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Beschlussvorlage (Begründung der 1. Vereinfachten Änderung, BP 160A)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Begründung der 1. Vereinfachten Änderung, BP 160A) Beschlussvorlage (Begründung der 1. Vereinfachten Änderung, BP 160A)

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Inhalt der Datei

1.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. 160A, E. – Liblar, Am Villehang Stadt Erftstadt Stand: Nov. 2010 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 160A, E. – Liblar, Am Villehang Begründung 1. Ausgangslage Der Bebauungsplan Nr. 160 A, E. – Liblar, Am Villehang, ist seit Frühjahr 2010 rechtskräftig und umfasst eine Fläche von ca. 3,0 ha, die östlich der im Süden des Siedlungsschwerpunktes Liblar liegenden Waldorfschule liegt. Der Bebauungsplan setzt für das Plangebiet ausschließlich „Allgemeines Wohngebiet“ fest. Die Ausbauplanung ist abgeschlossen und die Erschließungsmaßnahmen sollen Anfang 2011 beginnen. 2. Planzielsetzung Im Rahmen der Ausbauplanung der Erschließungsstraßen haben sich im Bereich des Kreisverkehres und der im Südwesten des Plangebietes liegenden Stichstraße Änderungen ergeben, die eine Anpassung des Bebauungsplanes erfordern. Ferner hat sich im Zuge der Vermarktung herausgestellt, dass im Bereich der festgesetzten zweigeschossigen Bebauung eine Ergänzung bezüglich der zulässigen Gebäudehöhen erforderlich ist. 3. Planinhalte Im Bereich des Kreisverkehres ist gegenüber der im Bebauungsplan festgesetzten Planung der westlich des Kreisverkehres verlaufende Fuß- und Radweg nach Westen in die geplanten Baugrundstücke verschoben worden. Ebenso müssen durch die im Südwesten des Plangebietes vorgesehene Stichstraße mehrere Versorgungsleitungen (u.a. die beiden Entwässerungsleitungen) verlegt werden. Da die Leitungen aufgrund ihrer Dimension und den untereinander einzuhaltenden Abständen eine entsprechende Straßenbreite benötigen, ist die bisher 3,00 m bzw. 2,50 m breite Straße auf durchgehend 4,00 m zu verbreitern. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll nunmehr die Verkehrsfläche und der Zuschnitt der davon betroffenen Baugrundstücke sowie der überbaubaren Grundstücksfläche an die Ausbauplanung angepasst werden. Für die „bis zu“ zweigeschossige Bebauung in der Mitte des Plangebietes ist im Bebauungsplan bisher keine Mindest- und Maximalhöhe festgesetzt. Damit jedoch im gesamten Plangebiet ein baulich homogenes Erscheinungsbild entsteht, sollte auch in diesem Bereich eine entsprechende Höhenfestsetzung in den Bebauungspan aufgenommen werden. 4. Umweltprüfung und Umweltbericht sowie „Artenschutzrechtliche Prüfung“ Nach § 13 Abs. 1 kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn 1. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer UVP nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht 1 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt 1.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. 160A, E. – Liblar, Am Villehang 2. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannter Schutzgüter bestehen. Bei der Änderung handelt es sich um eine bereits überplante Fläche, für die gegenüber dem geltenden Recht keine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) vorgesehen und die Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche keine oder nur eine geringe zusätzliche Versiegelung bewirkt. Damit sind die Beeinträchtigungen der vorliegenden Planung auf die Schutzgüter als nicht oder wenig erheblich einzustufen; im Rahmen der Vereinfachten Änderung wird daher von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. Die betroffene Änderungsfläche wurde im Rahmen dreier Begehungen im Sommer 2009 faunistisch begutachtet. Aufgrund der Ergebnisse der Begehungen wurde festgestellt, das durch den Bebauungsplan Nr. 160A artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §§ 19 und 44 BNatSchG voraussichtlich nicht berührt sind. Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 160A, E. – Liblar, Am Villehang, wurde mit dieser Begründung am ……….. vom Rat der Stadt Erftstadt als Satzung beschlossen. DER BÜRGERMEISTER Im Auftrag (Wirtz) Stadtbaudirektor 2 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt