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Beschlussvorlage (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 525/2010 Az.: -32- Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 18.10.2010 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 02.11.2010 vorberatend 14.12.2010 beschließend Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.10.2010 Beschlussentwurf: § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 wird geändert. Begründung: Die Firmengemeinschaft Erftstadt Center e.V., vertreten durch Herrn Fremerey, hat am 14.10.2010 den Antrag gestellt, am 19.12.2010 einen verkaufsoffenen Sonntag im Bereich des Erftstadt Centers anzubieten. In den Folgejahren, so erklärte H. Fremerey im Gespräch, soll der 3. Sonntag im Dezember beibehalten werden, es sei denn, dass der 3. Sonntag im Dezember gleichzeitig der 3. Adventsonntag ist. Um diesem Antrag entsprechen zu können, ist es notwendig, § 1 Buchstabe c der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 zu ändern und im § 1, Buchstabe d, einzufügen. Die Änderung ist erforderlich, weil nach den Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW vom 16.11.2006 Verkaufsstellen an höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein dürfen und von der Freigabe der Tage 3 Adventsonntage ausgenommen sein müssen. In der bisherigen Fassung sind für den Stadtteil Liblar schon 4 Sonn- oder Feiertage, darunter ein Sonntag im Advent vorgesehen. Auf den 1. Adventsonntag soll jedoch nicht verzichtet werden, da dann im Bereich der Carl-Schurz Straße gleichzeitig der Weihnachtsmarkt stattfindet, wo die dort ansässige Interessen- und Werbegemeinschaft den verkaufsoffenen Sonntag anbietet. Insofern wird in § 1, Buchstabe d, eingefügt. Damit ist es möglich, auch der Interessengemeinschaft Erftstadt Center einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent zu ermöglichen, ohne dass das Erftstadt Center mit den übrigen in Erftstadt stattfindenden verkaufsoffenen Sonntagen kollidiert. Für den letzten Sonntag im August wurde die Öffnungszeit mit „13 Uhr -18 Uhr“ den übrigen Zeiten angeglichen. Die bisherige Fassung lautet: §1 Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein: a: Im Stadtteil Gymnich An Christi Himmelfahrt (Gymnicher Ritt) in der Zeit von 12 Uhr – 17 Uhr b: Im Stadtteil Lechenich Zwei Wochen vor Ostern in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr An Fronleichnam in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr Am zweiten Sonntag im September in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr Am dritten Adventsonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr c: Im Stadtteil Liblar Am ersten Sonntag im Juni in der Zeit von 13 Uhr -18 Uhr Am letzten Sonntag im August in der Zeit von 11 Uhr – 16Uhr Am ersten bzw. zweiten Sonntag im Oktober in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr Am 1. Adventssonntag von 13 Uhr – 18 Uhr Die neue Fassung nach Änderung: §1 Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein: a: Im Stadtteil Gymnich An Christi Himmelfahrt (Gymnicher Ritt) in der Zeit von 12 Uhr – 17 Uhr b: Im Stadtteil Lechenich Zwei Wochen vor Ostern in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr An Fronleichnam in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr Am zweiten Sonntag im September in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr Am dritten Adventsonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr c: Im Stadtteil Liblar, im Bereich des Einkaufszentrums Am ersten Sonntag im Juni in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr (Anmerkung: Weinfest im Erftstadt Center) Am ersten bzw. zweiten Sonntag im Oktober in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr (Anmerkung: Oktoberfest im Erftstadt Center) Am 3. Sonntag im Dezember, alternativ am 4. Adventsonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr. Nur für den Fall, dass der 3. Sonntag im Dezember gleichzeitig auch der 3. Adventsonntag ist, soll der 4. Adventsonntag im Dezember geöffnet sein. d: Im Stadtteil Liblar, außerhalb des Bereiches des Einkaufszentrums Am letzten Sonntag im August in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr (Anmerkung: früher Kirmes) Am 1. Adventssonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr (Anmerkung: Weihnachtsmarkt Marienplatz) ( (Dr. Rips) -2-