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Beschlussvorlage (Errichtung eines Neubaus für die Musikschule durch die Klaus Geske Kulturstiftung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
20.10.10, 06:22
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Beschlussvorlage (Errichtung eines Neubaus für die Musikschule durch die Klaus Geske Kulturstiftung) Beschlussvorlage (Errichtung eines Neubaus für die Musikschule durch die Klaus Geske Kulturstiftung) Beschlussvorlage (Errichtung eines Neubaus für die Musikschule durch die Klaus Geske Kulturstiftung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 461/2010 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82-/-44- Datum: 13.09.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Bemerkungen 28.10.2010 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 28.10.2010 beschließend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Errichtung eines Neubaus für die Musikschule durch die Klaus Geske Kulturstiftung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der als Anlage 1 beigefügten Planung für das Musikschulgebäude wird zugestimmt. 2. Dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Erftstadt und der Klaus Geske Kulturstiftung (i. Gr.) wird zugestimmt. 3. Dem als Anlage 3 beigefügten Entwurf eines Vertrages zwischen der Stadt Erftstadt und der Klaus Geske Kulturstiftung über die Nutzung des „Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses“ wird zugestimmt. Begründung: Mit der Vorlage V 261/2010 hatte ich die städtischen Gremien umfassend über das Vorhaben des Herrn Klaus Geske informiert, in Erftstadt ein Musik- und Kulturhaus zur Nutzung durch die Musikschule der Stadt Erftstadt zu errichten. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 einstimmig der Annahme der Spende und den damit verbundenen Regularien zugestimmt. Herr Klaus Geske hat den Architekten Reinhard Graf aus Altdorf bei Nürnberg mit der Planung des Vorhabens beauftragt. Der Architekt hat ein gestalterisch anspruchvolles Gebäude entworfen, welches den Anforderungen der Musikschule in allen Belangen gerecht wird. Das Gebäude umfasst weiterhin einen Vortragsraum, der ca. 180 Personen Platz bietet. Eine Cafeteria mit einer Fläche von ca. 46 m², zuzüglich erforderlicher Nebenräume, ist ebenfalls vorgesehen. Die Pläne und das Raumprogramm sind als Anlage beigefügt. Herr Graf wird das Vorhaben in der Ausschusssitzung erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Das für den Bau benötigte Grundstück wird der Stiftung im Wege des Erbbaurechtes zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um einen Vertrag zu den üblichen Konditionen. Der Bodenrichtwert für ein erschließungsbeitragsfreies Grundstück im Bereich des Einkaufszentrums beträgt 185,- €/m². Dabei wird ein Erschließungskostenanteil in Höhe von 30,- €/m² berücksichtigt. Da die tatsächlichen Kosten über diesem Ansatz liegen, bin ich von einem Bodenwert in Höhe von 200,- €/m² ausgegangen. Bei einem Zinssatz von 4 % beträgt der Erbbauzins 8,- €/m², insgesamt somit ausmachend 21.128,- €. Da die Erschließungskosten teilweise bereits vom Voreigentümer gezahlt worden sind, sollte auf den erschließungsbeitragsfreien Wert abgestellt werden. Die noch fälligen Baukostenzuschüsse für Kanal und Wasser in Höhe von ca. 38.000,- € sind vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft an die Stadtwerke zu zahlen. Der Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt. Das Gebäude wird der Musikschule der Stadt Erftstadt auf Dauer zur Verfügung gestellt. Es soll als Musik- und Kulturhaus für möglichst viele kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Der Vertrag zwischen der Stadt Erftstadt und der Klaus Geske Kulturstiftung über die Nutzung des Gebäudes muss dieser Intention Rechnung tragen. Der Entwurf des Vertrages ist als Anlage beigefügt. Bei dem Entgelt für die Nutzung des Gebäudes handelt es sich nicht um eine Miete im eigentlichen Sinne. Alle Zahlungen der Stadt an die Stiftung fließen wieder an die Musikschule in Form von Unterhaltungsaufwendungen für das Gebäude bzw. in Form von Zuwendungen. Die Finanzierung des Vorhabens kann unter den Vorgaben des Nothaushaltsrechts dargestellt werden, da sich durch die Schenkung die Kosten für die Stadt Erftstadt reduzieren. Die „Miete“ für das Musik- und Kulturhaus beträgt pro Jahr 60.000,- €. Die Nebenkosten werden sich auf ca. 15.000,- € pro Jahr belaufen. Die Reinigungskosten in Höhe von ca. 12.000,- €/Jahr können bei dieser Betrachtung unberücksichtigt bleiben, da Kosten in gleicher Höhe derzeit auch für das bestehende Musikschulgebäude anfallen. Den Mehraufwendungen stehen Einsparungen gegenüber, da das alte Gebäude außer Betrieb genommen und veräußert werden kann. In den vergangenen 10 Jahren wurden für die Unterhaltung der Musikschule jährlich ca. 38.000,- € aufgewendet. Die Betriebskosten für das bestehende Gebäude betragen ca. 25.000,- €/Jahr. Die Stadt erhält durch die Vergabe des Grundstücks Erbbauzinsen. Unter Berücksichtigung der noch zu zahlenden Baukostenzuschüsse beträgt die Nettoeinnahme 19.600,- €/Jahr. Durch den Verkauf des Grundstücks an der Heidebroichstraße ergeben sich Minderausgaben für Zinszahlungen in Höhe von 22.000,- €/Jahr. Für die Stadt ergibt sich folgende Bilanz: Reduzierung Kosten Bauunterhaltung Verminderung Betriebskosten Altbau Erbbauzinsen Verminderung Zinsaufwand „Miete“ Neubau Betriebskosten Neubau Einsparungen + 38.000,- € + 25.000,- € + 19.600,- € + 22.000,- € - 60.000,- € - 15.000,- € + 29.600,- € Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt über den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft. Die Kosten. des Vorhabens werden vollständig dem Budget der Musikschule zugeordnet. Der Eigenbetrieb erhält dann künftig keine Mietzahlungen mehr für das alte Musikschulegebäude. Den verminderten Mietzahlungen in Höhe von ca. 115.000,- €/Jahr stehen die o.a. Einsparungen gegenüber. Es verbleibt ein Defizit in Höhe von 35.400,- €/Jahr. Um diesen Betrag müssen die geplanten pauschalen Kürzungen der Zahlungen aus dem Kernhaushalt an den Betrieb reduziert werden. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ist diese Kürzung noch nicht berücksichtigt. Die Maßnahme wäre für den Eigenbetrieb dann aufkommensneutral. Die Einsparungen in Höhe von 29.600,-2- €/Jahr kommen in vollem Umfang dem Kernhaushalt zu Gute. Durch die Vermietung des Vortragsraumes erhält die Stadt weitere Einnahmen. Nach der Schließung der Hauptschule in Liblar muss noch eine neue Nutzung für das Gebäude gefunden werden. Es bestand die Überlegung, dort die Musikschule unterzubringen. Durch den Neubau im Erftstadt Center wird dies hinfällig. Derzeit prüfe ich unter Beteiligung des Gymnasiums und der Realschule, welche Raumkapazitäten im Schulzentrum Liblar künftig für außerschulische Nutzungen zur Verfügung stehen. Daraus könnten sich weitere Entlastungen für den städtischen Haushalt ergeben. Für die künftige Nutzung des Hauptschulgebäudes werde ich den städtischen Gremien Ende des Jahres einen Vorschlag unterbreiten. Die Spende des Herrn Klaus Geske ist ein Glücksfall für die Stadt Erftstadt. Die Musikschule erhält eine hervorragende räumliche Ausstattung. Das Gebäude bietet Raum für vielfältige kulturelle Veranstaltungen und wird das entsprechende Angebot im Bereich der Stadt Erftstadt erheblich verbessern. Die Architektur des Gebäudes ist überaus ansprechend und eine Bereicherung für das städtebauliche Umfeld. Die Positionierung des Gebäudes im Erftstadt Center trägt zu einer Stabilisierung des Standortes bei. Ohne die großzügige Spende könnte die Stadt ein entsprechendes Vorhaben nicht realisieren. (Dr. Rips) -3-