Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
10 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
16.11.15, 16:53
Aktualisiert
16.11.15, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 12.11.2015
3.1
1. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven
2. Bebauungsplan 65 A - WK V a.) 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 10.04.2014 und 02.06.2014
b.) erneute Beschlussfassung über die Aufstellung zu 1. und 2. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
c.) erneute Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung zu 1. und 2. gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und über die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB(SV-Nr. 82/2015)
Beschlussvorschlag:
Zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, einen städtebaulichen Vertrag mit der
REA GmbH Management und der juwi Energieprojekte GmbH abzuschließen.
zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt erneut gem. § 2 Abs. 1 auf Basis der Variante 4 die 44.
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven durchzuführen und den Bebauungsplan
65 A - WK V - laut beiliegender Planskizze aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu erfragen.
zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt für beide Verfahren erneut die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Planentwürfe für die
Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehenen Bekanntmachungen zu erlassen, die
Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss
mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
1