Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
227 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
14.07.16, 16:36
Aktualisiert
14.07.16, 16:36
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NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
Sitzungsort: im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Aldenhoven
des Bauverwaltungsausschusses
Öffentliche Sitzung:
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung:
Beginn:
Ende:
21:00 Uhr
21:45 Uhr
Anwesend waren:
a) der Vorsitzende
Willi Dickmeis, Ausschussvorsitzender
b) die Mitglieder
SPD
Markus Buder, Mitglied
bis 20.30 Uhr, nach TOP A.4
Bernd Jansen, Mitglied
Edmund Lübke, Mitglied
Kajetan Raab, Mitglied
Reinhard Schodler, Mitglied
Heinz-Peter Joußen, sachkundiger Bürger
Hans-Jürgen Schulze, sachkundiger Bürger
Dennis Wassenhoven, sachkundiger Bürger
CDU
Hans Ackens, Mitglied
Dieter Drehsen, Mitglied
Frank Hüllenkremer, Mitglied
Wolfgang Klems, Mitglied
Hans-Walter Müskes, Mitglied
Willibert Kieven, sachkundiger Bürger
Heinz-Jakob Sauer, sachkundiger Bürger
Dr. Armin Stromberg, sachkundiger Bürger
FWG
Kirsten Raab, Mitglied
Matthias Röder, sachkundiger Bürger
GL
Mihaela Mörsch, stellv. Mitglied
Monika Müller, Mitglied
Fraktionslos
Thomas Wolter, Mitglied
c) von der Verwaltung
Anita Klotz, GVR
Waldemar Nickel, Dipl.-Ing.
Marcus Herhut, Dipl.-Verwaltungswirt
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NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
d) es fehlten entschuldigt
SPD
Alfred Paduschek, Mitglied
CDU
Hans-Josef Königstein, Mitglied
Sebastian Schneiders, sachkundiger Bürger
GL
Bogdan Natanek, sachkundiger Bürger
e) Gäste
Zu TOP A.3.1:
Herr Dr. Stephan Lenk, Erftverband
Herr Dipl.-Geol. Sven Krings, Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH
Herr Davids, Fa. Davids
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NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
Tagesordnung
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Bericht der Verwaltung über die Durchführung der Beschlüsse der Sitzung vom
21.04.2016 -öffentlicher Teil-
3.
Bauleitplanung
3.1
45. Änderung des Flächennutzungsplans – Deponie Aldenhoven III – (Gemarkung
Engelsdorf)
a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu
den eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
b.) Beschluss über die Offenlage
69/2016
3.2
1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu
den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.
2 BauGB
b.) Satzungsbeschluss
65/2016
3.3
Bebauungsplan 68 S - Hoengener Weg a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des
Bebauungsplans 68 S - Hoengener Weg b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
75/2016
3.4
1. Änderung des Bebauungsplans 36 S - Südstraße a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur 1. Änderung
des Bebauungsplans 36 S - Südstraße b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß §13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
79/2016
3.5
Spielplatz Am Alten Bahnhof
4.
Vorstellung des Übersichtsplans zur Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
5.
Brücken / Durchlässe im Gemeindegebiet - Informationen
6.
Verschiedenes
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NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
A.
1.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird auf Vorschlag des Vorsitzenden, Ratsherrn Willi Dickmeis einstimmig
beschlossen, den Tagesordnungspunkt A.3.1 –SV 78/2016- im nichtöffentlichen Teil unter B.2. zu behandeln
(entsprechend verschieben sich die weiteren Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils) und die Tagesordnung um den Punkt A.3.4 „1. Änderung des Bebauungsplans 36 S - Südstraße -„ zu erweitern.
Anschließend beschließt der Bauverwaltungsausschuss auf Antrag von Ratsherrn Jansen die Erweiterung
der Tagesordnung um den Punkt A.3.5 „Spielplatz Am Alten Bahnhof“ mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
und 4 Enthaltungen.
2.
Bericht der Verwaltung über die Durchführung der Beschlüsse der Sitzung vom 21.04.2016 öffentlicher Teil-
Herr Herhut berichtet über die Durchführung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses vom 21. April 2016.
Ratsherr Müskes teilt mit, dass seitens der CDU-Fraktion Bedenken gegen die Niederschrift der Bauverwaltungsausschusssitzung vom 21. April 2016 bestehen. Nach Auffassung von Ratsherrn Müskes hat in der in
Rede stehenden Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes zum Thema Markierungsarbeiten
auf der Jülicher Straße eine Abstimmung stattgefunden mit dem Ergebnis, beidseitig einen Radweg zu markieren.
Frau Klotz erläutert hierzu, dass in keiner von drei, durch sie selbst, Herrn Nickel und Herrn Herhut gefertigten Mitschriften der Sitzung eine solche Abstimmung verzeichnet ist und diese im Übrigen zum Tagesordnungspunkt Verschiedenes nicht zulässig gewesen wäre. Sie führt weiter aus, dass im Laufe der angeregten
Diskussion zu diesem TOP mehrfach der Wunsch geäußert wurde, einem Radweg Vorrang vor eventuell
möglichen Parkflächen einzuräumen und dies auch so niedergeschrieben wurde. Frau Klotz räumt darüber
hinaus ein, dass es auf Grund der zahlreichen Wortbeiträge schwer war, der Diskussion in Gänze zu folgen,
dennoch aber verwaltungsseitig und in Abstimmung mit dem Vorsitzenden Einigkeit darüber besteht, dass zu
keinem Zeitpunkt eine Abstimmung erfolgt ist. Dennoch wurde die Meinungsäußerung des Ausschussmitglieder als Auftrag verstanden; deshalb wurden die Markierungsarbeiten auch so vorgenommen, wie sie sich
heute darstellen.
Ratsherr Müskes nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bittet um Aufnahme seines Einwands in die
Niederschrift.
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NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
3.
3.1
Bauleitplanung
45. Änderung des Flächennutzungsplans – Deponie Aldenhoven III – (Gemarkung Engelsdorf)
a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 BauGB
b.) Beschluss über die Offenlage(SV-Nr. 69/2016)
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende, Ratsherr Dickmeis, Herrn Dr. Lenk, vom Erftverband, welcher die Position des Verbandswasserwerkes Aldenhoven erläutert.
Nachfolgend stellt Herr Dr. Lenk anhand einer Präsentation (der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt) dar,
dass der frühere Wassergewinnungsstandort für das Verbandswasserwerk wegen der hohen Sulfatkonzentration dauerhaft ausfällt. Auch tiefere Bohrungen am alten Standort zeigten keinen Erfolg, da wiederum eine
überhöhte Sulfatkonzentration auftrat.
Der in Zusammenarbeit mit der RWE Power AG als Verursacher der Problematik (infolge des Bergbaubetriebes) gefundene Ersatz in Form der Brunnengalerie Bourheim liefert aktuell Grundwasser „frei von
menschlichen Einflüssen“. Ab ca. 2060 ist auch diese Brunnengalerie von Kippenwasser betroffen (u.a.
durch Einwirkungen des entstehenden Indesees) und damit nicht mehr nutzbar. Daher wurde als neuer
Wassergewinnungsstandort die Ortslage Koslar ausgewählt (Grundwassergleichen von 82 m für die Entnahme des Wassers).
Die nunmehr in Planung befindliche DK-1-Deponie könnte nach Auffassung von Herrn Dr. Lenk eine Belastung des Grundwassers verursachen, welches wiederum den Brunnenstandort Koslar erreichen könnte. Von
besonderer Problematik ist hierbei der bewegungsaktive Frauenrather Sprung. Hier wurden Bewegungen
von 3 mm pro Jahr mitgeteilt; lt. Aussagen des geologischen Dienstes sind Differenzen von max. 10 cm „erträglich“ d.h. durch Abdichtungen der Deponie technisch beherrschbar.
Da seitens des Verbandswasserwerkes und der RWE Power AG sowie des Erft-Verbandes die Auffassung
vertreten wird, dass die Problematik nicht abschließend, mit absoluter Sicherheit gelöst ist, wurden wasserwirtschaftliche Bedenken angemeldet. Es geht den Bedenkenträgern darum, zusätzliche Hemmnisse der
Wassergewinnung aus Vorsorgegründen zu vermeiden, damit weiterhin das Trinkwasser für die Region in
der Region gewonnen wird.
Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Dr. Lenk werden weitere Fragestellungen vom Fachausschuss vorgetragen, u.a. die Überlegung, ob man nicht eine Deponie beantragen könnte, welche den Frauenrather
Sprung nicht überspannt. Des Weiteren wird nochmals die Problematik einer aktiven geologischen Verwerfung diskutiert bzw. darauf hingewiesen, dass der Bereich Erdbebengebiet Klasse 3 ist.
Anschließend begrüßt der Vorsitzende Herrn Davids als Antragsteller für die Deponie sowie Herrn Krings
vom Geotechnischen Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann, welches sich mit den Auswirkungen der Deponie auf
Boden- und Wasserbeschaffenheit sowie den zu ergreifenden Maßnahmen befasst hat.
Einführend erläutert Herr Davids, dass von dem Unternehmen am Standort seit geraumer Zeit eine Z-2Deponie unproblematisch und ohne Überschreitung von vorgegebenen Grenzwerten betrieben wird. Seit
2009 greift die neue Deponieverordnung, so dass es Deponien der alten Klassifizierung Z 2 nicht mehr gibt.
Stattdessen wird nunmehr eine Deponie der Klasse 1 beantragt, welche die Lagerung von Boden- und Bauschuttgemischen, aber auch von Aschen und Schlacken mit festgelegten Inhaltsstoffen zulässt.
Die Z-2-Deponie, so Herr Davids, muss neben der Oberflächenabdichtung eine Verfüllung mit sauberem
Boden mindestens 1 m über den letztendlich zu erwartenden Grundwasserstand aufweisen. Dies wird halb5
NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
jährlich von externer Seite und den Aufsichtsbehörden kontrolliert und führte wie erwähnt bisher nicht zu
Beanstandungen. Die beantragte Deponie der Klasse 1 wird nahezu identisch wie die Z-2-Deponie betrieben. In diesem Zusammenhang wird Herr Davids gebeten, nochmals eine Auflistung der abzulagernden
Materialien einzureichen.
Im Jahr 2011 haben geologischer Dienst und LANUV kein Problem in der Errichtung der Deponie gesehen,
wenn nachgewiesen wird, wie stark sich die Setzungen im Bereich des Sprungs darstellen. Der Sprung als
solcher wird als inaktiv eingeschätzt, zeigt aber dennoch Bewegungen durch die von RWE Power verursachten Grundwasserabsenkungen. Aus der Angabe von bis zu 3 mm pro Jahr wurde ein Setzungsverhalten von
6 bis 7 cm berechnet, welches von dem vorgesehenen Dichtungssystem beherrscht werden kann. Auswertungen der Messungen der Jahre 1987 bis 2013 weisen eine Setzungsdifferenz von insgesamt 82 mm nach
und bestätigen damit die Korrektheit der vorgenommenen Berechnungen.
Herr Davids schließt seine Erläuterungen mit dem Hinweis, dass über das Regionalplanverfahren am 01.07.
entschieden wird. Eine weitere ausführliche Prüfung, Erörterung und Abwägung findet im Rahmen des lfd.
Flächennutzungsplanänderungsverfahren statt sowie nochmals im Planfeststellungsverfahren im Zuge einer
zu beantragenden Genehmigung.
Im Anschluss der Erläuterungen des Herrn Davids stellt Herr Krings in einer Präsentation (als Anlage 2 zur
Niederschrift beigefügt) die Ergebnisse seines Büros zu dem vorliegenden Antrag vor. Er erläutert nochmals
die Definition der hier vorhandenen Störung, bei der es sich um eine Abschiebung durch Dehnung des Geländes handelt. Er bestätigt, dass lt. geologischem Dienst der Frauenrather Sprung zwar als inaktive Störung
eingestuft ist, aber dennoch Bewegungen durch die Grundwasserabsenkungen stattfinden. Nach Tagebauende wird auch ein Wiederanstieg bis auf die ursprüngliche Grundwasserhöhe erfolgen, so dass diese maßgeblich für die zu ergreifenden Maßnahmen ist. Eine entsprechende Studie der RWTH Aachen belegt, dass
allerdings der Wiederanstieg nicht in dem Umfang stattfindet, wie die vorherige Geländeabsenkung durch
den Tagebau.
In der Folge beschreibt Herr Krings die vorgesehene Basisabdichtung der Deponie, welche aus einer geologischen Barriere durch technische Maßnahmen, einer PEHD-Kunststoffabdichtung, einem Schutzflies, einer
Drainschicht besteht und abschließend die genehmigten Abfallfraktionen aufnimmt. Dieser Aufbau, so Herr
Krings, sowie auch eventuelle Probleme werden durch Fremdüberwachung und dem Kreis Düren bzw. künftig durch die Bezirksregierung überwacht. Probleme könnten entstehen durch belastetes Sickerwasser, welches mittels Oberflächenwasser zugeführt wird. Ein solcher Eintrag ist jedoch bei funktionierender Abdichtung lt. seiner Auffassung nicht möglich.
Im Anschluss an den Vortrag des Herrn Krings bestätigt Herr Davids, dass die neue Deponie zum Teil auf
dem Bereich der alten Deponie aufgebracht wird. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die Verfüllung der
Deponie ca. 20 Jahre in Anspruch nehmen wird, die Deponie im Jahre 2050 verfüllt ist und damit 15 Jahre
vor Täufung des Koslarer Brunnens. Abschließend erläutert er, warum die Nutzung einer Deponie „neben
dem Sprung“ aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Zudem würde damit bestätigt, dass der Frauenrather Sprung ein Gefahrenpotential darstellt, was jedoch nach Auffassung von Herrn Davids mit Verweis auf
die persönliche Haftung der Familie Davids im Unternehmen nicht gegeben ist.
In den abschließenden Statements teilen die Fachausschussmitglieder mit, dass beide Fachvorträge dem
Grunde nach schlüssig und nachvollziehbar sind und der erzielte Kenntnisstand auch wegen der Komplexität
der Materie nicht ausreicht, um im Sinne einer Abwägung eine abschließende Entscheidung zu treffen.
Verwaltungsseitig wird deshalb die Fortführung des Verfahrens empfohlen, um den Beteiligten aber auch
allen Fachbehörden die Gelegenheit zu geben, die Gutachten zu prüfen und neue Argumente vorzutragen,
mit der Zielsetzung, schlussendlich eine zuverlässige Abwägung durchführen zu können.
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NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
Beschluss:
zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, die als Anlage beigefügte Stellungnahmen im weiteren
Planverfahren zu berücksichtigen.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans
– Deponie Aldenhoven III – (Gemarkung Engelsdorf), bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit
Umweltbericht, sowie den erforderlichen Fachgutachtennach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
gem. § 4 Abs. 2 BauGB die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die
Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss
mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
3.2
1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus a.) Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss über die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen während der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b.) Satzungsbeschluss(SV-Nr. 65/2016)
Beschlussvorschlag:
zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen zu den eingegangen Anregungen vor.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Aldenhoven vor, die 1. Änderung der
23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus -, bestehend aus Planzeichnung, textlichen
Festsetzungen und unter Beifügung der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen und die
Verwaltung zu beauftragen den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
3.3
Bebauungsplan 68 S - Hoengener Weg a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 68 S - Hoengener Weg b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB(SV-Nr. 75/2016)
Beschlussvorschlag:
zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit Herrn Marco Brühl, Theodor-Seipp-Straße 11, 52477 Alsdorf und Herrn
Axel Fabian, Pützgracht 15a, 52457 Aldenhoven, abzuschließen.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB, die Aufstellung des Bebauungsplans 68 S - Hoengener Weg - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB laut
beiliegender Planskizze durchzuführen.
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NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und gem. § 13 Abs. 2
Ziff. 2 und 3 BauGB die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die
Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die
Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss
mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
3.4
1. Änderung des Bebauungsplans 36 S - Südstraße a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans 36 S - Südstraße b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß §13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB(SV-Nr. 79/2016)
Beschlussvorschlag:
zu a.)
Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage 1 beigefügten städtebaulichen
Vertrag gem. § 11 BauGB mit den Eheleuten Iris und Stephan Nelles, Südstraße 38 A, 52457 Aldenhoven,
abzuschließen.
zu b.)
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB, die 1. Änderung des
Bebauungsplans 36 S - Südstraße - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB laut beiliegender
Planskizze durchzuführen.
zu c.)
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von der
frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und
gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die
Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die
Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss
mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
3.5
Spielplatz Am Alten Bahnhof
Frau Klotz berichtet über die Ergebnisse der Befahrung des Spielplatzes Am Alten Bahnhof mit dem Fahrenden Ausschuss.
Ratsherr Jansen fügt hinzu, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung einen Bedarf an einem Spielplatz
sieht und man auch bereit ist, dies durch entsprechende Investitionen zu unterstützen. Er äußert seine Bedenken, wenn nach dem Rückbau des derzeit noch vorhandenen Spielplatzes kein adäquater Ersatz vorhanden ist und verweist darauf, dass der als Ersatz gedachte Spielplatz im Neubaugebiet Schwanenkamp II
erst in einigen Jahren zur Verfügung stehen könnte. Als zeitnah realisierbare Ersatzmöglichkeit sieht Ratsherr Jansen die bislang nicht vermarktete Dreiecksfläche am Ende der Niedermerzer Straße in Richtung
Niedermerz.
Der Vorsitzende erwidert, dass man den Vorschlag seitens des Ausschusses zwar zur Kenntnis nehmen,
hierüber aber keine Entscheidung treffen kann. Frau Klotz ergänzt, dass der Vorschlag in der nächsten Sitzung des Gemeinderates diskutiert werden sollte.
4.
Vorstellung des Übersichtsplans zur Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
Herr Nickel erläutert dem Ausschuss die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK). Er
führt aus, dass es in der 5. Fortschreibung kaum signifikante Änderung gegenüber der 4. Fortschreibung
geben hat und lediglich in jedem Ortsteil mit Ausnahme von Engelsdorf aus Gründen des Hochwasserschutzes eine Fläche hinzugekommen ist. Diese Flächen dienen aber lediglich als rechnerische Größe, die künftige Entwicklungen in den Ortschaften abwassertechnisch ermöglichen.
Auf Rückfrage von Ratsherrn Müskes führt Frau Klotz aus, dass es keine Mindestgrößen oder allgemeine
Größenvorgaben für solche Erweiterungsflächen gibt, sondern man sich hier an den tatsächlichen Möglichkeiten für künftige Entwicklungen orientiert und diese einstellt. Im Anschluss daran wird jährlich gemeldet,
welche Baulandentwicklungen im Gemeindegebiet vorgenommen werden um die Vereinbarkeit mit dem ABK
zu überprüfen. Sie führt weiter aus, dass bei einem ABK immer eine Abwägung zwischen dem notwendigen
Handlungsspielraum und den dadurch entstehenden Kosten stattfinden muss. Besonders für Stärkungspaktkommunen ist dies wichtig.
Auf die Frage von Ratsherrn Jansen, ob man in absehbarer Zeit an Kapazitätsgrenzen stoßen könnte, führt
Frau Klotz aus, dass diese derzeit nicht absehbar sind und dann auch eher bei den Kläranlagen zu erwarten
sind.
5.
Brücken / Durchlässe im Gemeindegebiet - Informationen
Herr Nickel berichtet über die Brücken und Durchlässe im Gemeindegebiet. Insgesamt sind in der Gemeinde
Aldenhoven 84 Brücken vorhanden, wovon 70 in die Zuständigkeit der Verwaltung fallen. Aufgrund der Vielzahl von Brücken gibt es bei der Gemeinde Aldenhoven ein Brückenkataster, in dem alle Brücken entsprechend ihres Zustands, ihrer Bedeutung und ihrer Lage erfasst sind. In jedem Haushaltsjahr wird, entsprechend der Vorschriften, Geld für die Prüfung von mind. zwei Brücken eingestellt. Die Ergebnisse werden in
einem sogenannten Prüfbuch vermerkt. Vorab werden alle Brücken von Herrn Nickel einer Sichtprüfung
unterzogen, um eine Prioritätenliste zu erstellen, die dann die formelle Prüfungsreihenfolge vorgibt.
Auf Rückfrage von Ratsherrn Jansen ergänzt Frau Klotz, dass derzeit keine größeren Reparaturen absehbar
sind, allerdings Brücken wie die zwischen der Alten Turmstraße und der Markfestestraße ein hohes Risiko in
sich bergen, da die Kosten im Falle einer Reparatur sehr hoch ausfallen können.
9
NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
6.
Verschiedenes
Ratsherr Sauer erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Straßenschäden in Engelsdorf. Hierzu
erläutert Frau Klotz, dass während der Baumaßnahmen zur Erstellung der L14n Risse festgestellt wurden,
die möglicherweise auf die Befahrung durch LKW zurückzuführen ist. Unter Anderem könnten diese dadurch
verursacht worden sein, dass sich Baufahrzeuge nicht auf den dafür vorgesehenen Wegen bewegt haben.
Sie gibt aber zu bedenken, dass z. B. die Koslarer Straße keinerlei Einschränkungen unterliegt und diese
das daher aushalten muss.
Ratsherr Sauer bemängelt den Ablauf im Allgemeinen. Nachdem plötzlich die Straße gesperrt war erfuhr
man erst auf Rückfrage, dass Aldenhoven bei der Maßnahmenplanung schlichtweg vergessen wurde. Im
späteren Verlauf der Baumaßnahme wurden dann darüber hinaus noch nicht genehmigte Feldwege genutzt
und der Baustellenverkehr lief nicht wie geplant ausschließlich über das Gebiet der Stadt Jülich sondern
verstärkt auch durch Engelsdorf, was dann die Koslarer Straße nicht ausgehalten hat. Seit der offiziellen
Eröffnung der L14n befahren nunmehr durchschnittlich 40-50 LKW über 7,5 Tonnen die Koslarer Straße in
beiden Richtungen und die Aussage des Ordnungsamtes hierfür nicht zuständig zu sein ist für Engelsdorf
nicht befriedigend.
Frau Klotz entgegnet hierzu, dass bereits ihrerseits das Gespräch mit Herrn Schiewe vom Straßenverkehrsamt gesucht wurde und die Verwaltung weitere Hinweise zur notwendigen Vorgehensweise erhalten hat. Der
Vorgang wurde mit Bitte um Prüfung und weitere Veranlassungen an das Ordnungsamt weiter gegeben.
Ratsherr Sauer vertritt die Auffassung, dass das Ordnungsamt hier bereits früher hätte reagieren müssen.
Ratsfrau Müller schlägt vor, die Straße an der Bleiche in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Frau Klotz verweist Frau Müller an das Ordnungsamt.
Sie erkundigt sich weiter, ob die WOGA zwischenzeitlich den Architekten gewechselt hat. Ratsherr Froning,
der der Sitzung als Zuschauer beiwohnt, entgegnet, dass dies keine Frage für den Bauverwaltungsausschuss ist, sondern solche Fragen bitte an die Adresse der WOGA zu richten sind. Er führt weiter aus, dass
es aber keinen Wechsel des Architekten gegeben hat.
Herr Schodler meldet ein Schlagloch Am Wittstock.
Ratsherr Jansen bemängelt das Leeren der Glascontainer um 5.00 Uhr morgens und bittet um einen entsprechenden Hinweis an das Entsorgungsunternehmen.
Ratsherr Klems bittet Frau Klotz um eine Information, was der Wasserverband zu seinem Ansinnen gesagt
hat, den Bolzplatz in Dürboslar wieder zu reaktivieren. Frau Klotz führt hierzu aus, dass der Wasserverband
die Absicht hat, den Platz in Kürze einzuzäunen. Auf Rückfrage von Ratsherrn Klems erläutert sie weiter,
dass es über diesen Vorgang einen Beschluss des Rates gab, der Verkauf notariell beurkundet wurde und
nunmehr die Fläche durch den Wasserverband genutzt wird.
Ratsherr Klems schlägt vor, den Bolzplatz seitens der Gemeinde zu pachten und auf diese Weise wieder
nutzbar zu machen. Frau Klotz entgegnet, dass in den letzten Monaten sehr intensiv über die Schließung
von Sportanlagen diskutiert wurde und man dies, zumindest derzeit, nach umfangreichen Abstimmungen mit
den Fußballvereinen abwenden konnte. Sie hält es für nicht zielführend, so ohne weiteres kurze Zeit später
neue Sportstätten hinzu zu pachten. Darüber hinaus sieht sie hier den Rat in der Zuständigkeit. Herr Röder
fügt hinzu, dass ja jederzeit die Möglichkeit besteht, privat die Initiative zu ergreifen, z. B. durch Gründung
einer Interessengemeinschaft. Der Bauverwaltungsausschuss teilt überwiegend diese Auffassung.
Ratsherr Klems erkundigt sich, ob der Verwaltung bekannt ist, dass ein ortsansässiger Bauunternehmer
mehrfach Betonreste auf die EBV-Allee aufgebracht hat, um damit Löcher in der Asphaltdecke zu verschlie-
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NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2016
ßen. Frau Klotz bestätigt dies und erläutert hierzu, dass der in Rede stehende Unternehmer die Erlaubnis
zum Einbringen von Spezialbeton hatte und diese Erlaubnis aber vor Kurzen zurück gezogen worden sei.
Die Niederschrift wird hiermit festgesetzt:
Aldenhoven, den 11. Juli 2016
gez.
(Willi Dickmeis)
Vorsitzender
gez.
(Marcus Herhut)
Schriftführer
Gesehen:
gez.
(Ralf Claßen)
Bürgermeister
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