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Beschlusstext (Denkmalschutz Eintragung des Grundstücks Gemarkung Aldenhoven, Flur 22, Flurstücke 19 tlw., 20, 22, 23, 24 als ortsfestes Bodendenkmal gem. §3 Abs. 2 DSchG in die Denkmalliste der Gemeinde Aldenhoven)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,0 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
02.03.12, 11:44
Aktualisiert
02.03.12, 11:44
Beschlusstext (Denkmalschutz
Eintragung des Grundstücks Gemarkung Aldenhoven, Flur 22, Flurstücke 19 tlw., 20, 22, 23, 24 als ortsfestes Bodendenkmal gem. §3 Abs. 2 DSchG in die Denkmalliste der Gemeinde Aldenhoven)

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Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 09.02.2012 4. Denkmalschutz Eintragung des Grundstücks Gemarkung Aldenhoven, Flur 22, Flurstücke 19 tlw., 20, 22, 23, 24, als ortsfestes Bodendenkmal gem. §3 Abs. 2 DSchG in die Denkmalliste der Gemeinde Aldenhoven(SV-Nr. 9/2012) Beschlussvorschlag: Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Fläche Gemarkung Aldenhoven, Flur 22, Flurstücke 19 tlw., 20 tlw., 22 tlw., 23 tlw. und 24 tlw., als ortsfestes Bodendenkmal gem. § 3 Abs. 2 DSchG NW in die Denkmalliste der Gemeinde Aldenhoven einzutragen und das Einvernehmen mit der Auffassung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zu erklären. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1