Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
66 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
05.10.16, 14:08
Aktualisiert
05.10.16, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 29.09.2016
3.7
Bebauungsplan 67 A - Niedermerzer Straße a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b.) Satzungsbeschluss(SV-Nr. 108/2016)
Beschlussvorschlag:
zu a.)
Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangen Anregungen vor.
zu b.)
Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven vor, den Bebauungsplan 67 A –
Niedermerzer Straße -, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 2), textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und
unter Beifügung der Begründung (Anlage 4) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
1