Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
03.03.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 85/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 23.02.2011
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
15.03.2011
Bemerkungen
beschließend
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106, E.-Liblar, Am kleinen Renngraben
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr. 106, E.-Liblar, Am kleinen Renngraben, durchzuführen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.02.2011 (s. Anlage) beantragen die Eheleute Stenzel, Graf-WolffMetternich-Str. 8, die Änderung des seit 1988 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 106 A, E.Liblar, Am kleinen Renngraben. Sie beabsichtigen, auf ihrem Grundstück eine
Terrassenüberdachung zu errichten, welche bisher - als ortsfeste bauliche Anlage - nach den
Festsetzungen des Bebauungsplanes außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig
ist.
Aufgrund der baulichen Entwicklung des Baugebietes, insbesondere bezüglich der tatsächlich
bebauten Grundstücksflächen und der daraus resultierenden Versiegelungen bestehen
grundsätzlich keine städtebaulichen Bedenken gegen eine entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes mit dem Ziel, Terrassen und Terrassenüberdachungen als Nebenanlagen
grundsätzlich zuzulassen. Jedoch sollte die Tiefe der Terrassen und Terrassenüberdachungen
entsprechend den Festsetzungen in anderen Bebauungsplänen - entgegen der beantragten Tiefe
von 4,50m - nicht mehr als 3,00m betragen.
Die planungsrechtlich erforderliche Vereinfachte Änderung nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
bedingt vor einem Satzungsbeschluss u.a. eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
In Vertretung
(Erner)
Anlage