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Anfrage (Anfrage bzgl. kostenfreie Hotline beim AST-Verkehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 06:24
Aktualisiert
23.03.11, 07:43
Anfrage (Anfrage bzgl. kostenfreie Hotline beim AST-Verkehr)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Mein Zeichen Ihr Zeichen Ihre Anfrage vom 08.11.2010 Rat Betrifft: Datum 06.12.2010 F 593/2010 14.12.2010 Anfrage bzgl. kostenfreie Hotline beim AST-Verkehr Sehr geehrter Herr Kirchharz, um Ihre Fragen detailliert zu beantworten, hatte ich die REVG / RVK angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme liegt nun vor. zu Frage 1: Sobald das Gesetz und die dazugehörenden Ausführungsvorschriften bestehen, werden sich die Hersteller Gedanken machen, wie dies technisch umzusetzen ist. Dies sind die Aussagen und der Standpunkt des Vertragspartners, der Deutschen Telekom. Wenn an dieser Stelle die Anpassungen vorgenommen werden, kann davon ausgegangen werden, dass die im Auftrag der REVG arbeitende RVK rechtzeitig und termingerecht die Technik umstellt. zu Frage 2: Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung nicht bekannt ist, kann kein Zeitpunkt benannt werden. zu Frage 3: entfällt zu Frage 4: Die Einnahmen aus den Anrufen in der AST-Dispositionszentrale fließen an den Betreiber der Hotline und nicht an die REVG. Da die REVG somit keine Erträge aus den Anrufkosten generiert, kommt es für die REVG auch nicht zu Ertragseinbußen. Allerdings bedarf es einer Klarstellung hinsichtlich der Anrufkosten die maximal 42 Ct. und nicht wie in der Anfrage 48 Ct. beziffert, betragen. Ebenso variieren die Kosten im Einzelnen nach Netzanbieter. (Dr. Rips)