Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 525/2010
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 18.10.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
02.11.2010
vorberatend
14.12.2010
beschließend
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.10.2010
Beschlussentwurf:
§ 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt
Erftstadt vom 08.05.2008 wird geändert.
Begründung:
Die Firmengemeinschaft Erftstadt Center e.V., vertreten durch Herrn Fremerey, hat am
14.10.2010 den Antrag gestellt, am 19.12.2010 einen verkaufsoffenen Sonntag im Bereich des
Erftstadt Centers anzubieten. In den Folgejahren, so erklärte H. Fremerey im Gespräch, soll der 3.
Sonntag im Dezember beibehalten werden, es sei denn, dass der 3. Sonntag im Dezember
gleichzeitig der 3. Adventsonntag ist. Um diesem Antrag entsprechen zu können, ist es notwendig,
§ 1 Buchstabe c der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
in der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 zu ändern und im § 1, Buchstabe d, einzufügen. Die
Änderung ist erforderlich, weil nach den Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW vom
16.11.2006 Verkaufsstellen an höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein dürfen und von
der Freigabe der Tage 3 Adventsonntage ausgenommen sein müssen. In der bisherigen Fassung
sind für den Stadtteil Liblar schon 4 Sonn- oder Feiertage, darunter ein Sonntag im Advent
vorgesehen. Auf den 1. Adventsonntag soll jedoch nicht verzichtet werden, da dann im Bereich
der Carl-Schurz Straße gleichzeitig der Weihnachtsmarkt stattfindet, wo die dort ansässige
Interessen- und Werbegemeinschaft den verkaufsoffenen Sonntag anbietet.
Insofern wird in § 1, Buchstabe d, eingefügt. Damit ist es möglich, auch
der
Interessengemeinschaft Erftstadt Center einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent zu
ermöglichen, ohne dass das Erftstadt Center mit den übrigen in Erftstadt stattfindenden
verkaufsoffenen Sonntagen kollidiert.
Für den letzten Sonntag im August wurde die Öffnungszeit mit „13 Uhr -18 Uhr“ den übrigen
Zeiten angeglichen.
Die bisherige Fassung lautet:
§1
Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein:
a: Im Stadtteil Gymnich
An Christi Himmelfahrt (Gymnicher Ritt) in der Zeit von 12 Uhr – 17 Uhr
b: Im Stadtteil Lechenich
Zwei Wochen vor Ostern in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
An Fronleichnam in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
Am zweiten Sonntag im September in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
Am dritten Adventsonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
c: Im Stadtteil Liblar
Am ersten Sonntag im Juni in der Zeit von 13 Uhr -18 Uhr
Am letzten Sonntag im August in der Zeit von 11 Uhr – 16Uhr
Am ersten bzw. zweiten Sonntag im Oktober in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
Am 1. Adventssonntag von 13 Uhr – 18 Uhr
Die neue Fassung nach Änderung:
§1
Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein:
a: Im Stadtteil Gymnich
An Christi Himmelfahrt (Gymnicher Ritt) in der Zeit von 12 Uhr – 17 Uhr
b: Im Stadtteil Lechenich
Zwei Wochen vor Ostern in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
An Fronleichnam in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
Am zweiten Sonntag im September in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
Am dritten Adventsonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
c: Im Stadtteil Liblar, im Bereich des Einkaufszentrums
Am ersten Sonntag im Juni in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr (Anmerkung: Weinfest im Erftstadt
Center)
Am ersten bzw. zweiten Sonntag im Oktober in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr (Anmerkung:
Oktoberfest im Erftstadt Center)
Am 3. Sonntag im Dezember, alternativ am 4. Adventsonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr.
Nur für den Fall, dass der 3. Sonntag im Dezember gleichzeitig auch der 3. Adventsonntag ist, soll
der 4. Adventsonntag im Dezember geöffnet sein.
d: Im Stadtteil Liblar, außerhalb des Bereiches des Einkaufszentrums
Am letzten Sonntag im August in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr (Anmerkung: früher Kirmes)
Am 1. Adventssonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr (Anmerkung: Weihnachtsmarkt
Marienplatz)
(
(Dr. Rips)
-2-