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Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
03.12.10, 06:38
Aktualisiert
23.03.11, 07:43
Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 529/2010 Amt: 32 Az.: -32- Datum: 18.10.2010 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 14.12.2010 Bemerkungen beschließend Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 525/2010 wird gem. § 60 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 muss im Wege der Dringlichkeit geändert werden, da die Interessengemeinschaft Erftstadt Center einen verkaufsoffenen Sonntag für den 19.12.2010 beantragt hat und die nächste Ratssitzung erst am 14.12.2010 terminiert ist. Würde man die Entscheidung erst in dieser Ratssitzung treffen, so könnte der verkaufsoffene Sonntag nicht mehr realisiert werden. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 529/2010 wird zugestimmt. Erftstadt, den 18.10.2010 (Dr. Rips) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter