Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
12 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
04.12.14, 17:18
Aktualisiert
04.12.14, 17:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 27.11.2014
3.1
1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gem. § 11 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung der 23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
c.) Beschluss gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB über die Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB(SV-Nr. 159/2014)
Beschlussvorschlag:
zu a.)
Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten städtebaulichen
Vertrag gem. § 11 BauGB mit der Autohaus Chorus GmbH, Kapuzinerstraße 40, 52457 Aldenhoven, abzuschließen.
zu b.)
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die 1. Änderung der
23. Änderung des Bebauungsplans 15 A - Autohaus Chorus - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
BauGB laut beiliegender Planskizze durchzuführen.
zu c.)
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gemäß § 13a BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von der
frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und
gem. §13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die
Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die
Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungs-ausschuss
mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
1