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Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Aldenhoven über die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und die Ablösebeträge für Kraftfahrzeugstellplätze (Stellplatzsatzung))

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
69 kB
Datum
19.05.2016
Erstellt
02.06.16, 17:57
Aktualisiert
02.06.16, 17:57
Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Aldenhoven über die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und die Ablösebeträge für Kraftfahrzeugstellplätze (Stellplatzsatzung))

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Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Aldenhoven am 19.05.2016 7.1 Satzung der Gemeinde Aldenhoven über die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und die Ablösebeträge für Kraftfahrzeugstellplätze (Stellplatzsatzung) (SV-Nr. 61/2016) Beschluss: Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt die als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und die Ablösebeträge für Kraftfahrzeugstellplätze (Stellplatzsatzung). In § 6 Absatz 1 wird der Passus „max. jedoch auf 6,0 m je Baugrundstück. Für Baugrundstücke in Gewerbe- und Industriegebieten gilt diese Regelung nicht“ gestrichen. In der Anlage „Richtzahlen für den Stellplatzbedarf“ wird bei Punkt 5.5 das Wort „Besucherplätze“ ergänzt und werden bei Punkt 9.4. die Worte „je Pflegesatz“ gestrichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) 1