Daten
Kommune
Brühl
Größe
1,6 MB
Erstellt
01.08.14, 18:20
Aktualisiert
01.08.14, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Nie d,e r s c hr i f t
über die 9~ Sitzung des 'Rates vom15~ De'zember 1980
Anwesend: I.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
, 13.
, 14.
, 15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
I
II.
-311
'Mitglieder:
Schmitz als Vors.
Alberding
Bell
Berg
Burfeid
BOEmig
Dr. Dahm
Feldmeyer
Freytag
Gasper
Giesler
Hans
Haug
Hepp
Hinsein
Hofmann
Dr. Ing~nhOtt'
KleIrimer
'
Krips
Meeth
Mengel
Dr.' Meyer
Meyer K.-H.
/)
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35,.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
43.
Meyers G.
Meyers Th.
Mettelsiefen
Müller,
Neffgen
Osten
Paulsen
,
Prasuhn
Pütz ClM'fk; 7"<9 Reinkemeier
Schäfer
Schmidt'
Schmitz,R.
Strauff
StOven
Szymanski
Thoma
Wachen:dorf
Westphal
Dr. Zavelberg
~1, ()
f,
.&itJ6 "
'
Ptl J.. Cf, r.0
'.
Schriftführer:
Gawlik außer TO-Pkt. 25.1
Berg für
TO-Pkt. 25.1
III. Verwaltung:
1.
2.
3.
4.
5.
Abwesend: I.
Dr. Schumacher
Dr. Wietkamp
Leder,"
Dr., Klewitz
Berg
6. Frank,
7. Ockenfels
8. Schnorrenberg
9.Wadehn
Mitglieder:
1. Heikhaus,
2. Piltz
- 2 -
-
-
TO
·Pkt.
2 -
Seite
Gegenstand
VorlagenNr.
A) Öffentlicher Teil
1
Fragestunde für Ejnwohner
6
2
Niederschrift vorn 27.10.1980
7
3
Einführun~~und
7
.321/80
372/80
Ratsmitglieder
Verpflichtung eines neuen.
.
.
.
4
Einbringung der Haushaltssatzung für' das .'
Haushaltsjahr· 198.1
7
5
1. Satzung zur Änderung der Hauptsat'zung
der St~dt Brühl (Brühler Stadtverfassung)
Bezug: HA17.~11.80, VkA 2.12.80
.
7
43/77 h
6
7. Satzung zur Änderung der Satzung über
Erhebung von Müllabfuhrgebühren in der
Stadt Brühl
Bezug: HA·1?11. 80
8
168/77 b
7
3. Satzung zur Änderung der Beitrags~ und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt .Brühl .
Bezug: HA 17.11.80
8
433/75 j
8
3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für das Friedhofs- und Bestattungswesen der
Stadt
Bezug: HA 1.12.80
9
177/72g+t
9
3. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für den Besuch
der Jugendmusikschule 'der Stadt Brühl
- Gebührensatzung JMS Bezug: aA 1.12~80
10
56/76
10
Bebauungsplan Nr. 15 111;
Satzungsbeschluß
Bezug: PStA 18.11.80
10
139/78 _
11
15. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bebauungsplan Nr. 66 111 (vorher Nr. 78)
- Aufstellungsbeschlüsse - (Kleingartenanlage)
Bezug: PStA 18.11.80
1.1
140/79 d
12
Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt.
(Sanierung)-Bürgerbeteiligung
Bezug: PStA 18.11.80
11
- 415/75as·
13
~rweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt.
Kanalisierung Brühl-Schwadorf
Bezug: BA 9.12.80
12
269/76 1·
di~
I
h~
hier~
.,
I'
'>.'
TOPkt~
I
Gegenstand
'-3-1-3.-'
,".' '?!Ol)
3
Seite' Vorlagen-
Nr.
13
110/80 b
14
Entlastung des Stadtd1rektors
hier: Haushaltsrechnung1979
,15
:Bezeichnung der städte Schulen
Bezug: SchA 20.11.80
13
97/78 i
16
Planfeststellungsverfahren für die Errichtung
und den Betrieb einer Mülldeponie der Stadt
Köln und einer Deponie für Industrietück'stände der Fa. Hoechst AG im ausgekohlten
Tagebau "Vereinigte Ville" der 'Rheinischen
Braunkohlenwerke AG., Köln
Bezug: AfU 25.11.80
15
54/78 k
17
Verteilung der Ausschußvorsitze
hier: Ausschuß für zivile Verteidigung
Bezug: Rat 5 ;11.79 '
17
346/79 b
18
Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt.
Besetzung der Ausschüsse
17
347/79b,c,
19
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
17
19.1
Kreditaufnahme
17
325/80, +a
19.2
Kornrnunaldarlehender KSK Köln
Bezug: HA 1.12.80
18
366/80 a
19.3
Uberplanmäßige Ausgabe bei der HhSt.
1.680.51Ö1.8 - Unt~rhaltung Parkeinrichtunq-
18
364/80a
20
Bildung einer Baumkornrnission;
hier: Aufhebung eines Ratsbeschlusses vorn
18
11/80 c
373/80+a
d
28.1./80
Bezug: AfU28.10.80
I
21
Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt.
Essenszuschuß für Verwaltungsangehörige
19
22
Anträge
20
22.1
Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt.
Antrag der SPD-Fraktion vorn 29.11.80
"Besetzung der Schulleiter stelle an der
Städt. Realschule"
hier: Verfahren im Schulausschuß
20
23
Anfragen
20
23.1
Versorgung in Brühl-Badorf/Eckdorf ,
Beantwortung der Anfrage Ratsherr Szymanski
(SPD) Rat 8.9.80
20
340/80a,b
c
326/80
,
'.
- 4 -
",
'.
".
- 4 TO.,.
Pkt.
23.2
Seite
VorlagenNr. '
Schulgebäude Brühl-Heide, Villestr. 15;
Beantwortung der Anfrage Ratsherrin
Westphal (SPD) im Rat 27.10.1980
21
377/80
23.3
Arbei terwohlfahrt Brühl-He'ide
21
23.4
Wärmepumpe Badezentrum
21
23.5
Energie
21
23.6
Fördermaßn'ahmen für ausländische' Schü'ler
22
23.7
An- und Abfahrt Kaufhof
22
23.8
Straßenreinigung
22
23.9
Hallen für Karnevalisten
22
Gegenstand
23.10Burgstr~
23.11
Privatisierung Müllabfuhr
B) Nichtöffentlicher
I
22
7
23
T~il
24.
Grundstücksangelegenheiten
23
24.1
Niederschrift über die Sitzung: des Liegenschaftsausschusses vorn 3.11.1980
23
370/80
24.2
Grundstücksverkauf Stadt Brühl ,./.
Paul P'.ftz
'
24
193/80 +
25.
Lehrerpersonalan~elegenheiten
24
25.1
Stellungnahme zur Beförderung des Studienrats Lothar Gawlik zum Oberstudienrat am
Gymnasium der Stadt 'Brühl
24
305/80
25.2
Besetzung einer Oberstudienrats stelle am
Gymnasium der Stadt Brühl
24
304/80
25.3
Vorschlag zur Besetzung der Schulleitersteile an der Gemeinschafts-Grundschule
West in Brühl
25
354/80a
25.4
Vorschlag zur Besetzung der Schulleiter..;.
'stelle an der Realschule de,r Stadt Brühl
25
340/80 d
26.
Personalangelegenheiten
25
26.1
, ' Wohnungsfürsorgedarlehen für Herrn
Johann Schmitz'
25
26.2
Wohnungsfürsorgedarlehen für Herrn
Dieter Nahlik
25
308/80
343/80
-' 5 -
. .~
,',
1
\
'".;
- 5
TOPkt.
27.
~
Gegenstand
. Seite
Zuschuß gemäß Richtlinien über die ,Gewährung
e'ines Zuschusses zur Finanzi,erung von B.auvorhaben für kinderreiche Familien ab
4 Kindern;
hier: Antrag der kinderreichen Familie
Wilhelm Gast, Cäcilienstr. 31,
5040 Brühl
'26
·332/80
28.
Kanalbaumaßnahme "Am Siegesbach"
hier: Uberplanmäßige Ausgabe bei
HhSt~ 1.700.9600.2
S~nierting Heide -
26
369/80 b
29.
Plakat- und Werbe ständer
26
355/80 a '
30.
Anfragen
27
30.1
Weihnachtsfeier
27
. 30.2
. Leiter Jugendzentrum ,
27
. 30.3
'Stadtprospekt
27
30.4
Bekanntgabe von Abstimmungsergebnissen
27
I
- 6 -
0••
,
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1
6 ('.,.:(
...
-3~1- "-~
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" ~(j!)"
-
-
6 -
~"'"
Brühl, "dEm 1 5 • 12. 1980
Gw/Li.
Ver h a n d e I t:
Beginn: 18.00 Uhr
A) öffentlicher Teil
zurTage~ordnung:
Der Bürgermeister
b~ttet,
di~
TO wie
fo~gt
z:u
e~gäIlzen:
TO":'Pkt. 23.2- vorlage~Nr." 377/80 "
Schulgebäude in Brühl-Heide,Villestr.
1~,
Mengel (SPD)bitfet, die TO wie folgt zu ändern:
TO-Pkt. 27 - Vorlage-Nr. 373/80 u. 373/80a Essenszuschuß für Verwaltungsangehörige
aus dem nichtöffentlichen Teil in die öff~ntlicheSitzung als TO-Pkt. 21
zu nehmen..
Ferner bittet er" vor TO-Pkt .. · 14 um elne SÜ:zungsunterbrechung.
"Der"Rat stimmt diesen Ergänzungen der TO zu.
- einstimmig"-
Freytag (SPD) vermißt im nichtöffentlichen Teil den TO-Pkt. Besetzung~
der Stelle des Leiters des Jugendzent~ums.
1. "Fragestunde für Eitiwohrier
Fräulein Anja Haug, Spürckstr. 14, fragt im Namen des Ortsverbandes
der Falken, ob, wo und wann die Falken einen Gruppenraum bekommen~
In d~r Tiergartenstraße und Gartenstr. 4 stünden städtische ,Häuser leer.
tI
Der Bürgermeister erklärt, "daß z. Z. eine große Nachfrage nach Räumen,
z.B. auch von Sportverbänden, bestehe. Er könne heute die" Frage nicht
klären. Das Problem werde iri den zuständigen Fachausschüs.sen angesproche
Wegen der Asylanten müsse Wohnraum zur verfügurig gehalten werden.
Herr Martin. Schaefers, In der Maar 9, fragt, warum das Jugendzentrum
am 18.12.80 wegen einer Weihnachtsfeier der Stadtverwaltung für Besuche]
geschlossen bleibe.
Der Bürgermeister erklärt, daß z. B. auch das Jugendamt und ~as Sozialamt sich um das Jugendzentrum bemühen. Daher sollten diese ~ter auch
an einem Tag im Jahr Gelegenheit haben, im Jugendzentrum 'eine Weihna9ht:
feier a b z u h a l t e n . "
"
- 7 -
...
!'.'
..
'~
.
,'.
- 7'.,;..
2. Nlederschriftvom' 27.10.1980
Gegen die Fassung der Niederschrift vom 27.10.1980 werden keine
Einwände erhoben.
- einstimmig 3. Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
- Vorlage-Nr. 321/80'Der Bürge'rmeister führt gern. § 32 Abs. 3 Gemeindeordnung NW
Herrn Hans Meeth in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl
ein und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahr~
nehmung seiner Aufgaben.
-,einstimmig 4. Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1981
- Voriage-Nr. 372/80 Der Stadtdirektor und der Stadtkämmerer geben zum vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 19,81 die als Anlage
beigefügten Erklärungen ab.
Der Rat nimmt den gern. § 66 GO vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom
Stadtdirektor festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung-mit Anlagen
für das Haushaltsjahr 1981 entgegen und verweist ihn zur Beratung
in den Hauptausschuß.
- einstimmig 5. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der, Stadt Brühl (Brühler
Stadtverfassung), Bezug: HA 17.11.80, VkA 2.12.80
- Vorlage-Nr. 43/77 h -
-
Ä -
Neffgen(BVB) 'schlägt vor, § 14 Abs. 3 Ziff. 8 Hauptsatzung in der vom
VkA empfohlenen Fassung zu beschließen:
Ha) für die Festlegung straßenverkehrlicher Grundsätze
b) für Verkehrsregelungen auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen
soweit die Stadt Brühl zuständig ist und auf Stadtstraßen
c) für Maßnahmen der Verkehrsberuhigung gern. STVO und GVP
d)fürStraßensperrungen auf Dauer, einschließlich Einbahnregelungen
e) für die Anordnung von Verkehrseinrichtungen, die, auf Dauer angelegt
werden
f) für die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde zu Ausbauplänen
bei Straßenbaumaßnahmen
im übrigen und in Fällen aktueller Verkehrsgefährdung ist'der Stadtdirektor zuständig"
- 8 -
-8 Der Verkeh~sausschuß und der Stadtdirektor unt~rr~chten sich gegenseitig über die angeordneten Maßnahmen, die in den Verkehrsablauf
eingreifen.
Der Stadtdirektor erklärt, daß diese Fassung keine Klarheit' bringe.
Daher sollten alle Aufgaben nach § ,.45 StVO dem VkA übertragen werden.
Mengel (SPD) fragt den Stadtdirektor, ob Artikel I entsprechend der
Forderung der GO rückwirkend in Kraft treten müsse.
Der Bürgermeister erklärt, daß Zahlungen erst vorgenommen werden
können, wenn 'in der Hauptsatzung eine entsprechende Regelung enthalten
sei ..
. Der Rat stimmt dem Änderungsvorschlag von Herrn. Neffgen zu.
- einstimmig :
'
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Brühl (Brühler Stadtverfassung) •
-'einstimmig 6. 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Müllabfuhrgebühren in der Stadt Brühl
. Bezug: HA .17.11.80
.
,
- vorlage-Nr. 168/77 b Der Rat beschiießt die in der Anlage beigefügte 7. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung: von, Müllabfuhrg~bühren·'.in· der Stadt Brühl.
- einstimmig -
7.3.
satzung zur Änderung de~ Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl
Bezug: HA 17.11.80
- Vorlage-Nr. 433/75 j Stüven(F.D.P.) beantragt, die Gebührensätze ·für die Entwässerungssatzun
um 5 % anzuheben, um die Unt~rdeckungvon 327.000,-- DM zu beseitigen.
Es gehe um eine jährliche Belastung von rd. 4,50 DM pro Kopf der Be~
völkerung, die den Gebührenhaushalt für die Entwässerung zum Ausgleich·
bringen würde.
Dr. Ingenhütt (CDU) weist darauf hin, daß im Jahre 1979 bei diesem
Gebührenhaushalt ein Uberschuß von rd. 375.000,-- DM erwirtschaftet
worden sei. Dies müsse man auf den Zuschußbedarf von 1980 und 1981
anrechnen, bevor man an . eine weitere Steigerung der Gebühren denke'. '
-9 -
..
-
~:.
,
.
319-'
9 -"
fOt'
Wenn man,die drei Jahre zusammenrechne, bleibe ein Zuschußbedarf
von rd. 30.000~-- DMjährlich~'
"
Er bittet den Stadtdirektor zu bestätigen, ob es, richtig sei, daß
das Landeswasserabgabegesetz die ,Gemeinden v~rpflicht~,die Kleineinleiterabgabe auf die Verursacher umzuwälzen.
Mengel (SPD) ist der Meinung, daß ~s sich bei d~r Kleineinleiterabgabe um eine' Kannbestimmung handele, die dazu diene, die Gemeinde,
zu veranlassen, den Bau der Kanalisation voranzutreiben.
Ferner werde die Ausgabenseite erst in zwei Monaten b~leuchtet.
Neffgen (BVB) weist darauf hin, daß sich die BVB-Fraktion der Stimme
enthalten werde, da die Kleineinleiterabgabe nicht gerechtfertigt sei.
I
Der Stadtdirektor erklärt, daß der Landesgesetzgeber den Auftrag des
Bundes übernommen und eine spezifizierte Regelung für die Kleineinleiter
vorgenommen habe. Zunächst sei die Gemeinde fü'r' die Kleineinleiter' abgabepflichtig. Das, was die Gemeinde abführen müsse, wälzt sie auf die
Betroffenen ab. Die Kleineinleiterabgabe müsse erhoben werden.
'
Der Stadtkämmerer erklärt, daß aufgrund des Prüfungsberichtes der
Uberschuß in den folgenden Jahren abzubaueri sei. Daher habe man
für 1981 eine Unterdeckung vorgeschlagen.
Der Rat lehnt den Antrag von Herrn stüven, die Gebührensätze um 5 %
anzuheben, ab.
Abstimmungsergebnis:
39
2 (bei 2
Enthaltung~n)
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung
der'Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt
Brühl.
Abstimmungsergebnis:
38: 2 (bei 3 Enthaltungen)
8. 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofsund Bestattungswesen der Stadt Brühl
'Bezug: HA 1.12.80
-
Vorlage~Nr.
177/72 g u. h -
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte ,3. Satzung zur Änderung
der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen'der Stadt
Brühl.
- einstimmig - Vorlage-Nr. 177/72 h Der ,Rat nimmt die Stellungnahme des Stadtdirektors zur Kenntnis.
- einstimmig . . :
- 10 -
....... ','b-9.V
.. '. ,'....
.. 0(jr--\
~
".~;
/'.
- 10 -
9. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für den Besuch der Jugendmusikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung JMS Bezug: HA 1.12~80
Vorlage-Nr. 56/76 h + i
- Ä
Stüven (F.D.P.) beantragt die Gebührensätze, wie im HA am r..12.80
vorgeschlagen, zu erhöhen:
1. Gruppenunterricht
1.1 kleine Gruppen
. 1 .2 . mittlere Gruppen
1.3 große Gruppen
2. Einzelunterricht
130,-- DM
100,-- DM
. 65.,-- DM
370,-- DM.
Der Rat stimmt diesem Antrag zu· und beschließt die in der Anlage
beigefügte 3.': Satzung' zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für den Besuch der Jugendmusikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung JMS -.
I
Abstimmungsergebnis: 41 : ·1 (1 Enthaltung)
10. Bebauungsplan Nr. 15 111;
hier: Satzungsbeschluß
Bezug: PStA 18.11.80
- Vorlage-Nr. 139/78 h
~
Der Ra't beschließt gern. § 10 BBauG vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256, ber.·
BGBl. I S. 3617, geänd. d. Art. 9 Nr. 1 der Vereinfachurigsnovelle vom .
3 .. 12.1976, BGBl. I S. 3281, geänd. d.Art. 1 des Gese.tzes zur BeschleUnigung von Verfahren v.6.7.1979, BGBl.I S. 949) den Bebauungspl~n Nr. 15 111 ·für den Bereich zwischen der Kölri-Bonner~Eisenbahn
(KBE), Eichweg, Alte Bonnstraße (L 183) und Wegeparzelle ?wischenL 18~
KBE-Unterführung Schulzentrum einschließlich Text mit den Festsetzunge"
nach § 9 BBauG in Verbindung mit den zulässigen Festsetzungen der BauNV
und § 103 (1) BauO NW Ld.F. v. 27.1.1976 (GV. NW. S. 96) geänd. d.
Gesetz vom 15.7.1976 (GV. NW. S.264) sowie die Begründung zUm Bebauungsplan.
Die Anregungen und Bedenken zu den in der Erläuterung aufgeführten
Punkten 1.1, 1.3- 5 werden zurückgewiesen oder sind ge~enstandslos.
Den Anregungen und Bedenken zu Pkt. 1.2 wird gefolgt, indem die Begründung zum Bebauungsplan Nr.· 15 111 ergänzt wird.
- einstimmig -
- 11 -
•• 1
..'
~
•
....
\
- 11 -
lOt
11. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bebauungsplan Nr. 66 111 (vorher Nr.78)
- Aufstellungsbeschlüsse - (Kleingartenanlage)
Bezug: PStA 18.11.80
-
Vorlage~Nr.
,'" 3 24-
140/79 d -
1. Der Rat beschließt gemäß .§ 2 (1) BBauG vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256,
ber. BGBl. I S. 3617, geändert d. Art. 9 1 der Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976, BGBl. I S. 3281, geändert d.Art 1 des
Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren vom 6.7.1979, BGB'!. I S.
949) die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für
den Bereich zwischen derostwärtigen Grenze der 10. Änderung
Flächennutzungsplan (im Westen)', der Kuhgasse im Süden, der ostwärtigen Grenze des Flurstücks 577, Flur Rund der Flurstücke 814,
830 und 91/1 tlw., Flur S (alle Gemark~~g Badorf) im Osten und
" der Verlängerung der Spielmannsgasse im Norden einschl. der So"Gebietsfläche nördl. des Weges.
Gleichzeitig wird die Durchführun~ des Verfahrens gem. §§ 2 a, 5 und
6 BBauG beschlossen.
Das Sondergebiet wird aufgehoben. Neufestsetzung:
Grünfläche - Dauerkleinga~tenanlageri '
.
'
2. Der Rat beschließt gemäß '§ 2, (1) BBauG vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2~56,
'ber. BGBl. I S. 3617, geändert d. Art. 9 Nr. 1, der Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976, BGBL I S. 3281, geändert d. Art. 1 des'
Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren vom 6.7.1979, BGBl. I S.
949) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nt. 78 für den Bereich
zwischen der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 70 im Westen, der Kuhgasse im Süden,ostwärtige Grenze des Flurstücks 576, Flur R und der
Flurstücke 814 und 507/93, Flur S (alle Gemarkung Badorf) im Osten'
und 'dem Geildorfer Bach im Norden sowie die Durchführung des
Bebauungsplanverfahrens gemäß §§ 2 a, 8, ~ und 10 BBauG, in dem
mindestens die in § 30 BBauG geforderten Festsetzungen enthalten
sind.
~,
Zu 1. und 2.: Der Stadtdirektor wird mit den Planungsarbeiten beauftragt.
Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekanntzumachen.
Ge~äß § 2 a BBauG erfolgt die Bürgerbeteiligung während
einer öffentlich bekannt zumachenden 1monatigen Frist.
-einstimmig12. Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Bebauungsplan'S
(Sanierung)-Bürgerbeteiligung
Bezug: PStA 18.11.80
- Vorlage-Nr. 415/75 as u. 415/75 at
Der Rat beschließt einstimmig gemäß § 33 Abs. 1 GO, die Tagesordnung
um den TO~Pkt. Bebauungsplan S (Sanierung) - Bürgerbeteiligung - zu
erweitern.
- 12 -
_.' ·~JO)
vorl~ge-Nr.415/75
- 12
~
at
Der Rat beschließt gern. § 2' ci BBauG die B,ürgerbeteiligung für die
Bebauungspläne S II,und SIll wie folgt:
"
a) 2monatige Beteiligungsfrist (Anlaufstelle,Sanierungsbüro)'
,
,
b) Bekanntmachungen in der Presse und Aushang an den amtlichen
Stellen, 'Postwurfsendungen, Plakat
'
c) allgemeine abendliche Informationsveranstaltung und Planungsdarlegung, durch den Bürgermeister oder Vorsitzenden des
Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
"
d) 3tägige Beratungs- und Informationsmöglichkeiten für die
Betroffenen im Sanierungsgebiet.
,
'
Der Stadtdirektor wird mit der, Durchführung beauftragt. Die Bürgerbeteiligungsoll nach Karneval erfolgen.
- einstimmig -,
Meyer (SPD) fragt den BÜrgermeister, ob ~ich irgendwann schon jemand
zu diesen Vorlagen für befangen erklärt habe.
,
.
Der Bürgermeister erklärt', daß sich in zwei oder drei Pup.kte'h jemand
.für,befangen erklärt habe~ Die Angelegenheit werde in der nächsten
Ratssitzung bereinigt.
13. Etwedterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Kanalisierung
'Brühl';"Schwadorf
Bezug: BA 9.12.80
-'Vorlage-Nr. 269/76 l-u.269/76 'm De'i'Rat beschließt einstimmig gern. § 33 Abs. 1 GO, die Tagesordnung
um den TO-Pkt. Kanalisierung Brühl-Schwadorf zu erweitern.
Vorlage~Nr.
I
269/76 1
Der Rat beschließt, die Stadtteilkanalisation 'Brühl-Schwadorf mit
nachfolgendem Straßenbau kontinuierlich 1982 durchzuführen. Dabei
ist vorgesehen, die, anstehenden Baurnaßnahmen in 9 Ausbauphasen abzuwickeln und zwar:
c
B~uabschnitt
1:1982, 2:1983, 3:1984, 4:1985, 5:1986, 6:1987, 7:1988,
8:1989 und '9:1990.
.._--_ .. -
~
-._-_._..
Der Bürgermeister unterbricht auf Antrag der SPD-Fraktion die Sitzung
für 10 Minuten.
- einstimmig-
-13 .
' .....
,
- 13 14., Entlastung des Stadtdirektors ;
hier: Haushaltsrechnung 1979
....
- Vorlage-Nr. 110/80b R~inkemeier
(SPD) gibt eine persönliche Bemerkung ab.'
Der RpA habe beschlossen, die Beanstandung B 5 im HA zu diskutieren.
Da dies bis jetzt noch nicht erfolgt sei, könne er einer vorbehaitlosen Entlastung nicht zustimmen.
Dr .,~Ii1genhütt (CDU) ist der Auffassung, daß eine Beanstandung, die
noch nicht völlig ausgeräumt sei und weiterverfolgt werde;kein Grund
sei, die vorbehaltlose Entlastung nicht zu ert~ilen.
'
M~ngel(SPD)
ist der Meinung, daß nur von einer eingeschränkten Entlastung die 'Rede sein könne. DieSPD-Fraktion könne der Vorlage nicht
zustimmen.
Berg (SPD) weist auf die Beanstandung B '5 hin. Am 12.11.1979 habe der
HA eine Vorlage über die Beauftragung eines Werbeateliers beraten.'
Der Bürgermeister weist darauf hin, daß nach § 31' Abs. 2 Buchst. f GeschO
die öffentlichkeit in Angelegenheiten der Rechnungsprüfung ausgeschlossen sei.
'
Aufgrund'der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom
:.
8.12.80 anerkennt und beschließt der Rat 'die vorn RechnungsprUfungsausschuß geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1979 und erteilt dem Stadtdirektor gemäß § 81 (1) GO NW die vorbehaltlose Ent~
lastung.
Abstimmungsergebnis: 24 : 19
15. Bezeichnung derstädt. Schulen
Bezug: SchA20.11.80
- Vorlage-Nr. 97/78 i Der Rat beschließt, den städt. Schulen in Brühl gemäß § 7SdiVG nach";'
stehende Bezeichnungen zu geben:
St.~Franziskus-Schule
Städtische Katholische Grundschule
Primarstufe
,
An der Synagoge 1
5040 Brühl
Martin-Luther-Schule
Städtische Gemeinschafts-Grundschule
Primarstufe
Bonnstr. 52
5040 Brühl
- 14 -
-
~11
- 14 -
Melanchthon-Schule
Städtische Gemeinschafts-Grundschule
Primarstufe·
Kaiserstraße158
5040 Brühl
Städtische Katholische Grundschule·
Brühl-Kierberg
Primarstufe
Mühlenbach 65
5040 Brühl
Städtische Katholische Grundschule
Brühl-:Vochem
Primarstufe
St.-Albert~Straße 2
5040 Brühl .
Städtische Katholische Grundschule
Brühl-Pingsdorf ..
Primarstufe
Hüllenweg 5
5Ö40·Brühl
Städtische Gemeinschafts-Grundschule
Brühl-Badorf
Primarstufe
Badorfer Straße 93
5040 Brühl
Städtische Gemeinschafts-Grundschule West
Primarstufe
Am Krausen Baum. 33
·5040 Brühl
Clemens-August-Schule
Städtische Katholische Hauptschule
Sekundarstufe I
Clemens~August-Straße 33
5040 Brühl
Städtische Gemeinschafts-Hauptschule Richard-Bertram-Straße
Sekundarstufe I
Richard-Bertram-Straße 21
5040 Brühl
- 15 -
.
<.
~
- 15 .
.
Städtische Gemeinschaf~s-HauptschuleBrühl~Ki~rberg
Sekundarstufe I ' .
Mühlenbach 65
1'1~
5040 Brühl.
Pestalozzi-Schule
Städtische Schule für Lernbehinderte (Sonderschule)
Primarst"ufe' und Sekundarstufe I
Kölnstraße 85
5040 Brühl.'
- einstimmig -
I
16. pl~n1eststellungsverfa~r~n für die Errichtunifund den Betrieb
einer Mülldeponie der Stadt Köln und einer Deponie fÜr. Industrierückstände der Fa. HoechstAG im ausgekohlten Tagebau "Vereinigte
Ville" der Rheinischen Braunkohlenwerke AG., Köln
Bezug: AfU 25.11.80.'
- Vorlage-Nr. 54/78 k Der Rat nimmt den Bericht des StD zur Kenntnis, schließt sich der Beschlußempfehlungdes OKD für die Sitzung des Kreisausschusses am
20.11.1980 und den vom StD in der AfU-Sitzung am 28·.10. /6 .11.1980
vorgesqhlagenen Ergänzungen mit der Maßgabe an, daß .
.
1. das durch'die Angleichung an die Höhe des Industriegebietes
Knapsack sich ergebende zusätzliche Deponievolumen auf die
Betreiber Fa. Rheinbraun AG. ,. Fa. Hoechst AG und Stadt Köln
im Verhältnis der derzeitigen jährlichen Abfallmengen aufgeteilt und zur Verfügungg~stelltwird;
2. zur Verminderung des Grundwasserzuflusses eine Abdichtung des
westlichenVorflutsystems zwischen der B 265 bis zum Knapsacker
See d~rchgeführt wird;
3. die gesamten Sickerwässer der Deponie nach einer Reinigung in
den Erftmühlertbach eingeleitet werden;
4. auf der Deponiesohle zur einwandfreien Ableitung der Sicker~ässei ein kontrollierbares Drainage- und Kanalsystem erstellt
wird;
5. für die Reinigung der Sickerwässer Parameter entsprechend dem
Schreiben vom 28.5.1979 festgelegt werden und den Deponiebetreibern" aufgegeben wird, daß eine Reinigung und Ableitung der
Deporii'esickerwässer solange zu erfolgen hat, bis es durch eine
ausreichende Auslaugung der Schadstoffe möglich ist, daß ein
eigener Grundwasserspiegel dem künftigen Stand der Technik
entsprechend akzeptiert werden kann;
- 16 -
"r. :
-
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,3~2"6 ,.,;?')
,
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)' "'/)
16 -
6. die Zwischenabdeckung der einzelnen Abfallschichtenim
Bereich der Hausmülldeponie ordnungsgemäß erfolgten" d~h.,
es muß eine Tagesabdeckung 'erfolgen', die verhindert, daß
Beeinträchtig~ngen (i.B. vögel, Papierflrigu.ä.) unterbleiben. Sollte nicht genügend Abdeckmaterial vorhanden
sein, müßten andere Verfahren zur Abdeckung' (z. B. ,Ab":
schäumen o.ä.) angewendet werden;
7. für die allseitige Abdichtung ein dem heutigen Stand der
Technik entsprechendes Material vorgeschrieben wird"das,
so in dem liegenden Ton eingebunden werden muß, daß eine
Durchdringung von Sickerwasser absolut unterbunden wird.
Diese allseitige Abdichtung muß sowohl dEm alten wie den
künftigen Deponiekörper der Mülldeponie der, Stadt Köln
umfassen;
8. die ausgefaulten und entwässerten Klärschlämme aus den
Gebieten der Städte Brühl, Erftstadt, Hürth,und Wesseling'
genauso wie die der Stadt Köln zur .Deponierungzugel:assen
we'rderi;
I
9. zur UberwachungderDichtigkeit der Deponie entlang der Hochspannungstrasse eine Grundwasserbtunnengaleiie-erstellt
wird, die als Gütebrunnenauszubauen i'st,' um ordnungsgemäße
Grundwasserprohen entnehmen zu können. Insbesondere ist gutachtlich auszuschließe~, daß der Phosphatgehalt im Grundwasser durch die Deponien verursacht wird undsicherzustel'len,
daß ein schädlicher Grundwassereintragsofort beseitigt wird; ,
10. auf der Hausmülldeponie,der" St,adt Köln entsP:re~hendeDeponie-,
gase gesammelt und nach Möglichkeit als Energie verwandt
werden, es ist zu prüfen, ob ein'Teil des Deponiegases ,als
Energie für die Belüftung des Bleibtreusees verwandt 'werden
kann;
11. zu jeder Zeit die Höhe des Schutzdammes Über 'dem Deponiekörper
mindestens 5 m beträgt;
12. zur gegebenen Zeit, 'spätesten's bis zum räumlichen Zusammenwachsen der drei Deponien der Stadt Köln, der Fa. HoechstAG~
und der Firma Rheinbraun ein gemeinsamer Träger der Deponie
bestimmt wird;
e
13. bis zum Jahre 1990 eine Reduzierung des anfallenden Abfalls
durch ,die Errichtung von geeigneten Verbrennungs- oder
K6mp6stierungsanlagen ödet Recyclinganlagenerreicht'wird;
14. auf dem Deponiegelände vorsorglich eine geeignete Fläche
für eine" Wertstoffrückgewinnung ,vorbehal ten bleibt.
- einstimmig -
-
1'7 -
- 17 17. Verteilung der Ausschußvorsitze;
hier: Ausschuß für zivile Verteidigung
Bezug: Rat 5.11.79
- Vorlage-Nr. 346/79 b Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die CDU-Fraktion gemäß § 42 Abs. 5
GO NW Ratsmitglied Dr. Zavelberg zum Vorsitzenden des Ausschusses.
für zivile Verteidigung bestimmt.
- einstimmig 18. Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt.
Besetzung.der Ausschüsse
- Vorlage-Nr. 347/79 b, 347/79 c und 347/79
I
~.
-
Der' Rat beschließt einstimmig gemäß § 33 Abs. 1 GO, die Tagesordnung
um den TO-Pkt.Besetzung der Ausschüsse zu erweitern.
- Vorlage-Nr. 347/79 d -
-
Ä ~
Der Rat beschließt:
.1. a) den ausgeschiedenen Ratsherrn Peter Wißkirchen als Mitglied
bzw. stellv. Mitglied in den Ausschüssen:
Mitgiied:
stellv.Mitglied~
KpA
WA
AfB
AzV
.
.PStA
StA
VgA
durch Ratsherrn Hans Meeth
I
b) im SpA durch den sachkundigen Bürger Herrn Dietmar Vetterling.
2.
die ausgeschiedene sachkundige Bürgerin, Frau HelgaVerheugen,
im Sportausschuß durch den sachkundigen Bürger Dr. Axel Völling
zu ersetzen.
3.
Im VgA wird Rudolf Schmitz Mitglied und Theo Meyers stellv. Mitglied ..
- einstimmig 19: Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
19.1 Kreditaufnahme
- Vorlage-Nr. 325/80
u~
325/80 a -
Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gern. § 43 (1) S. 3 GO
von Bürgermeister Schmitz und RatsherrnHans vorn 30.10.80,mit der die
Aufnahme eines' langfristigen Kommunalkredites in Höhe von 3.350.000,-- DM
zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes'zu
folgenden Bedingungen: .
- 18 ":"
.....
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-
18
-
Zinssatz
Tilgung
8,75 % p.a. variabel
1 - 2 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen
Auszahlung
100 %
beschlossen wurde.
- einstimmig 19.2 Kommunaldarlehen der KSK Köln
Bezug: HA 1.12.80
Vorlage-Nr. 366/80 a
Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 43 GO des
HA vom 1~12.1980, mit der eine überplanmäßige Ausgabe in ~öhe von
165.200 DM bei HhSt. 1.910.9770.0 - Tilgung Kredite Kreditmarkt beschlossen wurde.
'
'I
Deckung: Mehreinnahme bei HhSt. 1.910.3000.1 ~ Zuführung
Verwaltungshaushalt (Einsparung Kreditzinsen).
- einstimmig 19.3 Uberplanmäßige Ausgabe bei der HhSt.: 1.680.5101.8
- Unterhaltung' Parkeinrichtungen - Vorlage-Nr. 364/80 a ~
Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidungdes HA vom 1.12.
gern. § 43 (1) der GO, mit der eine überplanmäßigeAusgabe in Höhe
von 2.200,-- DM bei HhSt. 1.680.5101.8 - Unterhaltung Parkeinrichtungen
beschlossen wurde.
I
Deckung: HhSt. 1.910.8500.0 - Deckungsreserve ...;
- einstimmig I
20. Bildung einer Baumkommission;
hier: Aufhebung eines Ratsbeschlusses vom 28.1.80
Bezug: AfU 28.10.80 '
- Vorlage-Nr. 11/80 c -
-
Ä -
Meyer (SPD) schlägt vor, die Besetzung der Baumkommission zu ändern,
z. B. könnte die CDU-Fraktion zwei Mitgliede~ delegieren ~nd auch den Vc
sitz bekommen. Er beantrage daher zunächst Verweisung in 'den AfU.
Der Stadtdirektor erklärt, er habe in der Vorl~ge deutlidh gemacht, daß
der Ratsbeschluß über die Bildung einer Baumkommission rechtlich nicht
haltbar sei. Die Baumkommission dürfe nicht an Stelle des AfU Entscheidungen treffen. Weil ein beanstandungswürdiger Ratsbeschluß vorliege, gehöre dies zunächst in den Rat.
- 19 -
,
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.'~;~'
3~
.~ .. ::.
'11e-
Stüven (F. D. P.) meint,' daß die Baumkommission Bericht~~statter für
den AfU sein sollte. Es ändere sich nur die Aufgabe der Baumkommission.
Er schlägt vor, den Ratsbeschluß vom 28.1.80 aufzUheben und die
Baumkommission als Berichterstatter des AfU bestehen zu lassen~
"
.
Der Rat beschließt, den Ratsbeschluß vom 28.1.80 aufzuhe'ben "und' die
Baumkommission als Berichterstatter des AfU bestehen, zu lassen.
- einstimmig
.;.~;
21. Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt., Essenszuschuß ,für
Verwaltungsangehörige
- Vorlage-Nr. 373/80 u. 373/80 a Mengel (SPD) stellt f~st, daß die SPD-Fraktion der Meinung sei, den
Essenszuschuß von 1,-- DM, so wie bisher praktiziert, zu erhalten.
I
Der Stadtdirektor erklärt, es müsse Voraussetzung sein, daß 'gegessen
werde. Der 1976 aus der Auflösung des Sozialwerkes Erholungsfürsorge
entstandene Essenszuschuß für alle führt dazu, daß jeder Bons bekommt
und sie nicht nur in der Kantine oder in Vertiagsgaststätten einlöst,
" sondern auch in der Lebensmittelabteilung des Kaufhofs • Dies sei heute
nicht mehr zu vertreten, weil sich die Finanzlage geändert habe. Ferner
seien aus dem Zuschuß von ursprünglich 54.000,-- DM mittlerweile
75.000,-- DM geworden.
Gasper (CDU) weist darauf hin, daß die Form der Essenbons gewählt
worden sei, weil wegen der dezentralen Verwaltung keine Kantine eingerichtet werden konnte. Er bittet, den Essenszuschuß weiter wie bisher
zu zahlen, bis ein zentrales Rathaus bezogen werden könne.
Stüven (F.D.P.) unterstützt die Ausführungen des StD und weist darauf
hin, daß das, was hier praktiziert werde, steuerrechtlich nicht möglich
sei. Nur derjenige, der essen gehe, dürfe eine Essenmarke erhalten.
I
Thoma (SPD) weist darauf hin, daß in Betrieben, wo eine Kantine vorhandensei, die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, preiswerter essen
zu können. Dies sei hier nicht möglich. Wenn die'städt. Bediensteten
schonteurer essen gehen müssen, sollten sie dabei nicht noch benachteiligt werden.
Müller, (SPD) ist der Meinung, daß derjenige, der in der Kantine der
Stadtwerke essen könne, einen doppelten Vorteil habe, weil er preiswert
essen, könne und auch noch die Marke bekomme. Er betrachte den Essenszuschuß als soz,ialen Besitzstand und man sollte nichturinötig an Dinge
herangehen, die nirgendwo z.Z. angezweifelt werden.
Der Bürgermeister bittet, die Vorlage in die Etatberatungen zu nehmen.
Der Rat verweist die Vorlage in die Etatberatungen.
- einstimmig -
- 20 -
- 20 22. Anträge
22.1 Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Antrag der
SPD-Fraktion vom 29.11.80
"Besetzung der Schulleiterstelle an der Städt.Realschule
hiei: Verfahren im Schulausschuß
- Vorlage-Nr. 340/80 a, 340/80 b u. 340/80'c Der Rat beschließt einstimmig gemäß § 33 Abs. 1 GO, die Tagesordnung
um den TO-Pkt. Antrag der.SPD-Fraktion vom 29.11.80 "Besetzung der
.Schulleiterstelle an der S~ädt. Realschul~: hi~i: Verfah~en im Schulausschuß" zu erweitern.
- Vorlage-Nr. 340/80 c
~
Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis.
-·einstimmig -
I
Prasuhn (SPD) stell't fest" daß der 1. Beigeordnete aus 'eigenem 'Ermessen
einender Kandidaten nicht zur Vorstellung geladen habe. Er fragt,
wie der 1. Beigeordnete von vornherein einen der Kandidaten als nicht
geeignet betrachten könne, obwohl er nur einen ganz kleinen Teil
der Beurteilungskriterien kennen würde.
Stüven (F.p.P.) kritisiert, daß im Einvernehmen ,mit dem Ausschußvorsitzenden ein Bewerber ausgeschlossen worden sei:.
Dt. Wietkamp erklärt, daß man darüber streiten., könne, wie weit das
Recht des StD gehe, Beschlüsse des Rates vorzubereiten.
Er geb~ zu, daß 'ein formaler Fehler fahrlässig begangen worden sei.
Der, nichtgeladene Kandidat sei aber nicht"unterschlagen'worden.
Keinem der Beteiligten sei ein Schaden erwachsen. Der genannte Bew~rber hatte wie die anderen Gelegenheit, sich,in der Sitzung v6rzustellen.
Dr. Ingenhütt (CDU) bittet den Stadtdirektor, bei Personalentscheidungen
die ein Ausschuß oder der Rat zutreffen hat, eine vollständige Bewerber'
liste vorzulegen. Der Ausschuß bzw. der Rat entscheiden dann über das
weitere Verfahren.
23. 'Anfragen
23.1 Versorgung in Brühl-Badorf/Eckdorf
Beantwortung der Anfrage Ratsherr Szymanski (SPD) Rat 8.9.80
- Vorlage-Nr. 326/80 Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis.
- einstimmig -
- 21 -
- 21 -
,3.l-l
"
:,'
"
":
Szymanski (SPD) ist der Meinung, daß die größt~ Entfernung hätte
zuGrunde gelegt werden müssen, die von der Berggeiststr./Ulmenweg
größer als ~. 000 m betrage.
'
1109
Er bittet den Stadtdirektor,nochmals mit der Post zu verhandeln,
weil im Laufe, des nächsten Jahres die Sparkas~e ihren Sitz nach
Pingsdorf verlege. Der Weg zu einern Geldinstitut werde in der
Badorf/Eckdorfer Gemarkung sehr weit. Er habe mit seiner Anfrage
auch die Versorgung der Badorf/Eckdorfer Bevölkerung mit den Gütern
des täglichen Bedarfs gemeint.
Er bittet denStadtdirektor zu überlegen, wie man diesem Unterange-,
bot in Badorf/Eckdorf entgegenwirken könne.
23.2
I
,
Sch~lgebäude Brühl-Heide, Villestraße 15;
Beantwortung de'r Anfrage Ratsherrin Westphal' (SpD) im Rat 27.10.1980
- Vorlage-Nr. 377/80 Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis.
- einstimmig -
Westphal (SPD) weist darauf hin, daß sie ihre Anfrage bereits im
Dezember 1979 gestellt habe.
23.3 Arbeiterwohlfahrt Brühl-Heide
Westphal (SPD) fragt den Stadtdirektor,ob es möglich sei der Arbeiter~
wohlfahrt Brühl-Heide, die in den Kellerräumen der Schule Brühl-Heide
untergebracht sei, einen längeren Pachtvertrag anzubieten.
I
Der Stadtdirektor sagt Prüfung zu.
23.4 Wärmepumpe Badezentrum
MUller(SPD) fragt den Stadtdirektor, wi~viele Angebote bei der Wärmepumpe für das Hallenbad eingeholt worden seien und zu welchem Erqebnis
die Rentabilitätsrechnungen gekommen seien und zu welchem sie
bei dem heutigen Gaspreis kommen.
Er bittet um Beantwortung im Haupt- und Finanzausschuß.
Der Stadtdirektor sagt Prüfung zu.
23.5 Energie
Müller (SPD) fragt den Stadtdirektor, wie hoch in den letzten beiden
vergangenen Jahren der mengenmäßiqe Energieeinsatz gewesen sei, wie werde
er 1980 sein und wie werde er für 1981 vorausgeschätzt.
-22 -
-
:
.
'~''l/Jq.''
Er bittet um
- 22 -
,) t./
Be~ntwbrtung
im Haupt- und
Finanzaus~chuß.
Der Stadtdirektor sagt Pr~fung zu~
I
23.6 Fördermaßnahmen für ausländische
S~hüler
Pr~suhri (SPD) ·fragt den Stadtdirektor, ob die Mittel für die förderung,
ausländischer Kinder genutzt werden, wieviele Silentiengruppen aufgrund
dieser Zuschußmöglichkeit eingerichtet seien, wo sie aurchge~ührt werden.
und wieviele Kinder daran teilnehmen.
Ei bittet um Beantwortung im nächstenSchA oder zu den Etatberatungen
im Haupt- und Finanzausschuß.
per Stadtdirektor sagt Prüfung zu.
23.7 An- und Abfahrt Kaufhof
Dr~ Zavelberg (CDU) bittet den Stadtdirektor, zur Verringerung der
. Belästigung, die Abfahrt der Lieferfahrzeuge zum Kaufhofwieder wie
bisher zu regeln, d.h., daß die Fahrzeuge wieder die Mühlenstraße
in Richtung Norden zurückfahrehdürfen. Er bittet um Beantwortung
im VkA.
Der Stadtdirektor sagt Prüfung zu.
23.8Str~ße~reinigung
Dr. Zavelberg (CDU) berichtet, daß in einigen Fällen, z.B. Mühlenstraße,
die Schneebeseitigung in den ersten Tagen nicht. geklappt habe. Er bittet
den Stadtdirektor um Auskunft, ob sichergestellt sei, daß der Schnee
künftig auch am ersten Tag in den Straßen, wo von der' Stadt geräumt
werden müsse, be~eitigt werde.
.
Der Stadtdirektor sagt Prüfung zu.
23.9 Hallen für Karnevalisten
Paulsen (BVB) fragt den Stadtdirektor, wann die Hallen im .Rankewerk
abgebrochen werden und ob die Karnevalisten die Halle, zumindest
die Dachkonstruktion, erwetben könnten.
Der Stadtdirektor sagt Prüfung zu.
23.10 Burgstr. 7
Berg (SPD) erinnert an seine unbeantwortete Anfrage vom 27.10.80,oh
es zutreffe, daß Mietern des städte Hauses Burgstr. 7 gekündigt worden
sei und wenn ja, aus welchen Gründen die Kündigung erfolgte.
- 23 -
Anlage zur Original-Niedersch.r1ftüber die Ratssitzung vom (15.12.1~80'''?'
~~~jQOOt.~t~PQg~~~~~~··
;~~___ _~!:..~_~:l niL 7- ~r j~.~~ (5:;~2~11Lg._(~~,,-~__._S 8. t 7..:tE.IL~~L~ r ___~.~~? .__ :~~_}:~:~~l~y !i..g _.Y 0 n~)~.~)_l.i~·::~ (~~1_
fü r _~~-::1_. !3_~~ ~1.~J:_~~ E __ ~_~~~!1 dm us t ~~~}.., '~:~___~(:E_S_~; a d t B rü 11 1
~8
V,)ill
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 1 g der Gerneindeordnung c'ür
das Land Nordr'l1ein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
_~_.
vom 1. Oktober 1979 (GV.l\W.S. 594/SGV.NiL 2023) und der §§ 4
____ . _________ .. __ . ______ . ______ . __ " .. _ . _____ ,, _ _ .
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und G Abs. 1 des Komn:unalabgabengesetzes für das Land Nordrhetn'Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NW.S. 712/SGV.J\Ti'l.S. (10),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 1978 (GV .l:\'W. S. 268)
und § 9 der Satzung für die Jugendmustkschule der Stadt Brühl
hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am
15. Dez. 1980
folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 3 der Gebührensatzung JMS in der Fassung vom 17.12.1979
wird wie folgt geändert:
"(3) Die Stadt Brühl erhebt laufende Gebühren. Sie
Änderung' "
beschlossen
betragen halbjährlich für
1. Gruppenunterricht
1.1 kleine Gruppen (3-5 Teil~8hmer)
(Gitarre~- und FIBteLgruppen)
1.2
t'tlerE: GrU:DPen (6-9 TeilDehrrLer)
(FIBtengruppen)
1.: i
1. 3 große Gruppen (10 und mehr Teilnep..mer)
(Früherziehung, Grundausbildung,
Spielkreise als Einzelfach)
1.4 Singschule, Kinderchor, Ergänzungsfach
als Zweitfach (Spielkreis, Workshop,
Musiktheorie)
12:0,
92,5ö Bit
6e,
BAi
130,--DM
It6stertles
I'.
100 , --DM..
'
65,--DM
.
940,
2. Einzelunterricht
Bld
-
kostenlol :::
8t11. "
Artikel 11
tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
- -' ... Ratsmitg:lied
.,',
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Anlage zur Or;i.ginal~Niederschrift übe'r die Ratssitzung' vom 15.12.1980
, ...... ···_mHHI.·
~'
.
"
.3. Satzung zur Änderung der Beitragsund-Gebührensatzung
,
zur Entwlsserungssatzung der Stadt Brühl
. vom
" . Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung. ~für' das Land Nordrhein ...West,:,.·
.
'
falen in' der Fassung der· Bekanntmach\ingvom 1. Oktober 1979,
(GV.NW~S:· ·594/SGV.Nw,. 2023) und der~.§ 4, .. 6, 7, 8 u~d 1~, des
Kommunalabg~bengesetzes für' da.sL~n~ Nordrh~in";Wes~~alen vom
21. Okt~be'r 1969 (GV. ~. S.. 712/SGV.BW •. 61~)" .,. zuletzt'- ge'ändert,·
.
durch Gesetz
vom, 27~ .
Juni
1978
(GV.NW.S. ,268/SGV.NW.
s~wie
.
.
'
_ . 610)
der §§ 53,. 64. und 65 des. Wasserg~setzes für das Land NordrheinWestfalen . vom 4. Juli :1979 -UYG.:NW:' (GY.NW. S ~ 488!SGV
77)·
in Verbindung .mit ·der . Satzung über die Entwä.sserung· der Grundstücke.
und'den'An~chluß an die städtischen'Abwas~6ranlagen
(Entwässerungs.
.
satzung)'· hat der Rat in seiner Sit~ungam'15. Dezember 1980 .
folgende Sat~ung beschlossen:
.'
'
,
.
.
,
\
:'g.
e.·.
\.
.
r .'
'.\
Artikel I
.§ 9 wird wie folgt neugefaßt:
." § '.9
,Benutzungs gebühren \ind Kleineinleiterabgabe.
· (i> Für eile 'IIianspruchn~hme 4er' Ahwasseranlage ·ith Sinne . des § 4
Ab~· •. 2 .·unddes § 7 Abs.
2
KAG ~ erhebt die' ~tadtz~r 'Deckung:·
. der ~sten i~ Si~ne des §6 Abs~ 2 KAG NW ~nd de~ Verbandslasten
· nach
§7 .KAGNW Benutzungsgebühren
(Abwassergebühren).
,"
.
.
' , '
\.
'
' "
','
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Die Abwa.sserabgabe· 'für eigene' Einleitungen' der. ~tadt für Fremdeinleitungen, fürd.i~ die·, Stadt die Abgab~zu 'entriChten ',hat" :
: sowi~ die Ab~a~serabgabe,· die vo'n' Abwasserverbändenauf .' pie
.Stadt ~g~legt 'wird, Ylird über' die Abwass~rgebijhren' .abgewälzt •.
· (2) Zur Deckung . der A~viasserabgab~,' die die' Stad,t anstelle der'
'Einleiter, elie im Jahresdurchschnitt.weniger. als acht Kub~kmeter
je Tag Schmutzwasser aus Ha:u~~al tungEm oder. ä.hnlichem Sc'hmutz.-:,wasser einlef.,ten, ·erhebt die Stadt ~ine Kleineinleiterabg~be."
.
'..
'
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~I
-
- 2 -
'
~ Ot~Artikel
XI
§ 10 wird wie folgt neugefaßt:
" § 10
Gebühren- und Abgabenmaßstäbe
(1) Als häusliche und gewerbliche Abwassermenge gilt die dem
Grundstück aus öffentlichen und eigenen Versorgungsanlagen zugeführte Wassermenge abzüglich der auf dem Grundstück nachweis. bar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen gemäß Abs. 5,.
(2) Berechnungseinheit für die Abwassermenge ist die Gebühr für
1 cbm Abwasser~ Der Berechnung der laufenden Benutzungsgebühr
werden zugrundegelegt:
a) für die Wassermenge aus der öffentlichen Wasserversorgung:
die für die Erhebung der Wassergelder lt. Wassermesser
zugrundegelegte Verbrauchsmenge.
b) für die
Wasse~enge
aus eigenen
Vers~rgungsanlagen:
die von eingebauten Wassermessern angezeigte
Wassermenge.
Der Anschlußberechtigte hat der Stadt auf Anforderung den
,prüfungsfähigen Nachweis vorzulegen,
welche Wassermengen
,
.
seinem Grundstück zum Verbrauch zugeführt und in die öffe~t.liehe Abwasseranlage weitergeleitet wurden.'
(3) Hat ein Wasserzähler offenbar nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so gilt die aufgrund vorangegange~er
oder späterer Wasserzählerablesungen fest·gestell te Verbrauchsmenge als Grundlage der Gebührenberechnung.
(4) ,Auf Verlangen der Stadt sind die aus den eigenen und
öffentlichen Anlagen gewonnenen und die den öffentlichen
Abwasserleitungen angeblich nicht zugeführten Wassermengen
durch Meßvorrichtungen
nachzuweisen, welche der Gebühren,
pflichtige~f seine Kosten , einzubauen
. hat. Sie müssen von
der Stadt als zuverlässig anerkannt sein und von ihr überwacht werden.
\
-3-
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...
;:.? ~()
") r;'
"
(5)' Von dem Abzug nach Absatz' ,1 sind ausgeschlossen:'
.I
. a) Wassermengen' bis 5 dhm monatllch,sofern es sich
um ':Wasser für laufEm,d wiederkehrende Verwendungszwec~e händel t ~'.
. '.
"
'
.
das hauswirtschaftlich ·genutzte Wasser , " "
.das zurSpeisting von Heizungsanlagen
' . vf';!rbrauchte Wasser,
das zur 'Speis~ng 'von,.·privat~n SchW1mmbecke~ verbrauchte
Wasser,·'
......
.
.
'.
zurückbehaltene Wassernlengen unter ·10' v.H •. des Ve'rbz:auchs .
b)
. c')
d)
,
,
,
"
,
"
,-
e)
\
. ' (6) DIe Kleineinlei terabgabe wird nacll der Wasserbezugsmenge
. (öffentliche od~r eigene Versorgung) de~' vorletztenKaiend~rjahres vor dem Erhebungszeitraum festgesetzt. 'Die Kleineinleiterabgabe beträgt' je Kubikmeter \Abwa~'ser 0,15 DM. \ '
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•
•
•
.
,
.
~.
,
,
.
.
"
-'
(7) Als 'la'ufende B~nu.tzungsgebühren werden für Abwassermengen
, ..
je' cbm '2,-- pM erhoben~ Die Benutzungsgebühren werden jährlich
·abgerechnet. D,ie Stadt ist berechtigt, .alle zwei Monate Ab-,
.schlags~ahlungen in Höhe von 1/6 der voraussichtlichen Jahres"';
gebühr \ zu erheb"an.- Für' die. Bere,chnung der A-bschl_agszahlungen
~ird . die vora~ssichtlich~ Jahresgebühr in'. de,r Reg~l auf der'
Grundlage des Vorjahresverbrauches errechnet.·
(8) . ·Für industrielle Und. g~werbliche Schmutzwässer , . deren _ .
Ableitung ode·r. Reinigung der Stadt besondere Kosten
verursacht,
.
ist Eüne lau.fende ZusatzgebÜhr zu zahlen • Für dEm Bemessungsmaß·stab. ge~ten 'die Absätze 1 bis & entspre9hend.
Die Zusatz.
gebühr beträgt je'cbm Schmutzwasser 1,.,..- 'DM.,
"
I
"
"
'.
I
'
•
\
. Artikel 111
\
§
11 Absatz 1.' wird' wie folgt geä.ndert:·'
"(1)' Als l~ufende Benutzungsgebühren für die' Ableitung des
Ob,erflächenwassers werden erhoben:' für be i tragsp flicht 1ge:
.. Gruridstücksflächen : ,
r
,1 .. ) ,von 0 :bis . 50 q~ '. jährlich.
0,00 DM
,51 bis 100 qm
jährlich. 16,-- Dl.,{
:2.) von
jä.hrlich
.3. )von 101.bis 150 qm
49,-- DM
4. ) von 15i ·bis 200 qm. . jährlich
'81,-- DM,
.'
..
.
5. ) bei FlächEm von, mehr als
2,00' . <im . be i tragsp fl ich tiger
Fläche je .qm .
. jäh,rlich.
.
.0,65 DM ..
'
I
.
-- 4 -
-
I
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:' .
/
/
- 4 -
'.
/
/
Innerhalb der Staffelwerte nach Nrn. 1-4 'werden/Bruchteile
eines Quadratmeters auf volle Quadratmeter nach unten abgeru~det. Bei Nr. 5 werden die Beiträge für jeweils volle
10 qm erhoben, wobei Flächen -bis zu 5,00 qm nach unten
abgerundet, Flächen ab 5,01 qm nach oben aufgerundet
werden; ,es wird jeweils ein Grundbetrag'von 32,50 DM
(= 50 qm zu je 0,65 DM) als beitragsfrei abgesetzt.
Artik~l
IV
§ 12 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:
. "(4) Die Verpflihtung zur L~istung der Ia.eineinleiterabgabe beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den
Zeitpunkt der Aufnahme der Einleitung folgt, frühestens
mit dem Inkrafttreten dieser Satzung. Die Gebühr,enpflicht
für die Ia.eineinleiterabgabe endet mit dem Wegfall der
Ia.eineinlei tung .• "
Artikel V
. § 13 Absatz 1.wird
wie folgt geändert:
"(1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer', wenn ein Erbbaurecht bestellt ist~ an dessen Stelle der Erbbauberechtigte (i'es angeschlossenen Grundstücks, von dem die
Benutzung der Entwässerungsanlage ausgeht bzw. auf
oder von dem die Ia.eineinleitung vorgenommen wird.
Gebührenpflichtig sind außerdem Nießbraucher und
sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner."
•
- S. -
- 5 -
Artikel VI
§ 14 wird w,ie . folgt geändert:
" § 14
Fälligkeit der Gebühren
Alle Gebühren der §§ 9 bis 11 sind innerhalb eines Monates
nach Zustellung des Gebührenbesche~des zu zahlen. Ist im
Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit
angegeben, so gilt dieser. Di,e Gebühren können zusammen mit
anderen Abgaben angefordert werden."
Artikel VII
Diese Satzung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
Ratsmitglied
•
Anlage zur Original-Niederschrift über die Ratssitzung vom 15.12.1980
cr: ;"
004--
'~?J()
Aufgrund d<::r § § -4. /;bs.
ordnung für das L2.lid
der R2t der Stadt
e
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11)F1
3,
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Al>3. 1, 22.1:z 2 g d<::r G2me inde-
1\()T';J'1c;~Ln-i':est:f21en
Br~bl
~.n
se~n0r
in der F2.SSl.i.ng der B8-
Sitz~ng
vom 15.
Deze~ber
§ 5 Absatz 4 der Hauptsatzung der StRdt Brlihl vom 16.6.1980
1980
~ird
wie folgt geändert:
"(4) SachklJndj.ge Bürger erhal ten für die Teilnahme
an Ausscbuß- und Fl':1.ktio!lssitzungen ein Sitzungsgeld von 23,50 DM für jede Sitzung. Die Anzahl der
Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt.
wird, wird auf insgesamt
Jahr
6 Sitzungen im
beschr~fn!·:t."
§ 14 Absatz 3
1\
h~chstens
VJ.ra
um folgende
Ziffe~n
7 und 8 erweitert:
7.) Lieger'lscha ftsausschuß
-_._-------------
fUr den Er~erb, die Vertußerung und Belastung
von Gl'·.lndstUcksn oder gn.lndstlicksgleichen
Rechten bei einem Geschäftswert im Einzelfall
von 10.000,-- DM bis 100.000,-- DM.
8. )
für ?Le W~hrnehrnung der Aufgaben der Gemeinde
§ 45 StVO."
zu 8.) Änderung beschlossen, siehe Anlage
Artikel II!
Die kiderungssatzung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
--."
Ratsmitglied
~ChriftfÜtlrer
.-
"
.l,.
8.) Verkehrsausschuß
"
~>';."'-
a"
für folgende Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechtes:
a) für die Festlegung straßenverkehrlicherGrundsätze "
b) ,für VerkehrJfegelungen auf Bundes-, Land.. und
".,
Kreisstrdeni sowe.it, die Stadt Brühl zus'tändig ist ; . •.
sowie aufst:Jl.dtlschen Straßen,
'.
, ' ,~
c) für Maßnahm8n zur Verkehrsberuhigung gemäß Straßen- ~.'
'verkehrsordii'~g und Generalverkehrsplan,
" .'.
d) für Straßensperrungen .auf Dauer einschließlich .
',;,'
E1nbahnregel~ngen,
.............
e) für die Anordnung von Verkehrseinrichtungen , die auf,
Dauer angelegt werden,
f)· für die 'Erte-llung des Einvernehmens zuA.\1sbauplänen
bei Straßenbaumaßnahmen.
"
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e
e
Im übrigen und ,in Fallen aktueller Verkehrsgefährdungen
ist der Stadtdirektor zuständig.
.
Anlage zur Original';';Niecierschriff';:Üb:~f. dfe:j)R~:t~~itzungvom 15.12.1980' ,. ,",'
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AufgJ.'und der § § 4 l'nd ~:}) t,bs. 1 g Cer Geme 1.]) (Joordnung für das L;d1 d
Sordrhein . . . Westfalen in '.·l,,: l' Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober
1979 (GV.NW.S. 594/SGV,::W. 20~.3) 1;nd der §§ 4 und 6.des KO;]lITIi.~nal-
SU :
abgabengesetzes für d:-·
'(GV
;~--Yi~' S~-'-712/SGV~1\lV.
27. Juni 1978
Sitzung am
!Jc..nd Nordrhein-V.'estfalen vom 21. Oktober 1969
5' .. Clo),"zuletzt'geändert'durchGe-setz'vom'··--:-·--·· ""-""
(GV.K~.S.
~S2)
hat der Rat der Stadt Brühl in seiner
15. Dezember 1980
folgende Gebührensatzung beschlossen:
Al'tikel I
Der Gebül1l'ent3.rif zu § 1 der Gebührensatzung für das Friedhofs-
und Bestattungswesen erhält folgende Fassung:
.
:'.
Gebührentarif
:.::::::=:-====-=========
A) Grabstätten
r.
Nutzungsgebüp-:.ren für Viahlgräber
1. Wahlgräber
a) ein Wablgrab auf dem Südfriedhof
oEr Felder 7, 22, 30, 88 und 100
und auf dem NCT6friecbof dES
Feldes 10 fGr 25 Jahre
1.850:-- DM
b) ein Wahl grab in besonderer Lage
bzw.an Hauptwegen für 25 Jahre
1.025,-- DM
c) ein ~ahlgrab in Reihen oder Nischen
für 25 J~Lhre
d) ein Wahlgrab in Brühl-Kierberg auf
den Feldern L, M.. U für 30 Jahr,e
e) ein Wahlgrab in Brühl-Kierberg auf
den Feldern A und N für 30 Jahre
.'-
850,-- DM
'1.245, -- DM
1.o05,-~
DM
2. Nutzungsgebühren für W8.hlgräber für
Erdb~stattung zur Beisetzung von Urnen
a) In Wahlgrabstätten für Erdbestattung
zur Beis etzung von 4 Urnen sind die
gleichen Gebühren wie für Wahlgrabstätten unter Ziff. 1 zu entrichten.
b) Für die 2. und folgende Beisetzung
von Urnen sind jeweils 25 v.H. der
Gebühren zu Ziff. 1 zu zahlen.
. .
'
.' ..
-2 -
.~
307
a)
Urnen~Rhlßr~b
fUr
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Jatre
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h) :,.;\il' r'i.ic 2., lInd [01["';:0('
von Ur nl ,1 ·.lU Urnc:!'.. i"l~~.l;.
-j'3(;t;·",::;
i)
ZUl'ückn~:.l1f:1e von Vt'c-.h 1[::rabstellen
-'- -_.
---------a) Wiedererwerb des Benutzungsrechtes
4. Verlängerung und
be!~~~~er~----------
vFür die Ver1~ngerung des Benutzungsrechtes an 'Wahlgrähern auf die unter
~iff. 1 vnd 3 a genannte Dauer werden
75 c.H. der zur Zeit der Verlängerung
..'ür den Erwerb geltenden Gebührensätze
erhoben.
b) Für die Verlängerung über die Be-
e--
nutzungsdauer hinaus bis zum Ablauf
der Ruhefrist ist in einer Sumrne für
jedes angefangene Jahr entsprechend
der Nutzungrlauer 1/25 oder 1/30 de~
Gebührensätze zu entrichten.
c) Zurücknahme von Grabsteilen
Die Nutzungsgebühr wird nur in Höhe
dcr entsprechenden nicht genutzter
Zeit erstattet. Ein angefangenes Jahr
zähl t je\\'eils 1/25 oder 1/30 des angezahlten Betrages. Es werden jedoch
~indeste~s 5 Jahre berechnet.
,
11
Ir.
5eGröif;"L:.!,g in Reibeng-r8.'-cern
.------a) Personen über 5 Jahre
b) Personen unter 5 Jahren
c) Urnenre:Lhengrab
390,-- DM
260,--
DM
260,--
DM
B) !?,estattung
1. Beerdigungsgebühren
1. Bereiten und Verfüllen des Grabes,
Benutzung der Leichenhalle, Benutzung
eines Leichenwagens, Inanspruchnahme
von 4 Trägern
a) Personen über 5 Jahre
b) Personen unter 5 Jahren
ohne Benutzung der Leichenhalle
ermäßigt sich die Gebühr unter
1 a und b um
ohne Benutzung des Leichenwagens
ermäßigt sich die Gebühr unter
1 a und b um
ohne
Inanspr~c~nahme
650,-- DM
585,-- DM
350,-- DM
15,-- DM
von 4 Trägern
ermäßigt sich die Gebühr unter "la und" 1 b um- 80, -- DM
--1
_,'
- 3 2. Beisetzung von Frühgebl.1xten, für die
kein bef:: -:!eres Kindel g:cab in Anspruch
genommen wird
3-8-B
185,-- DM
3. !':erden mehr als 4 Träger in Anspruch
geno~nen, erhöht sich die Gebühr unter
1 a und b je Träger um
4. Beisetzung von Aschenresten
3JY;
20,-- DM
310,-- DM
11. Gebühren für sonstige Benutzungen
der Leichenhallen
1. Benutzung des Obduktionsraumes zur
Leichenöffnung
2. Hilfeleistung durch den Friedhofswärter
295,-- DM
100,-- DM
3. Aufbewahrung einer Leiche in den Leichen-
e
e
hallen pro Tag (jeder angefangene Tag
zählt als voller Tag)
80,-- DM
4. Benutzung einer Feierhalle in einer
Leichenhalle ohne gleichzeitige Beisetzung auf einem städtischen Friedhof
250,-- DM
111. Ausgrabung von Leichen
1. Personen über 5 Jahre
a) vor Ablauf der Verwesungsfrist
975,-- DM
b) nach Ablauf der Verwesungsfrist
575,-- DM
2. Personen vnter 5 Jahren
It
I
a) vor Able.uf der VeD".'esungsfrist
575,-- DM
b) nach Ablauf der Verwesungsfrist
295,-- DM
IV. Umbettung von Leichen
(Ausgrabung und \'iiederbeerdigung)
1. Personen über 5 Jahre
a) vor Ablauf der Verwesungsfrist
b) nach Ablauf der Verwesungsfrist
1.140,-- DM
975,-- DM
2. Personen unter 5 Jahren
a) vor Ablauf der Verwesungsfrist
975,-- DM
b) nach Ablauf der Verwesungsfrist
815,-- DM
3. Etwa notwendige Gebeinsärge müssen
vom Antragsteller geliefert werden.
- 4 -
1··
,:.'
"3-f)-9-- .. ,.,
1. Ausgrabung
120,·- DM
2. UJEbettullg
195,-- DM
c) Erteilung von sonstigen Erlaubnissen
~1-a-ETilYaumung
eines
J?!l~.I?~rechtes
1. §_~eiI1~j~lJ8.SSungen
-... -.-.. - ... ······Viahlg·rab·· Üri-d . Reilieligrab·Je ··Gr·ab·--·----·-········----··- -40,-=-.::·-·])M···---·_-·-·__ ····_·~
e
e
a) Aufstellen eines stehenden Denkmals
auf Wahlgräbern und Reihengräbern
je Grab
auf Kindergräbern und Urnengräbern
je Grab
b) Aufstellen einer Liegeplatte
(Kissenstein)
auf Wahlgräbern und Reihengräbern
je Grab
auf Kindergräbern und Urnengräbern
je Grab
80,-- DM
55,-- DM
40,-- DM
35,-- DM
c) Aufstellen eines Grabt~euzes aus
Holz oder Metall
auf Wablgräbern upd Reihengr~bern
35,-- Dlt
je Grc.o
Buf
KindeTgr~bern
und
Urnengr~bern
20,-- Dk
Jf: Grc:.b
Artikel 11
Diese Satzung tritt am 1. Januar 1981 in XTaft.
Ratsmitglied
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Anlage zur Original-Niederschrift über die Ratssitzung vom 15.12.1980
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§
1 Absatz 2 wird
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folgt geändert:
für die einr:altge wöchentliche
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Entleerung betr2:,gt je Miilleirner
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1.m ::;5
62,-- DM
2.) )··:E 50
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68, -- Dl\i
106,-- DM
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605,-- DM
Bei cvtl. ';/,:1:!'lTl2.1iger \'.ödJEntlicber Entleel'ung der
MüllGeH~ße
ve:,··vielf?.cbt sich die jev:eilige <..TaLres-
gebühr en tspr,,::chend. "
Artikel 11
Die Satzung tritt am 1. Januar 1S81 in Kraft.
.--'
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Ratsmitglied
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