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Beschlusstext (1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus - a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gem. § 11 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus - b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
12 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
04.12.14, 17:18
Aktualisiert
04.12.14, 17:18
Beschlusstext (1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus -
a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gem. § 11 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus -
b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB)

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Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 27.11.2014 3.1 1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gem. § 11 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB(SV-Nr. 159/2014) Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit der Autohaus Chorus GmbH, Kapuzinerstraße 40, 52457 Aldenhoven, abzuschließen. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die 1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB laut beiliegender Planskizze durchzuführen. zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gemäß § 13a BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und gem. §13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungs-ausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1