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Beschlusstext (Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
14.09.09, 18:10
Aktualisiert
14.09.09, 18:10
Beschlusstext (Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NW)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2009 Drucksachen-Nummer: 317.09 TOP 8. Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NW Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen einstimmig zu beschließen, als Vorsitzende der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW Frau Ursula Linge, Burgholz 12, 51491 Overath, Richterin beim Arbeitsgericht Siegburg, Außenstelle Gummersbach, zu berufen. Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen ferner zu beschließen, dass für die Einigungsstelle von der Stadt Kerpen und vom Personalrat je 5 Beisitzer zu benennen sind. Von der Stadt Kerpen werden benannt: • Herr Wolfgang Berger, Fachbereichsleiter Freizeit, Ordnung, Internes Management Stadt Bergheim, • Herr Wilfried Becke, Fachbereichsleiter Finanzen, Personal, Organisation Stadt Brühl, • Herr Jürgen Elsen, Amtsleiter Haupt- und Personalamt Stadt Erftstadt, • Herr Willi Dresen, Fachbereichsleiter Innere Veraltung Stadt Frechen, • Herr Hans Krämer, Amtsleiter Hauptamt Stadt Hürth.