austausch unterschiedlicher Argumente ist die
Verkehrskommission dem Antrag nicht gefolgt.
Der Hauptgrund besteht in der zu befürchtenden Zunahme des LKW-Verkehrs in anderen
Ortschaften, da eine adäquate Umfahrungsmöglichkeit, zur Zeit jedenfalls, nicht zur
Verfügung steht.
Die Gründe im einzelnen ergeben sich aus dem beigefügten Auszug (Anlage 2) aus der
Niederschrift.
2. Rechtliche Würdigung
Die begehrte Straßenverkehrsmaßnahme gehört ausweislich §§ 44,45 StVO zum
Aufgabenkreis des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde und ist als
solche der kommunalen Planungshoheit entzogen.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.