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Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
26.11.10, 06:25
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 546/2010 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 22.10.2010 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 07.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.10.2010 Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis. 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses beauftragt. 3. Der Jahresabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Begründung: Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW bis zum 31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass zur Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten. Nach vorheriger Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wird der Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zugeleitet. (Dr. Rips) Anlage: Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009