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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 160A, E. - Liblar, Am Villehang; Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
68 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 160A, E. - Liblar, Am Villehang;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 160A, E. - Liblar, Am Villehang;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 581/2010 Az.: 61.21-20/160A 1.Ver. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.11.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 02.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan 160A, E. - Liblar, Am Villehang; Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.11.2010 Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 160A, Erftstadt- Liblar, Am Villehang, entsprechend dem in der Anlage beigefügten Entwurf als Satzung nebst Begründung beschlossen. Begründung: Im Rahmen der Ausbauplanung der Erschließungsstraßen haben sich im Bereich des Kreisverkehres und der im Südwesten des Plangebietes liegenden Stichstraße Änderungen ergeben, die eine Anpassung des Bebauungsplanes erfordern. Ferner hat sich im Zuge der bisherigen Grundstücksvermarktung herausgestellt, dass im Bereich der festgesetzten zweigeschossigen Bebauung eine Ergänzung bezüglich der zulässigen Gebäudehöhen erforderlich ist. Im Bereich des Kreisverkehrs ist gegenüber der im Bebauungsplan festgesetzten Planung der westlich des Kreisverkehrs verlaufende Fuß- und Radweg nach Westen in die geplanten Baugrundstücke verschoben worden. Ebenso müssen in der im Südwesten des Plangebietes geplanten Stichstraße mehrere Versorgungsleitungen (u.a. zwei Entwässerungsleitungen) verlegt werden. Da die Leitungen aufgrund ihrer Dimension und den untereinander einzuhaltenden Abständen eine entsprechende Straßenbreite benötigen, ist die bisher 3,00 m bzw. 2,50 m breite Straße auf durchgehend 4,00 m zu verbreitern. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll nunmehr die Verkehrsfläche und der Zuschnitt der davon betroffenen Baugrundstücke sowie der überbaubaren Grundstücksfläche an die Ausbauplanung angepasst werden. Für die „bis zu“ zweigeschossige Bebauung in der Mitte des Plangebietes ist im Bebauungsplan bisher keine Mindest- und Maximalhöhe festgesetzt. Damit jedoch im gesamten Plangebiet ein baulich einheitliches Erscheinungsbild entsteht, sollte auch in diesem Bereich eine entsprechende Höhenfestsetzung in den Bebauungspan aufgenommen werden. Gegenüber dem geltenden Bebauungsplan ist keine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) vorgesehen. Die Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche führt nur zu einer geringen zusätzlichen Versiegelung. Damit sind die Beeinträchtigungen der vorliegenden Planung auf die Schutzgüter als nicht oder wenig erheblich einzustufen; im Rahmen der Vereinfachten Änderung wird daher von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. Die betroffene Änderungsfläche wurde im Rahmen von drei Begehungen (im Sommer 2009) faunistisch begutachtet. Aufgrund der Ergebnisse der Begehungen wurde festgestellt, das durch den Bebauungsplan Nr. 160A artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §§ 19 und 44 BNatSchG voraussichtlich nicht berührt sind. Die „Vereinfachte Änderung“ ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 160A nicht berührt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind von der geänderten Planung nicht betroffen, sodass die vorliegende Änderung gem. §13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden kann. (Dr. Rips) Anlageplan Entwurf der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 160A, E. – Liblar, Am Villehang einschl. Begründung -2-