Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
20.10.10, 06:22
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 511/2010
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 07.10.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
Bemerkungen
28.10.2010
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
30.11.2010
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
01.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen „Bodenbevorratung und entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft"
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.10.2010
Beschlussentwurf:
Der konsolidierte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis 2009) Anhang, Lagebericht sowie
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wird gemäß § 26
Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW 2004) festgestellt.
a) Betriebszweig „Bodenbevorratung und – entwicklung“
Der Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ schließt das Geschäftsjahr 2009
(01.01.2009 bis 31.12.2009) mit einem Jahresgewinn in Höhe von plus 878.005,30 € ab. Es
wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2009 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die Gewinnrücklagen einzustellen.
b) Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“
Der Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ schließt das Geschäftsjahr 2009
(01.01.2009 bis 31.12.2009) mit einem Jahresverlust in Höhe von minus 231.095,60 € ab. Es
wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2009 und auf neue Rechnung vorzutragen und nach
Ablauf von fünf Jahren mit den Rücklagen zu verrechnen.
Begründung:
Die Betriebsleitung hat gemäß § 26 EigVO NRW den Jahresabschluss sowie den Lagebericht
aufzustellen und – über Betriebsausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss – dem Rat der
Stadt Erftstadt zur Feststellung vorzulegen. Der konsolidierte Jahresabschluss, bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bestätigungsvermerk, ist beigefügt. Je ein Exemplar
der testierten Bilanzberichte in Langversion, beinhaltend u.a. die Teilabschlüsse der Betriebszweige, Anhang, Lagebericht, Aufgliederungen/Erläuterungen sowie Feststellungen zur
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG, wurde den Fraktionen zur Verfügung
gestellt.
Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr 01.01.
2009 bis 31.12.2009 zum Jahresabschluss des „Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft“ werden als
gesonderte Vorlagen dem Betriebsausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat
der Stadt Erftstadt zugeführt.
(Dr. Rips)
-2-