Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
09.12.10, 06:24
Aktualisiert
23.03.11, 07:43
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
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nachrichtlich allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Ihre Anfrage vom 08.11.2010
Rat
Betrifft:
Datum
06.12.2010
F 593/2010
14.12.2010
Anfrage bzgl. kostenfreie Hotline beim AST-Verkehr
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
um Ihre Fragen detailliert zu beantworten, hatte ich die REVG / RVK angeschrieben und um
Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme liegt nun vor.
zu Frage 1: Sobald das Gesetz und die dazugehörenden Ausführungsvorschriften bestehen,
werden sich die Hersteller Gedanken machen, wie dies technisch umzusetzen ist. Dies sind die
Aussagen und der Standpunkt des Vertragspartners, der Deutschen Telekom. Wenn an dieser
Stelle die Anpassungen vorgenommen werden, kann davon ausgegangen werden, dass die im
Auftrag der REVG arbeitende RVK rechtzeitig und termingerecht die Technik umstellt.
zu Frage 2: Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung nicht bekannt ist, kann kein
Zeitpunkt benannt werden.
zu Frage 3: entfällt
zu Frage 4: Die Einnahmen aus den Anrufen in der AST-Dispositionszentrale fließen an den
Betreiber der Hotline und nicht an die REVG. Da die REVG somit keine Erträge aus den
Anrufkosten generiert, kommt es für die REVG auch nicht zu Ertragseinbußen.
Allerdings bedarf es einer Klarstellung hinsichtlich der Anrufkosten die maximal 42 Ct. und nicht
wie in der Anfrage 48 Ct. beziffert, betragen. Ebenso variieren die Kosten im Einzelnen nach
Netzanbieter.
(Dr. Rips)