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Beschlussvorlage (Entwurf der 1. Vereinfachten Änderung, BP 160A)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,4 MB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
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Inhalt der Datei

1. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 160A Erftstadt-Liblar, Am Villehang Änderung der textlichen Festsetzung: In der textlichen Festsetzung Ziffer 1.2.2 (Höhe der baulichen Anlagen) wird im 1. Absatz, 2. Spiegelstrich ...festgesetzten zwingend... ersatzlos gestrichen. Die sonstigen planungsrechtlichen Festsetzungen gem. §9 BauGB Abs. 1, die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen gem. §1a Abs. 3 und §9 Abs. 1a BauGB und die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. §9 Abs. 4 BauGB (in Verbindung mit §86 BauONW) sowie die Kennzeichnungen, Hinweise und Empfehlungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 160A bleiben unverändert. Rechtsgrundlagen: - Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung - Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) in der zuletzt gültigen Fassung - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90-) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I. S. 58) in der zuletzt gültigen Fassung - § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung Verfahren: Diese Planänderung ist gemäß §§ 2 und 13 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am ......................... als Satzung beschlossen worden. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB ist am ......................... erfolgt. Erftstadt, den ......................... Im Auftrag ............................ (Wirtz) Stadtbaudirektor 1. Vereinfachte Änderung - Bebauungsplan Nr. 160A; Erftstadt-Liblar, Am Villehang Seite 2 von 5 N II WA 4 II WA 2 Bisherige Festsetzungen Teilbereich A 3.5 II .0 12 WA 4 N Maßstab 1:750 .0 12 II WA 2 .0 14 3.5 .0 20 Neue Festsetzungen Teilbereich A Maßstab 1:750 1. Vereinfachte Änderung - Bebauungsplan Nr. 160A; Erftstadt-Liblar, Am Villehang Seite 3 von 5 N WA 0,4 I o ED WA 13 .5 0,4 I o ED Bisherige Festsetzungen Teilbereich B Maßstab 1:750 N WA 0,4 I o ED 3.0 4.0 WA 3.0 F R+ .5 13 0,4 I o ED Neue Festsetzungen Teilbereich B Maßstab 1:750 1. Vereinfachte Änderung - Bebauungsplan Nr. 160A; Erftstadt-Liblar, Am Villehang Seite 4 von 5 Legende: Art der baulichen Nutzung (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Allgemeines Wohngebiet Maß der baulichen Nutzung (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 0,4 Grundflächenzahl I zulässige Anzahl der Vollgeschosse z.B. II zwingend festgesetzte Anzahl der Vollgeschosse Bauweise, Baulinien, Baugrenze und Stellung der baulichen Anlagen (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) o Offene Bauweise ED Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Baulinie Baugrenze Firstrichtung Verkehrsflächen (§9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Öffentliche Verkehrsfläche Öffentliche Verkehrsfläche Zweckbestimmung: Parkfläche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Zweckbestimmung: Rad- und Fußweg Grünflächen (§9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Öffentliche Grünfläche Fläche für besondere Anlagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Umgrenzung der Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmschutzwall-Wandkonstruktion) Maßnahmen mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) Anzupflanzende Bäume Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Vereinfachten Änderung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Sonstige Darstellung Vorgeschlagener Grundstückszuschnitt Bezeichnung von Baufeldern z.B. Lärmpegelbereich Verwallung 1. Vereinfachte Änderung - Bebauungsplan Nr. 160A; Erftstadt-Liblar, Am Villehang Seite 5 von 5