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Beschlusstext (Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Eschweiler hier: vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Standortuntersuchung)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
8,2 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
06.03.14, 14:02
Aktualisiert
06.03.14, 14:02
Beschlusstext (Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Eschweiler
hier: vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Standortuntersuchung)

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Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 20.02.2014 5. Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet der Gemeinde Aldenhoven und dem Stadtgebiet der Städte Eschweiler und Jülich hier: vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Standortuntersuchung und Ausweisung von weiteren Vorrangzonen(SV-Nr. 18/2014) Beschluss: Der Bauverwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme abzugeben, in der auf die geplante Entwicklung der Ortschaft Aldenhoven hingewiesen wird. Darüber hinaus soll darauf hingewiesen werden, dass die Abstände zum Siedlungsbereich und zur Außenbereichsbebauung durch die Gemeinde Aldenhoven mit 800 bzw. 500 Metern beziffert wurden und eine solche Festsetzung auch seitens der Stadt Eschweiler wünschenswert ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1