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Beschlusstext (Festlegung der Zügigkeit und Förderschwerpunkte der Grundschulen)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,1 kB
Datum
03.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:19
Aktualisiert
17.04.14, 13:19
Beschlusstext (Festlegung der Zügigkeit  und Förderschwerpunkte der Grundschulen)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Sitzung des Schul- und Sozialausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 03.04.2014 4. Festlegung der Zügigkeit und Förderschwerpunkte der Grundschulen (SV-Nr. 38/2014) Beschlussvorschlag: Der Schul- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die maximale Zügigkeit der Aldenhovener Grundschulen ab dem Schuljahr 2014/15 wie folgt festzulegen: Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven 4-zügig Johannesschule Siersdorf 3-zügig Beide Grundschulen werden als GL-Schulen mit den Förderschwerpunkten geführt: -Emotionale und soziale Entwicklung (ES) -Sprache (SQ) -Lernen (LE) Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1