Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
20.10.10, 06:22
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 461/2010
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82-/-44- Datum: 13.09.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Termin
Bemerkungen
28.10.2010
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
28.10.2010
beschließend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Errichtung eines Neubaus für die Musikschule durch die Klaus Geske Kulturstiftung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der als Anlage 1 beigefügten Planung für das Musikschulgebäude wird zugestimmt.
2. Dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt
Erftstadt und der Klaus Geske Kulturstiftung (i. Gr.) wird zugestimmt.
3. Dem als Anlage 3 beigefügten Entwurf eines Vertrages zwischen der Stadt Erftstadt und der
Klaus Geske Kulturstiftung über die Nutzung des „Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses“
wird zugestimmt.
Begründung:
Mit der Vorlage V 261/2010 hatte ich die städtischen Gremien umfassend über das Vorhaben des
Herrn Klaus Geske informiert, in Erftstadt ein Musik- und Kulturhaus zur Nutzung durch die
Musikschule der Stadt Erftstadt zu errichten. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
06.07.2010 einstimmig der Annahme der Spende und den damit verbundenen Regularien
zugestimmt.
Herr Klaus Geske hat den Architekten Reinhard Graf aus Altdorf bei Nürnberg mit der Planung
des Vorhabens beauftragt. Der Architekt hat ein gestalterisch anspruchvolles Gebäude entworfen,
welches den Anforderungen der Musikschule in allen Belangen gerecht wird. Das Gebäude
umfasst weiterhin einen Vortragsraum, der ca. 180 Personen Platz bietet. Eine Cafeteria mit einer
Fläche von ca. 46 m², zuzüglich erforderlicher Nebenräume, ist ebenfalls vorgesehen. Die Pläne
und das Raumprogramm sind als Anlage beigefügt. Herr Graf wird das Vorhaben in der
Ausschusssitzung erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.
Das für den Bau benötigte Grundstück wird der Stiftung im Wege des Erbbaurechtes zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um einen Vertrag zu den üblichen Konditionen. Der
Bodenrichtwert für ein erschließungsbeitragsfreies Grundstück im Bereich des Einkaufszentrums
beträgt 185,- €/m². Dabei wird ein Erschließungskostenanteil in Höhe von 30,- €/m² berücksichtigt.
Da die tatsächlichen Kosten über diesem Ansatz liegen, bin ich von einem Bodenwert in Höhe von
200,- €/m² ausgegangen. Bei einem Zinssatz von 4 % beträgt der Erbbauzins 8,- €/m², insgesamt
somit ausmachend 21.128,- €. Da die Erschließungskosten teilweise bereits vom Voreigentümer
gezahlt worden sind, sollte auf den erschließungsbeitragsfreien Wert abgestellt werden. Die noch
fälligen Baukostenzuschüsse für Kanal und Wasser in Höhe von ca. 38.000,- € sind vom
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft an die Stadtwerke zu zahlen. Der Vertragsentwurf ist als Anlage
beigefügt.
Das Gebäude wird der Musikschule der Stadt Erftstadt auf Dauer zur Verfügung gestellt. Es soll
als Musik- und Kulturhaus für möglichst viele kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Der Vertrag zwischen der Stadt Erftstadt und der Klaus Geske Kulturstiftung über die Nutzung des
Gebäudes muss dieser Intention Rechnung tragen. Der Entwurf des Vertrages ist als Anlage
beigefügt.
Bei dem Entgelt für die Nutzung des Gebäudes handelt es sich nicht um eine Miete im
eigentlichen Sinne. Alle Zahlungen der Stadt an die Stiftung fließen wieder an die Musikschule in
Form von Unterhaltungsaufwendungen für das Gebäude bzw. in Form von Zuwendungen.
Die Finanzierung des Vorhabens kann unter den Vorgaben des Nothaushaltsrechts dargestellt
werden, da sich durch die Schenkung die Kosten für die Stadt Erftstadt reduzieren. Die „Miete“ für
das Musik- und Kulturhaus beträgt pro Jahr 60.000,- €. Die Nebenkosten werden sich auf ca.
15.000,- € pro Jahr belaufen. Die Reinigungskosten in Höhe von ca. 12.000,- €/Jahr können bei
dieser Betrachtung unberücksichtigt bleiben, da Kosten in gleicher Höhe derzeit auch für das
bestehende Musikschulgebäude anfallen. Den Mehraufwendungen stehen Einsparungen gegenüber, da das alte Gebäude außer Betrieb genommen und veräußert werden kann. In den vergangenen 10 Jahren wurden für die Unterhaltung der Musikschule jährlich ca. 38.000,- € aufgewendet. Die Betriebskosten für das bestehende Gebäude betragen ca. 25.000,- €/Jahr. Die Stadt erhält durch die Vergabe des Grundstücks Erbbauzinsen. Unter Berücksichtigung der noch zu zahlenden Baukostenzuschüsse beträgt die Nettoeinnahme 19.600,- €/Jahr. Durch den Verkauf des
Grundstücks an der Heidebroichstraße ergeben sich Minderausgaben für Zinszahlungen in Höhe
von 22.000,- €/Jahr. Für die Stadt ergibt sich folgende Bilanz:
Reduzierung Kosten Bauunterhaltung
Verminderung Betriebskosten Altbau
Erbbauzinsen
Verminderung Zinsaufwand
„Miete“ Neubau
Betriebskosten Neubau
Einsparungen
+ 38.000,- €
+ 25.000,- €
+ 19.600,- €
+ 22.000,- €
- 60.000,- €
- 15.000,- €
+ 29.600,- €
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt über den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft. Die Kosten.
des Vorhabens werden vollständig dem Budget der Musikschule zugeordnet. Der Eigenbetrieb
erhält dann künftig keine Mietzahlungen mehr für das alte Musikschulegebäude. Den verminderten
Mietzahlungen in Höhe von ca. 115.000,- €/Jahr stehen die o.a. Einsparungen gegenüber. Es verbleibt ein Defizit in Höhe von 35.400,- €/Jahr. Um diesen Betrag müssen die geplanten
pauschalen Kürzungen der Zahlungen aus dem Kernhaushalt an den Betrieb reduziert werden. Im
Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ist diese Kürzung noch nicht berücksichtigt. Die Maßnahme
wäre für den Eigenbetrieb dann aufkommensneutral. Die Einsparungen in Höhe von 29.600,-2-
€/Jahr kommen in vollem Umfang dem Kernhaushalt zu Gute. Durch die Vermietung des Vortragsraumes erhält die Stadt weitere Einnahmen.
Nach der Schließung der Hauptschule in Liblar muss noch eine neue Nutzung für das Gebäude
gefunden werden. Es bestand die Überlegung, dort die Musikschule unterzubringen. Durch den
Neubau im Erftstadt Center wird dies hinfällig. Derzeit prüfe ich unter Beteiligung des
Gymnasiums und der Realschule, welche Raumkapazitäten im Schulzentrum Liblar künftig für
außerschulische Nutzungen zur Verfügung stehen. Daraus könnten sich weitere Entlastungen für
den städtischen Haushalt ergeben. Für die künftige Nutzung des Hauptschulgebäudes werde ich
den städtischen Gremien Ende des Jahres einen Vorschlag unterbreiten.
Die Spende des Herrn Klaus Geske ist ein Glücksfall für die Stadt Erftstadt. Die Musikschule
erhält eine hervorragende räumliche Ausstattung. Das Gebäude bietet Raum für vielfältige
kulturelle Veranstaltungen und wird das entsprechende Angebot im Bereich der Stadt Erftstadt
erheblich verbessern. Die Architektur des Gebäudes ist überaus ansprechend und eine
Bereicherung für das städtebauliche Umfeld. Die Positionierung des Gebäudes im Erftstadt Center
trägt zu einer Stabilisierung des Standortes bei. Ohne die großzügige Spende könnte die Stadt ein
entsprechendes Vorhaben nicht realisieren.
(Dr. Rips)
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