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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
1,6 MB
Erstellt
01.08.14, 18:20
Aktualisiert
01.08.14, 18:20

Inhalt der Datei

Nie d,e r s c hr i f t über die 9~ Sitzung des 'Rates vom15~ De'zember 1980 Anwesend: I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. , 13. , 14. , 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. I II. -311 'Mitglieder: Schmitz als Vors. Alberding Bell Berg Burfeid BOEmig Dr. Dahm Feldmeyer Freytag Gasper Giesler Hans Haug Hepp Hinsein Hofmann Dr. Ing~nhOtt' KleIrimer ' Krips Meeth Mengel Dr.' Meyer Meyer K.-H. /) 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35,. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. Meyers G. Meyers Th. Mettelsiefen Müller, Neffgen Osten Paulsen , Prasuhn Pütz ClM'fk; 7"<9 Reinkemeier Schäfer Schmidt' Schmitz,R. Strauff StOven Szymanski Thoma Wachen:dorf Westphal Dr. Zavelberg ~1, () f, .&itJ6 " ' Ptl J.. Cf, r.0 '. Schriftführer: Gawlik außer TO-Pkt. 25.1 Berg für TO-Pkt. 25.1 III. Verwaltung: 1. 2. 3. 4. 5. Abwesend: I. Dr. Schumacher Dr. Wietkamp Leder," Dr., Klewitz Berg 6. Frank, 7. Ockenfels 8. Schnorrenberg 9.Wadehn Mitglieder: 1. Heikhaus, 2. Piltz - 2 - - - TO ·Pkt. 2 - Seite Gegenstand VorlagenNr. A) Öffentlicher Teil 1 Fragestunde für Ejnwohner 6 2 Niederschrift vorn 27.10.1980 7 3 Einführun~~und 7 .321/80 372/80 Ratsmitglieder Verpflichtung eines neuen. . . . 4 Einbringung der Haushaltssatzung für' das .' Haushaltsjahr· 198.1 7 5 1. Satzung zur Änderung der Hauptsat'zung der St~dt Brühl (Brühler Stadtverfassung) Bezug: HA17.~11.80, VkA 2.12.80 . 7 43/77 h 6 7. Satzung zur Änderung der Satzung über Erhebung von Müllabfuhrgebühren in der Stadt Brühl Bezug: HA·1?11. 80 8 168/77 b 7 3. Satzung zur Änderung der Beitrags~ und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt .Brühl . Bezug: HA 17.11.80 8 433/75 j 8 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bezug: HA 1.12.80 9 177/72g+t 9 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Jugendmusikschule 'der Stadt Brühl - Gebührensatzung JMS Bezug: aA 1.12~80 10 56/76 10 Bebauungsplan Nr. 15 111; Satzungsbeschluß Bezug: PStA 18.11.80 10 139/78 _ 11 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 66 111 (vorher Nr. 78) - Aufstellungsbeschlüsse - (Kleingartenanlage) Bezug: PStA 18.11.80 1.1 140/79 d 12 Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. (Sanierung)-Bürgerbeteiligung Bezug: PStA 18.11.80 11 - 415/75as· 13 ~rweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Kanalisierung Brühl-Schwadorf Bezug: BA 9.12.80 12 269/76 1· di~ I h~ hier~ ., I' '>.' TOPkt~ I Gegenstand '-3-1-3.-' ,".' '?!Ol) 3 Seite' Vorlagen- Nr. 13 110/80 b 14 Entlastung des Stadtd1rektors hier: Haushaltsrechnung1979 ,15 :Bezeichnung der städte Schulen Bezug: SchA 20.11.80 13 97/78 i 16 Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Mülldeponie der Stadt Köln und einer Deponie für Industrietück'stände der Fa. Hoechst AG im ausgekohlten Tagebau "Vereinigte Ville" der 'Rheinischen Braunkohlenwerke AG., Köln Bezug: AfU 25.11.80 15 54/78 k 17 Verteilung der Ausschußvorsitze hier: Ausschuß für zivile Verteidigung Bezug: Rat 5 ;11.79 ' 17 346/79 b 18 Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Besetzung der Ausschüsse 17 347/79b,c, 19 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 17 19.1 Kreditaufnahme 17 325/80, +a 19.2 Kornrnunaldarlehender KSK Köln Bezug: HA 1.12.80 18 366/80 a 19.3 Uberplanmäßige Ausgabe bei der HhSt. 1.680.51Ö1.8 - Unt~rhaltung Parkeinrichtunq- 18 364/80a 20 Bildung einer Baumkornrnission; hier: Aufhebung eines Ratsbeschlusses vorn 18 11/80 c 373/80+a d 28.1./80 Bezug: AfU28.10.80 I 21 Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Essenszuschuß für Verwaltungsangehörige 19 22 Anträge 20 22.1 Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Antrag der SPD-Fraktion vorn 29.11.80 "Besetzung der Schulleiter stelle an der Städt. Realschule" hier: Verfahren im Schulausschuß 20 23 Anfragen 20 23.1 Versorgung in Brühl-Badorf/Eckdorf , Beantwortung der Anfrage Ratsherr Szymanski (SPD) Rat 8.9.80 20 340/80a,b c 326/80 , '. - 4 - ", '. ". - 4 TO.,. Pkt. 23.2 Seite VorlagenNr. ' Schulgebäude Brühl-Heide, Villestr. 15; Beantwortung der Anfrage Ratsherrin Westphal (SPD) im Rat 27.10.1980 21 377/80 23.3 Arbei terwohlfahrt Brühl-He'ide 21 23.4 Wärmepumpe Badezentrum 21 23.5 Energie 21 23.6 Fördermaßn'ahmen für ausländische' Schü'ler 22 23.7 An- und Abfahrt Kaufhof 22 23.8 Straßenreinigung 22 23.9 Hallen für Karnevalisten 22 Gegenstand 23.10Burgstr~ 23.11 Privatisierung Müllabfuhr B) Nichtöffentlicher I 22 7 23 T~il 24. Grundstücksangelegenheiten 23 24.1 Niederschrift über die Sitzung: des Liegenschaftsausschusses vorn 3.11.1980 23 370/80 24.2 Grundstücksverkauf Stadt Brühl ,./. Paul P'.ftz ' 24 193/80 + 25. Lehrerpersonalan~elegenheiten 24 25.1 Stellungnahme zur Beförderung des Studienrats Lothar Gawlik zum Oberstudienrat am Gymnasium der Stadt 'Brühl 24 305/80 25.2 Besetzung einer Oberstudienrats stelle am Gymnasium der Stadt Brühl 24 304/80 25.3 Vorschlag zur Besetzung der Schulleitersteile an der Gemeinschafts-Grundschule West in Brühl 25 354/80a 25.4 Vorschlag zur Besetzung der Schulleiter..;. 'stelle an der Realschule de,r Stadt Brühl 25 340/80 d 26. Personalangelegenheiten 25 26.1 , ' Wohnungsfürsorgedarlehen für Herrn Johann Schmitz' 25 26.2 Wohnungsfürsorgedarlehen für Herrn Dieter Nahlik 25 308/80 343/80 -' 5 - . .~ ,', 1 \ '".; - 5 TOPkt. 27. ~ Gegenstand . Seite Zuschuß gemäß Richtlinien über die ,Gewährung e'ines Zuschusses zur Finanzi,erung von B.auvorhaben für kinderreiche Familien ab 4 Kindern; hier: Antrag der kinderreichen Familie Wilhelm Gast, Cäcilienstr. 31, 5040 Brühl '26 ·332/80 28. Kanalbaumaßnahme "Am Siegesbach" hier: Uberplanmäßige Ausgabe bei HhSt~ 1.700.9600.2 S~nierting Heide - 26 369/80 b 29. Plakat- und Werbe ständer 26 355/80 a ' 30. Anfragen 27 30.1 Weihnachtsfeier 27 . 30.2 . Leiter Jugendzentrum , 27 . 30.3 'Stadtprospekt 27 30.4 Bekanntgabe von Abstimmungsergebnissen 27 I - 6 - 0•• , ~~' ' 1 6 ('.,.:( ... -3~1- "-~ /j ?, " ~(j!)" - - 6 - ~"'" Brühl, "dEm 1 5 • 12. 1980 Gw/Li. Ver h a n d e I t: Beginn: 18.00 Uhr A) öffentlicher Teil zurTage~ordnung: Der Bürgermeister b~ttet, di~ TO wie fo~gt z:u e~gäIlzen: TO":'Pkt. 23.2- vorlage~Nr." 377/80 " Schulgebäude in Brühl-Heide,Villestr. 1~, Mengel (SPD)bitfet, die TO wie folgt zu ändern: TO-Pkt. 27 - Vorlage-Nr. 373/80 u. 373/80a Essenszuschuß für Verwaltungsangehörige aus dem nichtöffentlichen Teil in die öff~ntlicheSitzung als TO-Pkt. 21 zu nehmen.. Ferner bittet er" vor TO-Pkt .. · 14 um elne SÜ:zungsunterbrechung. "Der"Rat stimmt diesen Ergänzungen der TO zu. - einstimmig"- Freytag (SPD) vermißt im nichtöffentlichen Teil den TO-Pkt. Besetzung~ der Stelle des Leiters des Jugendzent~ums. 1. "Fragestunde für Eitiwohrier Fräulein Anja Haug, Spürckstr. 14, fragt im Namen des Ortsverbandes der Falken, ob, wo und wann die Falken einen Gruppenraum bekommen~ In d~r Tiergartenstraße und Gartenstr. 4 stünden städtische ,Häuser leer. tI Der Bürgermeister erklärt, "daß z. Z. eine große Nachfrage nach Räumen, z.B. auch von Sportverbänden, bestehe. Er könne heute die" Frage nicht klären. Das Problem werde iri den zuständigen Fachausschüs.sen angesproche Wegen der Asylanten müsse Wohnraum zur verfügurig gehalten werden. Herr Martin. Schaefers, In der Maar 9, fragt, warum das Jugendzentrum am 18.12.80 wegen einer Weihnachtsfeier der Stadtverwaltung für Besuche] geschlossen bleibe. Der Bürgermeister erklärt, daß z. B. auch das Jugendamt und ~as Sozialamt sich um das Jugendzentrum bemühen. Daher sollten diese ~ter auch an einem Tag im Jahr Gelegenheit haben, im Jugendzentrum 'eine Weihna9ht: feier a b z u h a l t e n . " " - 7 - ... !'.' .. '~ . ,'. - 7'.,;.. 2. Nlederschriftvom' 27.10.1980 Gegen die Fassung der Niederschrift vom 27.10.1980 werden keine Einwände erhoben. - einstimmig 3. Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes - Vorlage-Nr. 321/80'Der Bürge'rmeister führt gern. § 32 Abs. 3 Gemeindeordnung NW Herrn Hans Meeth in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahr~ nehmung seiner Aufgaben. -,einstimmig 4. Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1981 - Voriage-Nr. 372/80 Der Stadtdirektor und der Stadtkämmerer geben zum vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 19,81 die als Anlage beigefügten Erklärungen ab. Der Rat nimmt den gern. § 66 GO vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Stadtdirektor festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung-mit Anlagen für das Haushaltsjahr 1981 entgegen und verweist ihn zur Beratung in den Hauptausschuß. - einstimmig 5. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der, Stadt Brühl (Brühler Stadtverfassung), Bezug: HA 17.11.80, VkA 2.12.80 - Vorlage-Nr. 43/77 h - - Ä - Neffgen(BVB) 'schlägt vor, § 14 Abs. 3 Ziff. 8 Hauptsatzung in der vom VkA empfohlenen Fassung zu beschließen: Ha) für die Festlegung straßenverkehrlicher Grundsätze b) für Verkehrsregelungen auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen soweit die Stadt Brühl zuständig ist und auf Stadtstraßen c) für Maßnahmen der Verkehrsberuhigung gern. STVO und GVP d)fürStraßensperrungen auf Dauer, einschließlich Einbahnregelungen e) für die Anordnung von Verkehrseinrichtungen, die, auf Dauer angelegt werden f) für die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde zu Ausbauplänen bei Straßenbaumaßnahmen im übrigen und in Fällen aktueller Verkehrsgefährdung ist'der Stadtdirektor zuständig" - 8 - -8 Der Verkeh~sausschuß und der Stadtdirektor unt~rr~chten sich gegenseitig über die angeordneten Maßnahmen, die in den Verkehrsablauf eingreifen. Der Stadtdirektor erklärt, daß diese Fassung keine Klarheit' bringe. Daher sollten alle Aufgaben nach § ,.45 StVO dem VkA übertragen werden. Mengel (SPD) fragt den Stadtdirektor, ob Artikel I entsprechend der Forderung der GO rückwirkend in Kraft treten müsse. Der Bürgermeister erklärt, daß Zahlungen erst vorgenommen werden können, wenn 'in der Hauptsatzung eine entsprechende Regelung enthalten sei .. . Der Rat stimmt dem Änderungsvorschlag von Herrn. Neffgen zu. - einstimmig : ' Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl (Brühler Stadtverfassung) • -'einstimmig 6. 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Müllabfuhrgebühren in der Stadt Brühl . Bezug: HA .17.11.80 . , - vorlage-Nr. 168/77 b Der Rat beschiießt die in der Anlage beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung: von, Müllabfuhrg~bühren·'.in· der Stadt Brühl. - einstimmig - 7.3. satzung zur Änderung de~ Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl Bezug: HA 17.11.80 - Vorlage-Nr. 433/75 j Stüven(F.D.P.) beantragt, die Gebührensätze ·für die Entwässerungssatzun um 5 % anzuheben, um die Unt~rdeckungvon 327.000,-- DM zu beseitigen. Es gehe um eine jährliche Belastung von rd. 4,50 DM pro Kopf der Be~ völkerung, die den Gebührenhaushalt für die Entwässerung zum Ausgleich· bringen würde. Dr. Ingenhütt (CDU) weist darauf hin, daß im Jahre 1979 bei diesem Gebührenhaushalt ein Uberschuß von rd. 375.000,-- DM erwirtschaftet worden sei. Dies müsse man auf den Zuschußbedarf von 1980 und 1981 anrechnen, bevor man an . eine weitere Steigerung der Gebühren denke'. ' -9 - .. - ~:. , . 319-' 9 -" fOt' Wenn man,die drei Jahre zusammenrechne, bleibe ein Zuschußbedarf von rd. 30.000~-- DMjährlich~' " Er bittet den Stadtdirektor zu bestätigen, ob es, richtig sei, daß das Landeswasserabgabegesetz die ,Gemeinden v~rpflicht~,die Kleineinleiterabgabe auf die Verursacher umzuwälzen. Mengel (SPD) ist der Meinung, daß ~s sich bei d~r Kleineinleiterabgabe um eine' Kannbestimmung handele, die dazu diene, die Gemeinde, zu veranlassen, den Bau der Kanalisation voranzutreiben. Ferner werde die Ausgabenseite erst in zwei Monaten b~leuchtet. Neffgen (BVB) weist darauf hin, daß sich die BVB-Fraktion der Stimme enthalten werde, da die Kleineinleiterabgabe nicht gerechtfertigt sei. I Der Stadtdirektor erklärt, daß der Landesgesetzgeber den Auftrag des Bundes übernommen und eine spezifizierte Regelung für die Kleineinleiter vorgenommen habe. Zunächst sei die Gemeinde fü'r' die Kleineinleiter' abgabepflichtig. Das, was die Gemeinde abführen müsse, wälzt sie auf die Betroffenen ab. Die Kleineinleiterabgabe müsse erhoben werden. ' Der Stadtkämmerer erklärt, daß aufgrund des Prüfungsberichtes der Uberschuß in den folgenden Jahren abzubaueri sei. Daher habe man für 1981 eine Unterdeckung vorgeschlagen. Der Rat lehnt den Antrag von Herrn stüven, die Gebührensätze um 5 % anzuheben, ab. Abstimmungsergebnis: 39 2 (bei 2 Enthaltung~n) Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der'Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl. Abstimmungsergebnis: 38: 2 (bei 3 Enthaltungen) 8. 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofsund Bestattungswesen der Stadt Brühl 'Bezug: HA 1.12.80 - Vorlage~Nr. 177/72 g u. h - Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte ,3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen'der Stadt Brühl. - einstimmig - Vorlage-Nr. 177/72 h Der ,Rat nimmt die Stellungnahme des Stadtdirektors zur Kenntnis. - einstimmig . . : - 10 - ....... ','b-9.V .. '. ,'.... .. 0(jr--\ ~ ".~; /'. - 10 - 9. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Jugendmusikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung JMS Bezug: HA 1.12~80 Vorlage-Nr. 56/76 h + i - Ä Stüven (F.D.P.) beantragt die Gebührensätze, wie im HA am r..12.80 vorgeschlagen, zu erhöhen: 1. Gruppenunterricht 1.1 kleine Gruppen . 1 .2 . mittlere Gruppen 1.3 große Gruppen 2. Einzelunterricht 130,-- DM 100,-- DM . 65.,-- DM 370,-- DM. Der Rat stimmt diesem Antrag zu· und beschließt die in der Anlage beigefügte 3.': Satzung' zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Jugendmusikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung JMS -. I Abstimmungsergebnis: 41 : ·1 (1 Enthaltung) 10. Bebauungsplan Nr. 15 111; hier: Satzungsbeschluß Bezug: PStA 18.11.80 - Vorlage-Nr. 139/78 h ~ Der Ra't beschließt gern. § 10 BBauG vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256, ber.· BGBl. I S. 3617, geänd. d. Art. 9 Nr. 1 der Vereinfachurigsnovelle vom . 3 .. 12.1976, BGBl. I S. 3281, geänd. d.Art. 1 des Gese.tzes zur BeschleUnigung von Verfahren v.6.7.1979, BGBl.I S. 949) den Bebauungspl~n Nr. 15 111 ·für den Bereich zwischen der Kölri-Bonner~Eisenbahn (KBE), Eichweg, Alte Bonnstraße (L 183) und Wegeparzelle ?wischenL 18~ KBE-Unterführung Schulzentrum einschließlich Text mit den Festsetzunge" nach § 9 BBauG in Verbindung mit den zulässigen Festsetzungen der BauNV und § 103 (1) BauO NW Ld.F. v. 27.1.1976 (GV. NW. S. 96) geänd. d. Gesetz vom 15.7.1976 (GV. NW. S.264) sowie die Begründung zUm Bebauungsplan. Die Anregungen und Bedenken zu den in der Erläuterung aufgeführten Punkten 1.1, 1.3- 5 werden zurückgewiesen oder sind ge~enstandslos. Den Anregungen und Bedenken zu Pkt. 1.2 wird gefolgt, indem die Begründung zum Bebauungsplan Nr.· 15 111 ergänzt wird. - einstimmig - - 11 - •• 1 ..' ~ • .... \ - 11 - lOt 11. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 66 111 (vorher Nr.78) - Aufstellungsbeschlüsse - (Kleingartenanlage) Bezug: PStA 18.11.80 - Vorlage~Nr. ,'" 3 24- 140/79 d - 1. Der Rat beschließt gemäß .§ 2 (1) BBauG vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256, ber. BGBl. I S. 3617, geändert d. Art. 9 1 der Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976, BGBl. I S. 3281, geändert d.Art 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren vom 6.7.1979, BGB'!. I S. 949) die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen derostwärtigen Grenze der 10. Änderung Flächennutzungsplan (im Westen)', der Kuhgasse im Süden, der ostwärtigen Grenze des Flurstücks 577, Flur Rund der Flurstücke 814, 830 und 91/1 tlw., Flur S (alle Gemark~~g Badorf) im Osten und " der Verlängerung der Spielmannsgasse im Norden einschl. der So"Gebietsfläche nördl. des Weges. Gleichzeitig wird die Durchführun~ des Verfahrens gem. §§ 2 a, 5 und 6 BBauG beschlossen. Das Sondergebiet wird aufgehoben. Neufestsetzung: Grünfläche - Dauerkleinga~tenanlageri ' . ' 2. Der Rat beschließt gemäß '§ 2, (1) BBauG vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2~56, 'ber. BGBl. I S. 3617, geändert d. Art. 9 Nr. 1, der Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976, BGBL I S. 3281, geändert d. Art. 1 des' Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren vom 6.7.1979, BGBl. I S. 949) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nt. 78 für den Bereich zwischen der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 70 im Westen, der Kuhgasse im Süden,ostwärtige Grenze des Flurstücks 576, Flur R und der Flurstücke 814 und 507/93, Flur S (alle Gemarkung Badorf) im Osten' und 'dem Geildorfer Bach im Norden sowie die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gemäß §§ 2 a, 8, ~ und 10 BBauG, in dem mindestens die in § 30 BBauG geforderten Festsetzungen enthalten sind. ~, Zu 1. und 2.: Der Stadtdirektor wird mit den Planungsarbeiten beauftragt. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekanntzumachen. Ge~äß § 2 a BBauG erfolgt die Bürgerbeteiligung während einer öffentlich bekannt zumachenden 1monatigen Frist. -einstimmig12. Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Bebauungsplan'S (Sanierung)-Bürgerbeteiligung Bezug: PStA 18.11.80 - Vorlage-Nr. 415/75 as u. 415/75 at Der Rat beschließt einstimmig gemäß § 33 Abs. 1 GO, die Tagesordnung um den TO~Pkt. Bebauungsplan S (Sanierung) - Bürgerbeteiligung - zu erweitern. - 12 - _.' ·~JO) vorl~ge-Nr.415/75 - 12 ~ at Der Rat beschließt gern. § 2' ci BBauG die B,ürgerbeteiligung für die Bebauungspläne S II,und SIll wie folgt: " a) 2monatige Beteiligungsfrist (Anlaufstelle,Sanierungsbüro)' , , b) Bekanntmachungen in der Presse und Aushang an den amtlichen Stellen, 'Postwurfsendungen, Plakat ' c) allgemeine abendliche Informationsveranstaltung und Planungsdarlegung, durch den Bürgermeister oder Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung " d) 3tägige Beratungs- und Informationsmöglichkeiten für die Betroffenen im Sanierungsgebiet. , ' Der Stadtdirektor wird mit der, Durchführung beauftragt. Die Bürgerbeteiligungsoll nach Karneval erfolgen. - einstimmig -, Meyer (SPD) fragt den BÜrgermeister, ob ~ich irgendwann schon jemand zu diesen Vorlagen für befangen erklärt habe. , . Der Bürgermeister erklärt', daß sich in zwei oder drei Pup.kte'h jemand .für,befangen erklärt habe~ Die Angelegenheit werde in der nächsten Ratssitzung bereinigt. 13. Etwedterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Kanalisierung 'Brühl';"Schwadorf Bezug: BA 9.12.80 -'Vorlage-Nr. 269/76 l-u.269/76 'm De'i'Rat beschließt einstimmig gern. § 33 Abs. 1 GO, die Tagesordnung um den TO-Pkt. Kanalisierung Brühl-Schwadorf zu erweitern. Vorlage~Nr. I 269/76 1 Der Rat beschließt, die Stadtteilkanalisation 'Brühl-Schwadorf mit nachfolgendem Straßenbau kontinuierlich 1982 durchzuführen. Dabei ist vorgesehen, die, anstehenden Baurnaßnahmen in 9 Ausbauphasen abzuwickeln und zwar: c B~uabschnitt 1:1982, 2:1983, 3:1984, 4:1985, 5:1986, 6:1987, 7:1988, 8:1989 und '9:1990. .._--_ .. - ~ -._-_._.. Der Bürgermeister unterbricht auf Antrag der SPD-Fraktion die Sitzung für 10 Minuten. - einstimmig- -13 . ' ..... , - 13 14., Entlastung des Stadtdirektors ; hier: Haushaltsrechnung 1979 .... - Vorlage-Nr. 110/80b R~inkemeier (SPD) gibt eine persönliche Bemerkung ab.' Der RpA habe beschlossen, die Beanstandung B 5 im HA zu diskutieren. Da dies bis jetzt noch nicht erfolgt sei, könne er einer vorbehaitlosen Entlastung nicht zustimmen. Dr .,~Ii1genhütt (CDU) ist der Auffassung, daß eine Beanstandung, die noch nicht völlig ausgeräumt sei und weiterverfolgt werde;kein Grund sei, die vorbehaltlose Entlastung nicht zu ert~ilen. ' M~ngel(SPD) ist der Meinung, daß nur von einer eingeschränkten Entlastung die 'Rede sein könne. DieSPD-Fraktion könne der Vorlage nicht zustimmen. Berg (SPD) weist auf die Beanstandung B '5 hin. Am 12.11.1979 habe der HA eine Vorlage über die Beauftragung eines Werbeateliers beraten.' Der Bürgermeister weist darauf hin, daß nach § 31' Abs. 2 Buchst. f GeschO die öffentlichkeit in Angelegenheiten der Rechnungsprüfung ausgeschlossen sei. ' Aufgrund'der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom :. 8.12.80 anerkennt und beschließt der Rat 'die vorn RechnungsprUfungsausschuß geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1979 und erteilt dem Stadtdirektor gemäß § 81 (1) GO NW die vorbehaltlose Ent~ lastung. Abstimmungsergebnis: 24 : 19 15. Bezeichnung derstädt. Schulen Bezug: SchA20.11.80 - Vorlage-Nr. 97/78 i Der Rat beschließt, den städt. Schulen in Brühl gemäß § 7SdiVG nach";' stehende Bezeichnungen zu geben: St.~Franziskus-Schule Städtische Katholische Grundschule Primarstufe , An der Synagoge 1 5040 Brühl Martin-Luther-Schule Städtische Gemeinschafts-Grundschule Primarstufe Bonnstr. 52 5040 Brühl - 14 - - ~11 - 14 - Melanchthon-Schule Städtische Gemeinschafts-Grundschule Primarstufe· Kaiserstraße158 5040 Brühl Städtische Katholische Grundschule· Brühl-Kierberg Primarstufe Mühlenbach 65 5040 Brühl Städtische Katholische Grundschule Brühl-:Vochem Primarstufe St.-Albert~Straße 2 5040 Brühl . Städtische Katholische Grundschule Brühl-Pingsdorf .. Primarstufe Hüllenweg 5 5Ö40·Brühl Städtische Gemeinschafts-Grundschule Brühl-Badorf Primarstufe Badorfer Straße 93 5040 Brühl Städtische Gemeinschafts-Grundschule West Primarstufe Am Krausen Baum. 33 ·5040 Brühl Clemens-August-Schule Städtische Katholische Hauptschule Sekundarstufe I Clemens~August-Straße 33 5040 Brühl Städtische Gemeinschafts-Hauptschule Richard-Bertram-Straße Sekundarstufe I Richard-Bertram-Straße 21 5040 Brühl - 15 - . <. ~ - 15 . . Städtische Gemeinschaf~s-HauptschuleBrühl~Ki~rberg Sekundarstufe I ' . Mühlenbach 65 1'1~ 5040 Brühl. Pestalozzi-Schule Städtische Schule für Lernbehinderte (Sonderschule) Primarst"ufe' und Sekundarstufe I Kölnstraße 85 5040 Brühl.' - einstimmig - I 16. pl~n1eststellungsverfa~r~n für die Errichtunifund den Betrieb einer Mülldeponie der Stadt Köln und einer Deponie fÜr. Industrierückstände der Fa. HoechstAG im ausgekohlten Tagebau "Vereinigte Ville" der Rheinischen Braunkohlenwerke AG., Köln Bezug: AfU 25.11.80.' - Vorlage-Nr. 54/78 k Der Rat nimmt den Bericht des StD zur Kenntnis, schließt sich der Beschlußempfehlungdes OKD für die Sitzung des Kreisausschusses am 20.11.1980 und den vom StD in der AfU-Sitzung am 28·.10. /6 .11.1980 vorgesqhlagenen Ergänzungen mit der Maßgabe an, daß . . 1. das durch'die Angleichung an die Höhe des Industriegebietes Knapsack sich ergebende zusätzliche Deponievolumen auf die Betreiber Fa. Rheinbraun AG. ,. Fa. Hoechst AG und Stadt Köln im Verhältnis der derzeitigen jährlichen Abfallmengen aufgeteilt und zur Verfügungg~stelltwird; 2. zur Verminderung des Grundwasserzuflusses eine Abdichtung des westlichenVorflutsystems zwischen der B 265 bis zum Knapsacker See d~rchgeführt wird; 3. die gesamten Sickerwässer der Deponie nach einer Reinigung in den Erftmühlertbach eingeleitet werden; 4. auf der Deponiesohle zur einwandfreien Ableitung der Sicker~ässei ein kontrollierbares Drainage- und Kanalsystem erstellt wird; 5. für die Reinigung der Sickerwässer Parameter entsprechend dem Schreiben vom 28.5.1979 festgelegt werden und den Deponiebetreibern" aufgegeben wird, daß eine Reinigung und Ableitung der Deporii'esickerwässer solange zu erfolgen hat, bis es durch eine ausreichende Auslaugung der Schadstoffe möglich ist, daß ein eigener Grundwasserspiegel dem künftigen Stand der Technik entsprechend akzeptiert werden kann; - 16 - "r. : - " ,3~2"6 ,.,;?') , //f / ; )' "'/) 16 - 6. die Zwischenabdeckung der einzelnen Abfallschichtenim Bereich der Hausmülldeponie ordnungsgemäß erfolgten" d~h., es muß eine Tagesabdeckung 'erfolgen', die verhindert, daß Beeinträchtig~ngen (i.B. vögel, Papierflrigu.ä.) unterbleiben. Sollte nicht genügend Abdeckmaterial vorhanden sein, müßten andere Verfahren zur Abdeckung' (z. B. ,Ab": schäumen o.ä.) angewendet werden; 7. für die allseitige Abdichtung ein dem heutigen Stand der Technik entsprechendes Material vorgeschrieben wird"das, so in dem liegenden Ton eingebunden werden muß, daß eine Durchdringung von Sickerwasser absolut unterbunden wird. Diese allseitige Abdichtung muß sowohl dEm alten wie den künftigen Deponiekörper der Mülldeponie der, Stadt Köln umfassen; 8. die ausgefaulten und entwässerten Klärschlämme aus den Gebieten der Städte Brühl, Erftstadt, Hürth,und Wesseling' genauso wie die der Stadt Köln zur .Deponierungzugel:assen we'rderi; I 9. zur UberwachungderDichtigkeit der Deponie entlang der Hochspannungstrasse eine Grundwasserbtunnengaleiie-erstellt wird, die als Gütebrunnenauszubauen i'st,' um ordnungsgemäße Grundwasserprohen entnehmen zu können. Insbesondere ist gutachtlich auszuschließe~, daß der Phosphatgehalt im Grundwasser durch die Deponien verursacht wird undsicherzustel'len, daß ein schädlicher Grundwassereintragsofort beseitigt wird; , 10. auf der Hausmülldeponie,der" St,adt Köln entsP:re~hendeDeponie-, gase gesammelt und nach Möglichkeit als Energie verwandt werden, es ist zu prüfen, ob ein'Teil des Deponiegases ,als Energie für die Belüftung des Bleibtreusees verwandt 'werden kann; 11. zu jeder Zeit die Höhe des Schutzdammes Über 'dem Deponiekörper mindestens 5 m beträgt; 12. zur gegebenen Zeit, 'spätesten's bis zum räumlichen Zusammenwachsen der drei Deponien der Stadt Köln, der Fa. HoechstAG~ und der Firma Rheinbraun ein gemeinsamer Träger der Deponie bestimmt wird; e 13. bis zum Jahre 1990 eine Reduzierung des anfallenden Abfalls durch ,die Errichtung von geeigneten Verbrennungs- oder K6mp6stierungsanlagen ödet Recyclinganlagenerreicht'wird; 14. auf dem Deponiegelände vorsorglich eine geeignete Fläche für eine" Wertstoffrückgewinnung ,vorbehal ten bleibt. - einstimmig - - 1'7 - - 17 17. Verteilung der Ausschußvorsitze; hier: Ausschuß für zivile Verteidigung Bezug: Rat 5.11.79 - Vorlage-Nr. 346/79 b Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die CDU-Fraktion gemäß § 42 Abs. 5 GO NW Ratsmitglied Dr. Zavelberg zum Vorsitzenden des Ausschusses. für zivile Verteidigung bestimmt. - einstimmig 18. Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Besetzung.der Ausschüsse - Vorlage-Nr. 347/79 b, 347/79 c und 347/79 I ~. - Der' Rat beschließt einstimmig gemäß § 33 Abs. 1 GO, die Tagesordnung um den TO-Pkt.Besetzung der Ausschüsse zu erweitern. - Vorlage-Nr. 347/79 d - - Ä ~ Der Rat beschließt: .1. a) den ausgeschiedenen Ratsherrn Peter Wißkirchen als Mitglied bzw. stellv. Mitglied in den Ausschüssen: Mitgiied: stellv.Mitglied~ KpA WA AfB AzV . .PStA StA VgA durch Ratsherrn Hans Meeth I b) im SpA durch den sachkundigen Bürger Herrn Dietmar Vetterling. 2. die ausgeschiedene sachkundige Bürgerin, Frau HelgaVerheugen, im Sportausschuß durch den sachkundigen Bürger Dr. Axel Völling zu ersetzen. 3. Im VgA wird Rudolf Schmitz Mitglied und Theo Meyers stellv. Mitglied .. - einstimmig 19: Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 19.1 Kreditaufnahme - Vorlage-Nr. 325/80 u~ 325/80 a - Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gern. § 43 (1) S. 3 GO von Bürgermeister Schmitz und RatsherrnHans vorn 30.10.80,mit der die Aufnahme eines' langfristigen Kommunalkredites in Höhe von 3.350.000,-- DM zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes'zu folgenden Bedingungen: . - 18 ":" ..... -, ' ~() -d<ö-1"/J , -r-, ' . ' 'tl)" /' J - 18 - Zinssatz Tilgung 8,75 % p.a. variabel 1 - 2 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen Auszahlung 100 % beschlossen wurde. - einstimmig 19.2 Kommunaldarlehen der KSK Köln Bezug: HA 1.12.80 Vorlage-Nr. 366/80 a Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 43 GO des HA vom 1~12.1980, mit der eine überplanmäßige Ausgabe in ~öhe von 165.200 DM bei HhSt. 1.910.9770.0 - Tilgung Kredite Kreditmarkt beschlossen wurde. ' 'I Deckung: Mehreinnahme bei HhSt. 1.910.3000.1 ~ Zuführung Verwaltungshaushalt (Einsparung Kreditzinsen). - einstimmig 19.3 Uberplanmäßige Ausgabe bei der HhSt.: 1.680.5101.8 - Unterhaltung' Parkeinrichtungen - Vorlage-Nr. 364/80 a ~ Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidungdes HA vom 1.12. gern. § 43 (1) der GO, mit der eine überplanmäßigeAusgabe in Höhe von 2.200,-- DM bei HhSt. 1.680.5101.8 - Unterhaltung Parkeinrichtungen beschlossen wurde. I Deckung: HhSt. 1.910.8500.0 - Deckungsreserve ...; - einstimmig I 20. Bildung einer Baumkommission; hier: Aufhebung eines Ratsbeschlusses vom 28.1.80 Bezug: AfU 28.10.80 ' - Vorlage-Nr. 11/80 c - - Ä - Meyer (SPD) schlägt vor, die Besetzung der Baumkommission zu ändern, z. B. könnte die CDU-Fraktion zwei Mitgliede~ delegieren ~nd auch den Vc sitz bekommen. Er beantrage daher zunächst Verweisung in 'den AfU. Der Stadtdirektor erklärt, er habe in der Vorl~ge deutlidh gemacht, daß der Ratsbeschluß über die Bildung einer Baumkommission rechtlich nicht haltbar sei. Die Baumkommission dürfe nicht an Stelle des AfU Entscheidungen treffen. Weil ein beanstandungswürdiger Ratsbeschluß vorliege, gehöre dies zunächst in den Rat. - 19 - , ';'" '- 19 - .'~;~' 3~ .~ .. ::. '11e- Stüven (F. D. P.) meint,' daß die Baumkommission Bericht~~statter für den AfU sein sollte. Es ändere sich nur die Aufgabe der Baumkommission. Er schlägt vor, den Ratsbeschluß vom 28.1.80 aufzUheben und die Baumkommission als Berichterstatter des AfU bestehen zu lassen~ " . Der Rat beschließt, den Ratsbeschluß vom 28.1.80 aufzuhe'ben "und' die Baumkommission als Berichterstatter des AfU bestehen, zu lassen. - einstimmig .;.~; 21. Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt., Essenszuschuß ,für Verwaltungsangehörige - Vorlage-Nr. 373/80 u. 373/80 a Mengel (SPD) stellt f~st, daß die SPD-Fraktion der Meinung sei, den Essenszuschuß von 1,-- DM, so wie bisher praktiziert, zu erhalten. I Der Stadtdirektor erklärt, es müsse Voraussetzung sein, daß 'gegessen werde. Der 1976 aus der Auflösung des Sozialwerkes Erholungsfürsorge entstandene Essenszuschuß für alle führt dazu, daß jeder Bons bekommt und sie nicht nur in der Kantine oder in Vertiagsgaststätten einlöst, " sondern auch in der Lebensmittelabteilung des Kaufhofs • Dies sei heute nicht mehr zu vertreten, weil sich die Finanzlage geändert habe. Ferner seien aus dem Zuschuß von ursprünglich 54.000,-- DM mittlerweile 75.000,-- DM geworden. Gasper (CDU) weist darauf hin, daß die Form der Essenbons gewählt worden sei, weil wegen der dezentralen Verwaltung keine Kantine eingerichtet werden konnte. Er bittet, den Essenszuschuß weiter wie bisher zu zahlen, bis ein zentrales Rathaus bezogen werden könne. Stüven (F.D.P.) unterstützt die Ausführungen des StD und weist darauf hin, daß das, was hier praktiziert werde, steuerrechtlich nicht möglich sei. Nur derjenige, der essen gehe, dürfe eine Essenmarke erhalten. I Thoma (SPD) weist darauf hin, daß in Betrieben, wo eine Kantine vorhandensei, die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, preiswerter essen zu können. Dies sei hier nicht möglich. Wenn die'städt. Bediensteten schonteurer essen gehen müssen, sollten sie dabei nicht noch benachteiligt werden. Müller, (SPD) ist der Meinung, daß derjenige, der in der Kantine der Stadtwerke essen könne, einen doppelten Vorteil habe, weil er preiswert essen, könne und auch noch die Marke bekomme. Er betrachte den Essenszuschuß als soz,ialen Besitzstand und man sollte nichturinötig an Dinge herangehen, die nirgendwo z.Z. angezweifelt werden. Der Bürgermeister bittet, die Vorlage in die Etatberatungen zu nehmen. Der Rat verweist die Vorlage in die Etatberatungen. - einstimmig - - 20 - - 20 22. Anträge 22.1 Erweiterung der Tagesordnung um den TO-Pkt. Antrag der SPD-Fraktion vom 29.11.80 "Besetzung der Schulleiterstelle an der Städt.Realschule hiei: Verfahren im Schulausschuß - Vorlage-Nr. 340/80 a, 340/80 b u. 340/80'c Der Rat beschließt einstimmig gemäß § 33 Abs. 1 GO, die Tagesordnung um den TO-Pkt. Antrag der.SPD-Fraktion vom 29.11.80 "Besetzung der .Schulleiterstelle an der S~ädt. Realschul~: hi~i: Verfah~en im Schulausschuß" zu erweitern. - Vorlage-Nr. 340/80 c ~ Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis. -·einstimmig - I Prasuhn (SPD) stell't fest" daß der 1. Beigeordnete aus 'eigenem 'Ermessen einender Kandidaten nicht zur Vorstellung geladen habe. Er fragt, wie der 1. Beigeordnete von vornherein einen der Kandidaten als nicht geeignet betrachten könne, obwohl er nur einen ganz kleinen Teil der Beurteilungskriterien kennen würde. Stüven (F.p.P.) kritisiert, daß im Einvernehmen ,mit dem Ausschußvorsitzenden ein Bewerber ausgeschlossen worden sei:. Dt. Wietkamp erklärt, daß man darüber streiten., könne, wie weit das Recht des StD gehe, Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Er geb~ zu, daß 'ein formaler Fehler fahrlässig begangen worden sei. Der, nichtgeladene Kandidat sei aber nicht"unterschlagen'worden. Keinem der Beteiligten sei ein Schaden erwachsen. Der genannte Bew~rber hatte wie die anderen Gelegenheit, sich,in der Sitzung v6rzustellen. Dr. Ingenhütt (CDU) bittet den Stadtdirektor, bei Personalentscheidungen die ein Ausschuß oder der Rat zutreffen hat, eine vollständige Bewerber' liste vorzulegen. Der Ausschuß bzw. der Rat entscheiden dann über das weitere Verfahren. 23. 'Anfragen 23.1 Versorgung in Brühl-Badorf/Eckdorf Beantwortung der Anfrage Ratsherr Szymanski (SPD) Rat 8.9.80 - Vorlage-Nr. 326/80 Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis. - einstimmig - - 21 - - 21 - ,3.l-l " :,' " ": Szymanski (SPD) ist der Meinung, daß die größt~ Entfernung hätte zuGrunde gelegt werden müssen, die von der Berggeiststr./Ulmenweg größer als ~. 000 m betrage. ' 1109 Er bittet den Stadtdirektor,nochmals mit der Post zu verhandeln, weil im Laufe, des nächsten Jahres die Sparkas~e ihren Sitz nach Pingsdorf verlege. Der Weg zu einern Geldinstitut werde in der Badorf/Eckdorfer Gemarkung sehr weit. Er habe mit seiner Anfrage auch die Versorgung der Badorf/Eckdorfer Bevölkerung mit den Gütern des täglichen Bedarfs gemeint. Er bittet denStadtdirektor zu überlegen, wie man diesem Unterange-, bot in Badorf/Eckdorf entgegenwirken könne. 23.2 I , Sch~lgebäude Brühl-Heide, Villestraße 15; Beantwortung de'r Anfrage Ratsherrin Westphal' (SpD) im Rat 27.10.1980 - Vorlage-Nr. 377/80 Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis. - einstimmig - Westphal (SPD) weist darauf hin, daß sie ihre Anfrage bereits im Dezember 1979 gestellt habe. 23.3 Arbeiterwohlfahrt Brühl-Heide Westphal (SPD) fragt den Stadtdirektor,ob es möglich sei der Arbeiter~ wohlfahrt Brühl-Heide, die in den Kellerräumen der Schule Brühl-Heide untergebracht sei, einen längeren Pachtvertrag anzubieten. I Der Stadtdirektor sagt Prüfung zu. 23.4 Wärmepumpe Badezentrum MUller(SPD) fragt den Stadtdirektor, wi~viele Angebote bei der Wärmepumpe für das Hallenbad eingeholt worden seien und zu welchem Erqebnis die Rentabilitätsrechnungen gekommen seien und zu welchem sie bei dem heutigen Gaspreis kommen. Er bittet um Beantwortung im Haupt- und Finanzausschuß. Der Stadtdirektor sagt Prüfung zu. 23.5 Energie Müller (SPD) fragt den Stadtdirektor, wie hoch in den letzten beiden vergangenen Jahren der mengenmäßiqe Energieeinsatz gewesen sei, wie werde er 1980 sein und wie werde er für 1981 vorausgeschätzt. -22 - - : . '~''l/Jq.'' Er bittet um - 22 - ,) t./ Be~ntwbrtung im Haupt- und Finanzaus~chuß. Der Stadtdirektor sagt Pr~fung zu~ I 23.6 Fördermaßnahmen für ausländische S~hüler Pr~suhri (SPD) ·fragt den Stadtdirektor, ob die Mittel für die förderung, ausländischer Kinder genutzt werden, wieviele Silentiengruppen aufgrund dieser Zuschußmöglichkeit eingerichtet seien, wo sie aurchge~ührt werden. und wieviele Kinder daran teilnehmen. Ei bittet um Beantwortung im nächstenSchA oder zu den Etatberatungen im Haupt- und Finanzausschuß. per Stadtdirektor sagt Prüfung zu. 23.7 An- und Abfahrt Kaufhof Dr~ Zavelberg (CDU) bittet den Stadtdirektor, zur Verringerung der . Belästigung, die Abfahrt der Lieferfahrzeuge zum Kaufhofwieder wie bisher zu regeln, d.h., daß die Fahrzeuge wieder die Mühlenstraße in Richtung Norden zurückfahrehdürfen. Er bittet um Beantwortung im VkA. Der Stadtdirektor sagt Prüfung zu. 23.8Str~ße~reinigung Dr. Zavelberg (CDU) berichtet, daß in einigen Fällen, z.B. Mühlenstraße, die Schneebeseitigung in den ersten Tagen nicht. geklappt habe. Er bittet den Stadtdirektor um Auskunft, ob sichergestellt sei, daß der Schnee künftig auch am ersten Tag in den Straßen, wo von der' Stadt geräumt werden müsse, be~eitigt werde. . Der Stadtdirektor sagt Prüfung zu. 23.9 Hallen für Karnevalisten Paulsen (BVB) fragt den Stadtdirektor, wann die Hallen im .Rankewerk abgebrochen werden und ob die Karnevalisten die Halle, zumindest die Dachkonstruktion, erwetben könnten. Der Stadtdirektor sagt Prüfung zu. 23.10 Burgstr. 7 Berg (SPD) erinnert an seine unbeantwortete Anfrage vom 27.10.80,oh es zutreffe, daß Mietern des städte Hauses Burgstr. 7 gekündigt worden sei und wenn ja, aus welchen Gründen die Kündigung erfolgte. - 23 - Anlage zur Original-Niedersch.r1ftüber die Ratssitzung vom (15.12.1~80'''?' ~~~jQOOt.~t~PQg~~~~~~·· ;~~___ _~!:..~_~:l niL 7- ~r j~.~~ (5:;~2~11Lg._(~~,,-~__._S 8. t 7..:tE.IL~~L~ r ___~.~~? .__ :~~_}:~:~~l~y !i..g _.Y 0 n~)~.~)_l.i~·::~ (~~1_ fü r _~~-::1_. !3_~~ ~1.~J:_~~ E __ ~_~~~!1 dm us t ~~~}.., '~:~___~(:E_S_~; a d t B rü 11 1 ~8 V,)ill Aufgrund der §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 1 g der Gerneindeordnung c'ür das Land Nordr'l1ein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung _~_. vom 1. Oktober 1979 (GV.l\W.S. 594/SGV.NiL 2023) und der §§ 4 ____ . _________ .. __ . ______ . ______ . __ " .. _ . _____ ,, _ _ . _." ... ______ .. ________ . _____ ._. _• . . . . __ •..•.. ____ "."_" •. , .. _ ... _ _ , . __ . __ - __ . ____ ~ ... _____ . ____ " .•. _____________ .. ______ .: _______ . - ---_. __ -'._0'---'-- . ______ . ___ • __ ... _ _ _ _ _ und G Abs. 1 des Komn:unalabgabengesetzes für das Land Nordrhetn'Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NW.S. 712/SGV.J\Ti'l.S. (10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 1978 (GV .l:\'W. S. 268) und § 9 der Satzung für die Jugendmustkschule der Stadt Brühl hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 15. Dez. 1980 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 2 Absatz 3 der Gebührensatzung JMS in der Fassung vom 17.12.1979 wird wie folgt geändert: "(3) Die Stadt Brühl erhebt laufende Gebühren. Sie Änderung' " beschlossen betragen halbjährlich für 1. Gruppenunterricht 1.1 kleine Gruppen (3-5 Teil~8hmer) (Gitarre~- und FIBteLgruppen) 1.2 t'tlerE: GrU:DPen (6-9 TeilDehrrLer) (FIBtengruppen) 1.: i 1. 3 große Gruppen (10 und mehr Teilnep..mer) (Früherziehung, Grundausbildung, Spielkreise als Einzelfach) 1.4 Singschule, Kinderchor, Ergänzungsfach als Zweitfach (Spielkreis, Workshop, Musiktheorie) 12:0, 92,5ö Bit 6e, BAi 130,--DM It6stertles I'. 100 , --DM.. ' 65,--DM . 940, 2. Einzelunterricht Bld - kostenlol ::: 8t11. " Artikel 11 tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. - -' ... Ratsmitg:lied .,', .... .. '" .. : .. ,' . : .. "-:~'.. ."', . ','. '. . . " r ._~ -- - Anlage zur Or;i.ginal~Niederschrift übe'r die Ratssitzung' vom 15.12.1980 , ...... ···_mHHI.· ~' . " .3. Satzung zur Änderung der Beitragsund-Gebührensatzung , zur Entwlsserungssatzung der Stadt Brühl . vom " . Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung. ~für' das Land Nordrhein ...West,:,.· . ' falen in' der Fassung der· Bekanntmach\ingvom 1. Oktober 1979, (GV.NW~S:· ·594/SGV.Nw,. 2023) und der~.§ 4, .. 6, 7, 8 u~d 1~, des Kommunalabg~bengesetzes für' da.sL~n~ Nordrh~in";Wes~~alen vom 21. Okt~be'r 1969 (GV. ~. S.. 712/SGV.BW •. 61~)" .,. zuletzt'- ge'ändert,· . durch Gesetz vom, 27~ . Juni 1978 (GV.NW.S. ,268/SGV.NW. s~wie . . ' _ . 610) der §§ 53,. 64. und 65 des. Wasserg~setzes für das Land NordrheinWestfalen . vom 4. Juli :1979 -UYG.:NW:' (GY.NW. S ~ 488!SGV 77)· in Verbindung .mit ·der . Satzung über die Entwä.sserung· der Grundstücke. und'den'An~chluß an die städtischen'Abwas~6ranlagen (Entwässerungs. . satzung)'· hat der Rat in seiner Sit~ungam'15. Dezember 1980 . folgende Sat~ung beschlossen: .' ' , . . , \ :'g. e.·. \. . r .' '.\ Artikel I .§ 9 wird wie folgt neugefaßt: ." § '.9 ,Benutzungs gebühren \ind Kleineinleiterabgabe. · (i> Für eile 'IIianspruchn~hme 4er' Ahwasseranlage ·ith Sinne . des § 4 Ab~· •. 2 .·unddes § 7 Abs. 2 KAG ~ erhebt die' ~tadtz~r 'Deckung:· . der ~sten i~ Si~ne des §6 Abs~ 2 KAG NW ~nd de~ Verbandslasten · nach §7 .KAGNW Benutzungsgebühren (Abwassergebühren). ," . . ' , ' \. ' ' " ',' ' . Die Abwa.sserabgabe· 'für eigene' Einleitungen' der. ~tadt für Fremdeinleitungen, fürd.i~ die·, Stadt die Abgab~zu 'entriChten ',hat" : : sowi~ die Ab~a~serabgabe,· die vo'n' Abwasserverbändenauf .' pie .Stadt ~g~legt 'wird, Ylird über' die Abwass~rgebijhren' .abgewälzt •. · (2) Zur Deckung . der A~viasserabgab~,' die die' Stad,t anstelle der' 'Einleiter, elie im Jahresdurchschnitt.weniger. als acht Kub~kmeter je Tag Schmutzwasser aus Ha:u~~al tungEm oder. ä.hnlichem Sc'hmutz.-:,wasser einlef.,ten, ·erhebt die Stadt ~ine Kleineinleiterabg~be." . '.. ' \ ~I - - 2 - ' ~ Ot~Artikel XI § 10 wird wie folgt neugefaßt: " § 10 Gebühren- und Abgabenmaßstäbe (1) Als häusliche und gewerbliche Abwassermenge gilt die dem Grundstück aus öffentlichen und eigenen Versorgungsanlagen zugeführte Wassermenge abzüglich der auf dem Grundstück nachweis. bar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen gemäß Abs. 5,. (2) Berechnungseinheit für die Abwassermenge ist die Gebühr für 1 cbm Abwasser~ Der Berechnung der laufenden Benutzungsgebühr werden zugrundegelegt: a) für die Wassermenge aus der öffentlichen Wasserversorgung: die für die Erhebung der Wassergelder lt. Wassermesser zugrundegelegte Verbrauchsmenge. b) für die Wasse~enge aus eigenen Vers~rgungsanlagen: die von eingebauten Wassermessern angezeigte Wassermenge. Der Anschlußberechtigte hat der Stadt auf Anforderung den ,prüfungsfähigen Nachweis vorzulegen, welche Wassermengen , . seinem Grundstück zum Verbrauch zugeführt und in die öffe~t.liehe Abwasseranlage weitergeleitet wurden.' (3) Hat ein Wasserzähler offenbar nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so gilt die aufgrund vorangegange~er oder späterer Wasserzählerablesungen fest·gestell te Verbrauchsmenge als Grundlage der Gebührenberechnung. (4) ,Auf Verlangen der Stadt sind die aus den eigenen und öffentlichen Anlagen gewonnenen und die den öffentlichen Abwasserleitungen angeblich nicht zugeführten Wassermengen durch Meßvorrichtungen nachzuweisen, welche der Gebühren, pflichtige~f seine Kosten , einzubauen . hat. Sie müssen von der Stadt als zuverlässig anerkannt sein und von ihr überwacht werden. \ -3- ') I \ ... ;:.? ~() ") r;' " (5)' Von dem Abzug nach Absatz' ,1 sind ausgeschlossen:' .I . a) Wassermengen' bis 5 dhm monatllch,sofern es sich um ':Wasser für laufEm,d wiederkehrende Verwendungszwec~e händel t ~'. . '. " ' . das hauswirtschaftlich ·genutzte Wasser , " " .das zurSpeisting von Heizungsanlagen ' . vf';!rbrauchte Wasser, das zur 'Speis~ng 'von,.·privat~n SchW1mmbecke~ verbrauchte Wasser,·' ...... . . '. zurückbehaltene Wassernlengen unter ·10' v.H •. des Ve'rbz:auchs . b) . c') d) , , , " , " ,- e) \ . ' (6) DIe Kleineinlei terabgabe wird nacll der Wasserbezugsmenge . (öffentliche od~r eigene Versorgung) de~' vorletztenKaiend~rjahres vor dem Erhebungszeitraum festgesetzt. 'Die Kleineinleiterabgabe beträgt' je Kubikmeter \Abwa~'ser 0,15 DM. \ ' o • • • . , . ~. , , . . " -' (7) Als 'la'ufende B~nu.tzungsgebühren werden für Abwassermengen , .. je' cbm '2,-- pM erhoben~ Die Benutzungsgebühren werden jährlich ·abgerechnet. D,ie Stadt ist berechtigt, .alle zwei Monate Ab-, .schlags~ahlungen in Höhe von 1/6 der voraussichtlichen Jahres"'; gebühr \ zu erheb"an.- Für' die. Bere,chnung der A-bschl_agszahlungen ~ird . die vora~ssichtlich~ Jahresgebühr in'. de,r Reg~l auf der' Grundlage des Vorjahresverbrauches errechnet.· (8) . ·Für industrielle Und. g~werbliche Schmutzwässer , . deren _ . Ableitung ode·r. Reinigung der Stadt besondere Kosten verursacht, . ist Eüne lau.fende ZusatzgebÜhr zu zahlen • Für dEm Bemessungsmaß·stab. ge~ten 'die Absätze 1 bis & entspre9hend. Die Zusatz. gebühr beträgt je'cbm Schmutzwasser 1,.,..- 'DM., " I " " '. I ' • \ . Artikel 111 \ § 11 Absatz 1.' wird' wie folgt geä.ndert:·' "(1)' Als l~ufende Benutzungsgebühren für die' Ableitung des Ob,erflächenwassers werden erhoben:' für be i tragsp flicht 1ge: .. Gruridstücksflächen : , r ,1 .. ) ,von 0 :bis . 50 q~ '. jährlich. 0,00 DM ,51 bis 100 qm jährlich. 16,-- Dl.,{ :2.) von jä.hrlich .3. )von 101.bis 150 qm 49,-- DM 4. ) von 15i ·bis 200 qm. . jährlich '81,-- DM, .' .. . 5. ) bei FlächEm von, mehr als 2,00' . <im . be i tragsp fl ich tiger Fläche je .qm . . jäh,rlich. . .0,65 DM .. ' I . -- 4 - - I ! :' . / / - 4 - '. / / Innerhalb der Staffelwerte nach Nrn. 1-4 'werden/Bruchteile eines Quadratmeters auf volle Quadratmeter nach unten abgeru~det. Bei Nr. 5 werden die Beiträge für jeweils volle 10 qm erhoben, wobei Flächen -bis zu 5,00 qm nach unten abgerundet, Flächen ab 5,01 qm nach oben aufgerundet werden; ,es wird jeweils ein Grundbetrag'von 32,50 DM (= 50 qm zu je 0,65 DM) als beitragsfrei abgesetzt. Artik~l IV § 12 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt: . "(4) Die Verpflihtung zur L~istung der Ia.eineinleiterabgabe beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Zeitpunkt der Aufnahme der Einleitung folgt, frühestens mit dem Inkrafttreten dieser Satzung. Die Gebühr,enpflicht für die Ia.eineinleiterabgabe endet mit dem Wegfall der Ia.eineinlei tung .• " Artikel V . § 13 Absatz 1.wird wie folgt geändert: "(1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer', wenn ein Erbbaurecht bestellt ist~ an dessen Stelle der Erbbauberechtigte (i'es angeschlossenen Grundstücks, von dem die Benutzung der Entwässerungsanlage ausgeht bzw. auf oder von dem die Ia.eineinleitung vorgenommen wird. Gebührenpflichtig sind außerdem Nießbraucher und sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner." • - S. - - 5 - Artikel VI § 14 wird w,ie . folgt geändert: " § 14 Fälligkeit der Gebühren Alle Gebühren der §§ 9 bis 11 sind innerhalb eines Monates nach Zustellung des Gebührenbesche~des zu zahlen. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so gilt dieser. Di,e Gebühren können zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden." Artikel VII Diese Satzung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Ratsmitglied • Anlage zur Original-Niederschrift über die Ratssitzung vom 15.12.1980 cr: ;" 004-- '~?J() Aufgrund d<::r § § -4. /;bs. ordnung für das L2.lid der R2t der Stadt e • :2 11)F1 3, ~8 Al>3. 1, 22.1:z 2 g d<::r G2me inde- 1\()T';J'1c;~Ln-i':est:f21en Br~bl ~.n se~n0r in der F2.SSl.i.ng der B8- Sitz~ng vom 15. Deze~ber § 5 Absatz 4 der Hauptsatzung der StRdt Brlihl vom 16.6.1980 1980 ~ird wie folgt geändert: "(4) SachklJndj.ge Bürger erhal ten für die Teilnahme an Ausscbuß- und Fl':1.ktio!lssitzungen ein Sitzungsgeld von 23,50 DM für jede Sitzung. Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt. wird, wird auf insgesamt Jahr 6 Sitzungen im beschr~fn!·:t." § 14 Absatz 3 1\ h~chstens VJ.ra um folgende Ziffe~n 7 und 8 erweitert: 7.) Lieger'lscha ftsausschuß -_._------------- fUr den Er~erb, die Vertußerung und Belastung von Gl'·.lndstUcksn oder gn.lndstlicksgleichen Rechten bei einem Geschäftswert im Einzelfall von 10.000,-- DM bis 100.000,-- DM. 8. ) für ?Le W~hrnehrnung der Aufgaben der Gemeinde § 45 StVO." zu 8.) Änderung beschlossen, siehe Anlage Artikel II! Die kiderungssatzung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. --." Ratsmitglied ~ChriftfÜtlrer .- " .l,. 8.) Verkehrsausschuß " ~>';."'- a" für folgende Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechtes: a) für die Festlegung straßenverkehrlicherGrundsätze " b) ,für VerkehrJfegelungen auf Bundes-, Land.. und "., Kreisstrdeni sowe.it, die Stadt Brühl zus'tändig ist ; . •. sowie aufst:Jl.dtlschen Straßen, '. , ' ,~ c) für Maßnahm8n zur Verkehrsberuhigung gemäß Straßen- ~.' 'verkehrsordii'~g und Generalverkehrsplan, " .'. d) für Straßensperrungen .auf Dauer einschließlich . ',;,' E1nbahnregel~ngen, ............. e) für die Anordnung von Verkehrseinrichtungen , die auf, Dauer angelegt werden, f)· für die 'Erte-llung des Einvernehmens zuA.\1sbauplänen bei Straßenbaumaßnahmen. " 'r e e e e Im übrigen und ,in Fallen aktueller Verkehrsgefährdungen ist der Stadtdirektor zuständig. . Anlage zur Original';';Niecierschriff';:Üb:~f. dfe:j)R~:t~~itzungvom 15.12.1980' ,. ,",' . ". .cXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX-XX:XXXXXXXXJCC(/:· . . '- ". ··.·._P ... -.-' "' -.. "-'- ' •. _. "._.- __ ............ •. _ .. __ . ____ ... ... -- ___ .-: ...r. __ .-:-__ 0# ~ _~_ ._._~_._ ~ .~._-:- :C' ~2n·~' i~ r AufgJ.'und der § § 4 l'nd ~:}) t,bs. 1 g Cer Geme 1.]) (Joordnung für das L;d1 d Sordrhein . . . Westfalen in '.·l,,: l' Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV.NW.S. 594/SGV,::W. 20~.3) 1;nd der §§ 4 und 6.des KO;]lITIi.~nal- SU : abgabengesetzes für d:-· '(GV ;~--Yi~' S~-'-712/SGV~1\lV. 27. Juni 1978 Sitzung am !Jc..nd Nordrhein-V.'estfalen vom 21. Oktober 1969 5' .. Clo),"zuletzt'geändert'durchGe-setz'vom'··--:-·--·· ""-"" (GV.K~.S. ~S2) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner 15. Dezember 1980 folgende Gebührensatzung beschlossen: Al'tikel I Der Gebül1l'ent3.rif zu § 1 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhält folgende Fassung: . :'. Gebührentarif :.::::::=:-====-========= A) Grabstätten r. Nutzungsgebüp-:.ren für Viahlgräber 1. Wahlgräber a) ein Wablgrab auf dem Südfriedhof oEr Felder 7, 22, 30, 88 und 100 und auf dem NCT6friecbof dES Feldes 10 fGr 25 Jahre 1.850:-- DM b) ein Wahl grab in besonderer Lage bzw.an Hauptwegen für 25 Jahre 1.025,-- DM c) ein ~ahlgrab in Reihen oder Nischen für 25 J~Lhre d) ein Wahlgrab in Brühl-Kierberg auf den Feldern L, M.. U für 30 Jahr,e e) ein Wahlgrab in Brühl-Kierberg auf den Feldern A und N für 30 Jahre .'- 850,-- DM '1.245, -- DM 1.o05,-~ DM 2. Nutzungsgebühren für W8.hlgräber für Erdb~stattung zur Beisetzung von Urnen a) In Wahlgrabstätten für Erdbestattung zur Beis etzung von 4 Urnen sind die gleichen Gebühren wie für Wahlgrabstätten unter Ziff. 1 zu entrichten. b) Für die 2. und folgende Beisetzung von Urnen sind jeweils 25 v.H. der Gebühren zu Ziff. 1 zu zahlen. . . ' .' .. -2 - .~ 307 a) Urnen~Rhlßr~b fUr ?~ -/'/7 Jatre ./ h) :,.;\il' r'i.ic 2., lInd [01["';:0(' von Ur nl ,1 ·.lU Urnc:!'.. i"l~~.l;. -j'3(;t;·",::; i) ZUl'ückn~:.l1f:1e von Vt'c-.h 1[::rabstellen -'- -_. ---------a) Wiedererwerb des Benutzungsrechtes 4. Verlängerung und be!~~~~er~---------- vFür die Ver1~ngerung des Benutzungsrechtes an 'Wahlgrähern auf die unter ~iff. 1 vnd 3 a genannte Dauer werden 75 c.H. der zur Zeit der Verlängerung ..'ür den Erwerb geltenden Gebührensätze erhoben. b) Für die Verlängerung über die Be- e-- nutzungsdauer hinaus bis zum Ablauf der Ruhefrist ist in einer Sumrne für jedes angefangene Jahr entsprechend der Nutzungrlauer 1/25 oder 1/30 de~ Gebührensätze zu entrichten. c) Zurücknahme von Grabsteilen Die Nutzungsgebühr wird nur in Höhe dcr entsprechenden nicht genutzter Zeit erstattet. Ein angefangenes Jahr zähl t je\\'eils 1/25 oder 1/30 des angezahlten Betrages. Es werden jedoch ~indeste~s 5 Jahre berechnet. , 11 Ir. 5eGröif;"L:.!,g in Reibeng-r8.'-cern .------a) Personen über 5 Jahre b) Personen unter 5 Jahren c) Urnenre:Lhengrab 390,-- DM 260,-- DM 260,-- DM B) !?,estattung 1. Beerdigungsgebühren 1. Bereiten und Verfüllen des Grabes, Benutzung der Leichenhalle, Benutzung eines Leichenwagens, Inanspruchnahme von 4 Trägern a) Personen über 5 Jahre b) Personen unter 5 Jahren ohne Benutzung der Leichenhalle ermäßigt sich die Gebühr unter 1 a und b um ohne Benutzung des Leichenwagens ermäßigt sich die Gebühr unter 1 a und b um ohne Inanspr~c~nahme 650,-- DM 585,-- DM 350,-- DM 15,-- DM von 4 Trägern ermäßigt sich die Gebühr unter "la und" 1 b um- 80, -- DM --1 _,' - 3 2. Beisetzung von Frühgebl.1xten, für die kein bef:: -:!eres Kindel g:cab in Anspruch genommen wird 3-8-B 185,-- DM 3. !':erden mehr als 4 Träger in Anspruch geno~nen, erhöht sich die Gebühr unter 1 a und b je Träger um 4. Beisetzung von Aschenresten 3JY; 20,-- DM 310,-- DM 11. Gebühren für sonstige Benutzungen der Leichenhallen 1. Benutzung des Obduktionsraumes zur Leichenöffnung 2. Hilfeleistung durch den Friedhofswärter 295,-- DM 100,-- DM 3. Aufbewahrung einer Leiche in den Leichen- e e hallen pro Tag (jeder angefangene Tag zählt als voller Tag) 80,-- DM 4. Benutzung einer Feierhalle in einer Leichenhalle ohne gleichzeitige Beisetzung auf einem städtischen Friedhof 250,-- DM 111. Ausgrabung von Leichen 1. Personen über 5 Jahre a) vor Ablauf der Verwesungsfrist 975,-- DM b) nach Ablauf der Verwesungsfrist 575,-- DM 2. Personen vnter 5 Jahren It I a) vor Able.uf der VeD".'esungsfrist 575,-- DM b) nach Ablauf der Verwesungsfrist 295,-- DM IV. Umbettung von Leichen (Ausgrabung und \'iiederbeerdigung) 1. Personen über 5 Jahre a) vor Ablauf der Verwesungsfrist b) nach Ablauf der Verwesungsfrist 1.140,-- DM 975,-- DM 2. Personen unter 5 Jahren a) vor Ablauf der Verwesungsfrist 975,-- DM b) nach Ablauf der Verwesungsfrist 815,-- DM 3. Etwa notwendige Gebeinsärge müssen vom Antragsteller geliefert werden. - 4 - 1·· ,:.' "3-f)-9-- .. ,., 1. Ausgrabung 120,·- DM 2. UJEbettullg 195,-- DM c) Erteilung von sonstigen Erlaubnissen ~1-a-ETilYaumung eines J?!l~.I?~rechtes 1. §_~eiI1~j~lJ8.SSungen -... -.-.. - ... ······Viahlg·rab·· Üri-d . Reilieligrab·Je ··Gr·ab·--·----·-········----··- -40,-=-.::·-·])M···---·_-·-·__ ····_·~ e e a) Aufstellen eines stehenden Denkmals auf Wahlgräbern und Reihengräbern je Grab auf Kindergräbern und Urnengräbern je Grab b) Aufstellen einer Liegeplatte (Kissenstein) auf Wahlgräbern und Reihengräbern je Grab auf Kindergräbern und Urnengräbern je Grab 80,-- DM 55,-- DM 40,-- DM 35,-- DM c) Aufstellen eines Grabt~euzes aus Holz oder Metall auf Wablgräbern upd Reihengr~bern 35,-- Dlt je Grc.o Buf KindeTgr~bern und Urnengr~bern 20,-- Dk Jf: Grc:.b Artikel 11 Diese Satzung tritt am 1. Januar 1981 in XTaft. Ratsmitglied ~, ;. ".i-·:·,· Anlage zur Original-Niederschrift über die Ratssitzung vom 15.12.1980 .. '~J"'! ~ . ; ('~ .~ . ' :.'1 - ._- ,'uf~~::C·i."nd der § § 4, U ;}; ... Oktob8~ vom 1. 1 ~'';. Nor~yhein-Kestf~l(n Land , __..... :.'.: (~(' , . \. '.. /. -t.~ L 1. iri der 1979 (GV.KW.S. F~sGung ~94/2CV. __ ':': es t f2.,l en \'cm 21. jn Vc::dJindung Qlc-l" !lat cI\cl' ;;;:it dLr DekRnntmachung 2o~~) und der §§ 4 - • • • __ •• __ • _ _ o __ Oi·-tcbc;r 1969 (GV .1':1'1. S. 712/8GV. NVI. S. :~ )/::;1' Stadt E:;.,üill )11 .~ _________ .__ _____ .0 _. _ ' 0 " _ 0 ••• _ _ _ o. 610), fl.bfaJlsa-t:7-tcng vom 17.12.1979 hat seiner Sit:~ung a:n 1.5. Dezc:mber 1980 A rtil:el I § 1 Absatz 2 wird 1'(')'," '~ie folgt geändert: für die einr:altge wöchentliche ..T)1'"e Entleerung betr2:,gt je Miilleirner 1 ) 1.m ::;5 62,-- DM 2.) )··:E 50 ( H"] lu 'cl , , lE'' uner ) 3.) (C;rc::~.Ii':Ü 11 tonne) ~ - \ I 120 r ~ .'.On '... : : ~." 1. 68, -- Dl\i 106,-- DM 2.. ~~~) _0 "f_ ....,. " - e e ! -- 605,-- DM Bei cvtl. ';/,:1:!'lTl2.1iger \'.ödJEntlicber Entleel'ung der MüllGeH~ße ve:,··vielf?.cbt sich die jev:eilige <..TaLres- gebühr en tspr,,::chend. " Artikel 11 Die Satzung tritt am 1. Januar 1S81 in Kraft. .--' - .. Ratsmitglied ;<