Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
26.11.10, 06:25
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 546/2010
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 22.10.2010
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
07.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.10.2010
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 der Stadt Erftstadt zur
Kenntnis.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs
des Jahresabschlusses beauftragt.
3. Der Jahresabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW bis zum
31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass zur
Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten.
Nach vorheriger Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wird der
Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung
über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zugeleitet.
(Dr. Rips)
Anlage: Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009