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Beschlusstext (1. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven 2. Bebauungsplan 65 A - WK V - a.) 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 10.04.2014 und 02.06.2014 b.) erneute Beschlussfassung über die Aufstellung zu 1. und 2. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB c.) erneute Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung zu 1. und 2. gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und über die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
10 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
16.11.15, 16:53
Aktualisiert
16.11.15, 16:53
Beschlusstext (1. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven
2. Bebauungsplan 65 A - WK V -
a.) 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 10.04.2014 und 02.06.2014
b.) erneute Beschlussfassung über die Aufstellung zu 1. und 2. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
c.) erneute Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung zu 1. und 2. gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und über die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 12.11.2015 3.1 1. 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven 2. Bebauungsplan 65 A - WK V a.) 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 10.04.2014 und 02.06.2014 b.) erneute Beschlussfassung über die Aufstellung zu 1. und 2. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB c.) erneute Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung zu 1. und 2. gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und über die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB(SV-Nr. 82/2015) Beschlussvorschlag: Zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, einen städtebaulichen Vertrag mit der REA GmbH Management und der juwi Energieprojekte GmbH abzuschließen. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt erneut gem. § 2 Abs. 1 auf Basis der Variante 4 die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aldenhoven durchzuführen und den Bebauungsplan 65 A - WK V - laut beiliegender Planskizze aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu erfragen. zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt für beide Verfahren erneut die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Planentwürfe für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehenen Bekanntmachungen zu erlassen, die Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1