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Beschlusstext (1. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven 2. Bebauungsplan 65 A - WK V - a.) zu 1. und 2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven und zur Aufstellung des Bebauungsplans 65 A - WK V - b.) zu 1. und 2. Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB c.) zu 1. und 2. Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
10 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
15.05.14, 11:19
Aktualisiert
15.05.14, 11:19
Beschlusstext (1. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven
2. Bebauungsplan 65 A - WK V -
a.) zu 1. und 2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven und zur Aufstellung des Bebauungsplans 65 A - WK V -
b.) zu 1. und 2. Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
c.) zu 1. und 2. Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB)

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Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 08.05.2014 3.4 1. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven 2. Bebauungsplan 65 A - WK V a.) zu 1. und 2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven und zur Aufstellung des Bebauungsplans 65 A - WK V b.) zu 1. und 2. Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB c.) zu 1. und 2. Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB(SV-Nr. 74/2014) Beschlussvorschlag: Zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit der juwi Energieprojekte GmbH abzuschließen. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven durchzuführen und den Bebauungsplan 65 A WK V - laut beiliegender Planskizze aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu erfragen. zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt für beide Verfahren die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Planentwürfe für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehenen Bekanntmachungen zu erlassen, die Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) 1