Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 488/2010
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 28.09.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
Bemerkungen
30.11.2010
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
07.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.09.2010
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Gewinn
1.1.2
1.1.3
13.484.381,- €
82.596,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
7.253.187,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
2.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.1.4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
500.000,- €
2.172.500,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
698.843,- €
Gewinn
1.2.2
1.2.3
4.609.963,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
4.244.593,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan
Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
3.
des Betriebszweiges
Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird
beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach
Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen.
Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2011
folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Durchführung der im Jahr 2011 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit
den Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere energetische Sanierung der Realschule
Liblar,
- Umsetzung des umfangreichen Bauprogramms für die Erweiterung von Kindergärten zur Betreuung von Unter-3-Jährigen,
- Vermarktung von Grundstücken im Bereich der Bebauungspläne Nr. 160, Villehang, Nr. 119,
Erftstadt-Gymnich und Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim,
- Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet
Friesheim.
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Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre waren geprägt von relativ hohen Aufwendungen für
Sanierungs- und Neubaumaßnahmen.
Mit der Umsetzung des Bauprogramms 2010 konnte aufgrund des nicht genehmigungsfähigen
Haushaltssicherungskonzepts erst sehr spät begonnen werden. Daher wurden in diesem Jahr
vorrangig noch offene Maßnahmen aus den Vorjahren abgewickelt. Der Schwerpunkt lag im Jahr
2010 bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II. Bis auf den Neubau des
Sportplatzes in Lechenich sowie auf die Errichtung der Bürgerhalle in Erp sind die Bauarbeiten
nahezu vollständig abgeschlossen. Einen derartigen Stand der Umsetzung hat kaum eine
Gemeinde in NRW erreicht. Die der Stadt zur Verfügung stehenden Mittel wurden überwiegend zur
energetischen Sanierung von Schulen verwendet. Dies wird in den kommenden Jahren zu
erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten sowie bei der Bauunterhaltung führen.
Im Jahr 2011 kann mit erheblichen Einnahmen aus der Vermarktung einer größeren Fläche im
Wirtschaftspark sowie aus der Veräußerung von Grundstücken im Baugebiet Villehang in ErftstadtLiblar gerechnet werden. Diese Mittel müssen allerdings zu großen Teilen für die Tilgung der
Darlehen verwendet werden, die für den Ankauf der Grundstücke aufgenommen wurden. Trotz der
hohen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen ist im Bereich des Betriebszweiges Hochbau und
Gebäudewirtschaft eine Nettokreditaufnahme in Höhe von ca. 525.000,- € erforderlich, während im
Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung eine Tilgung in Höhe von 500.000,- €
vorgesehen ist. Die „Gewinnabführung“ in Höhe von 500.000,- € an den Kernhaushalt führt beim
Eigenbetrieb zu einer zusätzlichen Kreditaufnahme in exakt gleicher Höhe. Es werden somit
Kassenkredite in langfristige Verbindlichkeiten umgewandelt.
In Verbindung mit dem ersten Haushaltssicherungskonzept, welches die Stadt Erftstadt aufstellen
musste, wurde beschlossen, einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des
Wohnungsbestandes zur Sanierung des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur
Verbesserungen der Wohnungen wurden seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen
aus dem Mietwohnungsbestand müssen die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten
werden. Ich halte es daher für erforderlich, ab dem Jahr 2012 Investitionen in diesem Bereich
vorzusehen. Derzeit erstelle ich ein Konzept für die künftige Unterbringung von Obdachlosen. Zur
Umsetzung dieses Konzeptes sind ggf. noch im Jahr 2011 Investitionen erforderlich.
In den letzten Jahren hat der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft keine größeren Investitionen für
den Ankauf von Grundstücken getätigt. Wenn in den nächsten Jahren Gewinne aus der
Veräußerung von Grundstücken erzielt werden sollen, dann ist jetzt der Ankauf von künftigen
Baulandflächen erforderlich.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen
verwiesen.
(Dr. Rips)
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