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Beschlussvorlage (Anlage 13)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 06:24
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Anlage 13) Beschlussvorlage (Anlage 13)

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Inhalt der Datei

07.12.2010 Anlage 13 zur Vorlage V 488/2010 Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2011 beraten. Bezüglich des Bauprogramms wurde dem Rat der Stadt empfohlen, für die Sanierung von Klassen im D-Trakt des Gymnasiums Lechenich einen Betrag in Höhe von 80.000,- € zur Verfügung zu stellen. Weiterhin soll die Gewinnabführung an den Kernhaushalt in Höhe von 500.000,- € gestrichen werden. Dadurch ergeben sich die nachfolgenden Auswirkungen für die Erfolgs- und Vermögenspläne: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Gewinn 1.1.2 1.1.3 1.1.4 13.484.381,- € 2.596,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 7.253.187,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 2.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,-€ Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 2.172.500,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 1.2.2 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 4.609.963,- € Gewinn 1.198.843,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 4.244.593,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € 1.2.3 Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf -2- 500.000,-€