Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,4 MB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 160A
Erftstadt-Liblar, Am Villehang
Änderung der textlichen Festsetzung:
In der textlichen Festsetzung Ziffer 1.2.2 (Höhe der baulichen Anlagen) wird im 1. Absatz,
2. Spiegelstrich ...festgesetzten zwingend... ersatzlos gestrichen.
Die sonstigen planungsrechtlichen Festsetzungen gem. §9 BauGB Abs. 1, die
festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen gem. §1a Abs. 3 und §9 Abs. 1a BauGB und die
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. §9 Abs. 4 BauGB (in Verbindung mit §86
BauONW) sowie die Kennzeichnungen, Hinweise und Empfehlungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 160A bleiben unverändert.
Rechtsgrundlagen:
- Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen
Fassung
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132) in der zuletzt
gültigen Fassung
- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90-) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I.
S. 58) in der zuletzt gültigen Fassung
- § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 01.03.2000 (GV
NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung
Verfahren:
Diese Planänderung ist gemäß §§ 2 und 13 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am
......................... als Satzung beschlossen worden.
Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB ist am
......................... erfolgt.
Erftstadt, den .........................
Im Auftrag
............................
(Wirtz)
Stadtbaudirektor
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N
II
WA 4
II
WA 2
Bisherige Festsetzungen
Teilbereich A
3.5
II
.0
12
WA 4
N
Maßstab 1:750
.0
12
II
WA 2
.0
14
3.5
.0
20
Neue Festsetzungen
Teilbereich A
Maßstab 1:750
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N
WA
0,4
I
o
ED
WA
13
.5
0,4
I
o
ED
Bisherige Festsetzungen
Teilbereich B
Maßstab 1:750
N
WA
0,4
I
o
ED
3.0
4.0
WA
3.0
F
R+
.5
13
0,4
I
o
ED
Neue Festsetzungen
Teilbereich B
Maßstab 1:750
1. Vereinfachte Änderung - Bebauungsplan Nr. 160A; Erftstadt-Liblar, Am Villehang
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Legende:
Art der baulichen Nutzung (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Allgemeines Wohngebiet
Maß der baulichen Nutzung (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
0,4
Grundflächenzahl
I
zulässige Anzahl der Vollgeschosse z.B.
II
zwingend festgesetzte Anzahl der Vollgeschosse
Bauweise, Baulinien, Baugrenze und Stellung der baulichen Anlagen
(§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
o
Offene Bauweise
ED
Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Baulinie
Baugrenze
Firstrichtung
Verkehrsflächen (§9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Öffentliche Verkehrsfläche
Öffentliche Verkehrsfläche
Zweckbestimmung: Parkfläche
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Zweckbestimmung: Rad- und Fußweg
Grünflächen (§9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Öffentliche Grünfläche
Fläche für besondere Anlagen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen (§9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Umgrenzung der Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmschutzwall-Wandkonstruktion)
Maßnahmen mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
Anzupflanzende Bäume
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Vereinfachten Änderung
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Sonstige Darstellung
Vorgeschlagener Grundstückszuschnitt
Bezeichnung von Baufeldern z.B.
Lärmpegelbereich
Verwallung
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