Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
11.03.11, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 87/2011
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 24.02.2011
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
22.03.2011
Bemerkungen
zur Kenntnis
Mitteilung über die Eckdaten des Kreishaushaltes 2011
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.02.2011
Beschlussentwurf:
Der Finanz- und Personalausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung über die Eckdaten des
Kreishaushaltes 2011 zur Kenntnis.
Begründung:
Die kreisangehörigen Kommunen wurden vom Landrat am 23.02.2011 über die Eckdaten des
Kreishaushaltes 2011 informiert. Der Entwurf des Kreishaushaltes 2011 wird am 10.03.2011 in
den Kreistag eingebracht. Die Verabschiedung ist für den 19.05.2011 vorgesehen.
Der Kreis wird sehr wahrscheinlich – entgegen seiner Planung – im Jahr 2010 die
Ausgleichsrücklage zur Herbeiführung des Ausgleichs des Ergebnisplans 2010 nicht in Anspruch
nehmen müssen. Dies liegt insbesondere an den Anteilen der Nachteilsausgleichszahlung für die
Jahre 2007 -2009 sowie an Verbesserungen bei den Kreisschlüsselzuweisungen.
Für das Haushaltsjahr 2011 wird jedoch mit einem Fehlbedarf im Ergebnisplan in Höhe von 21,55
Mio. EUR gerechnet1. Für den Finanzplan ist ein Defizit in Höhe von 15,37 Mio. EUR geplant.
Planungsgrundlage sind die im Gesetzentwurf zum GFG 2011 enthaltenen und von IT.NRW mit
der 1. Proberechnung veröffentlichten Zahlen zu den Umlagegrundlagen und den zu erwartenden
Kreisschlüsselzuweisungen. Dieser Fehlbedarf in Höhe von 21,55 Mio. EUR entspricht ca. 4,75
Kreisumlagepunkte.
Dennoch sieht der Haushaltsentwurf des Kreises eine Beibehaltung des Hebesatzes zur
allgemeinen Kreisumlage von 42,53% vor. Dies bedeutet aufgrund der Reduktion der
Umlagegrundlagen, dass gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 die Städte im Rhein-Erft-Kreis bei
der Kreisumlagenzahlung in 2011 somit um insgesamt 10.233.868 EUR entlastet werden. Hierbei
gilt jedoch zu berücksichtigen, dass es auch einen enormen Rückgang der Finanzkraft der
kreisangehörigen Kommunen gegeben hat.
1
Erträgen in Höhe von 338,18 Mio. EUR stehen Aufwendungen in Höhe von 359,73 Mio. EUR entgegen.
Für die Stadt Erftstadt bedeutet die Beibehaltung des Hebesatzes aufgrund der geringeren
Umlagegrundlagen eine Minderausgabe gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 1.425.334 EUR.
Musste für das Jahr 2010 eine Kreisumlage in Höhe von 21.684.576 EUR gezahlt werden, so
beläuft sich die Höhe der Umlage für das Jahr 2011 auf 20.259.242 EUR. Hierbei ist aber zu
berücksichtigen, dass mit Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1,85 Mio.
EUR zu rechnen ist. Aufgrund dieser Mindereinnahmen reduziert sich auch die Höhe der zu
zahlenden Kreisumlage.
Das Defizit beim Kreishaushalt soll ausschließlich durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Wie hoch diese Ausgleichsrücklage ist, kann derzeit jedoch
noch nicht abschließend beziffert werden, da die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 noch immer
nicht vorliegt. Im Mai soll diese dem Kreistag vorgelegt werden. Ausgegangen wird derzeit von
einer Ausgleichsrücklage in Höhe von etwa 54 Mio. EUR.
Im Rahmen der Vorstellung der Eckdaten des Kreishaushaltes wurde auch die mittelfristige
Planung thematisiert. Der Kreis sieht für das Jahr 2012 eine Erhöhung der Umlage um 1,1%Punkte sowie für das Jahr 2013 um einen weiteren %-Punkt vor. Dennoch werden in diesen
beiden Jahren Defizite im Ergebnisplan ausgewiesen, die über die Ausgleichsrücklage zu decken
sind. Für das Jahr 2014 wird dann mit einem ausgeglichenen Ergebnisplan gerechnet. Zugrunde
liegen bei dieser Planung die vom Land veröffentlichten Orientierungsdaten, die jedoch in den
vergangenen Jahren deutlich zu positiv angesetzt worden sind.
(i. V. Erner)
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