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Beschlusstext (Bebauungsplan 67 A - Niedermerzer Straße - a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
66 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
05.10.16, 14:08
Aktualisiert
05.10.16, 14:08
Beschlusstext (Bebauungsplan 67 A - Niedermerzer Straße -
a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b.) Satzungsbeschluss)

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Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 29.09.2016 3.7 Bebauungsplan 67 A - Niedermerzer Straße a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b.) Satzungsbeschluss(SV-Nr. 108/2016) Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangen Anregungen vor. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven vor, den Bebauungsplan 67 A – Niedermerzer Straße -, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 2), textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und unter Beifügung der Begründung (Anlage 4) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1