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Antrag (Antrag bzgl. Anlegung einer Familienspielwiese im Bereich des neuen Kunstrasensportplatzes in E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
11.03.11, 06:29
Antrag (Antrag bzgl. Anlegung einer Familienspielwiese im Bereich des neuen Kunstrasensportplatzes in E.-Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Anlegung einer Familienspielwiese im Bereich des neuen Kunstrasensportplatzes in E.-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 43/2011 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 26.01.2011 Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herrn Hans Oberhofer leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 15.03.2011 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Anlegung einer Familienspielwiese im Bereich des neuen Kunstrasensportplatzes in E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Fläche des Sportplatzes sowie der Bereich zwischen dem Sportplatz und dem Rotbach ist im Flächennutzungsplan als „Öffentliche Grünfläche, Zweckbindung: Sportplatz“ dargestellt. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan für dieses Gebiet gibt es nicht. Damit ist dieser Bereich planungs- und bauordnungsrechtlich als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen; die Einrichtung einer Familienspielwiese mit entsprechendem Mobiliar (Bänke, Papierkörbe Fahrradständer etc.) und einer Grillhütte ist daher nicht genehmigungsfähig. Zur Genehmigungsfähigkeit ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung bzw. Darstellung einer entsprechenden Zweckbindung: z.B. „Spielwiese“ erforderlich. Der für eine Spielwiese beantragte Bereich außerhalb der neu errichteten Sportanlage bzw. zwischen dem Rotbach und der Sporteinzäunung umfasst eine Breite von insgesamt 25,00 m. Von diesen 25 m werden entlang des Rotbachs 6 m als Ausgleichsmaßnahme für die in der Realisierung befindliche Bebauung in E.- Konradsheim (BP 158) angepflanzt. Unmittelbar entlang des Sportplatzes ist der Neubau eines Radweges geplant, so dass ein insgesamt ca. 15 m breiter Streifen für eine Familienspielwiese zur Verfügung stehen würde. Dieser Streifen liegt jedoch nach dem geltenden Landschaftsplan, Nr. 5 „Erfttal Süd“, im Landschaftsschutzgebiet und im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rotbachs. Die Errichtung der Spielwiese innerhalb der eingezäunten Sportplatzanlage ist planungs- und baurechtlich entsprechend dem Standort am Rotbach zu beurteilen. Allerdings bedarf es keiner Befreiung aus dem Landschaftsschutz und keines wasserrechtlichen Verfahrens. In diesem Fall ist jedoch zu entscheiden, ob der Sportplatz auch für die Nutzer der Spielwiese zugänglich sein soll. Aufgrund der hohen Empfindlichkeit des Kunstrasenplatzes und des hohen Pflegeaufwands kann die Öffnung für die Allgemeinheit von der Verwaltung nicht begrüßt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Lärmsituation zu betrachten. Aufgrund des von der Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Fischbach mbH erstellten „schalltechnischen Gutachtens“ (vom 01.07.2010), welches im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage erstellt wurde, werden durch den Betrieb des neuen Sportplatzes die zulässigen Immissionsrichtwerte an der nächstgelegenen Wohnbebauung mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen bisher eingehalten. Mit der Errichtung einer Spielwiese einschließlich einer Grillhütte ist zu befürchten, dass diese Richtwerte überschritten werden. Da bereits aufgrund der befürchteten Lärmbelästigungen eine Nachbarklage gegen den neuen Sportplatz beim Verwaltungsgericht anhängig ist, besteht somit auch die Gefahr, dass die Errichtung einer zusätzlichen Familienspielwiese die Nutzung des Sportplatzes gefährdet. In Vertretung (Erner) -2-