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Beschlusstext (Eintragung der "Via Belgica" als ortsfestes Bodendenkmal gem. §3 Abs. 2 DSchG in die Denkmalliste der Gemeinde Aldenhoven)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
8,8 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
18.07.13, 15:26
Aktualisiert
18.07.13, 15:26
Beschlusstext (Eintragung der "Via Belgica" als ortsfestes Bodendenkmal gem. §3 Abs. 2 DSchG in die Denkmalliste der Gemeinde Aldenhoven)

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Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 04.07.2013 4. Eintragung der "Via Belgica" als ortsfestes Bodendenkmal gem. §3 Abs. 2 DSchG in die Denkmalliste der Gemeinde Aldenhoven (SV-Nr. 63/2013) Beschlussvorschlag: Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die „Via Belgica“, bestehend aus den in Anlage 1 bezeichneten Flurstücken gemäß beigefügter Planzeichnung (Unterschutzstellungsumfang), als ortsfestes Bodendenkmal gem. § 3 Abs. 2 DSchG NW in die Denkmalliste der Gemeinde Aldenhoven einzutragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1