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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
29.03.11, 06:26
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage V 113/2011 Dorfgemeinschaftshaus 28.03.2011 Erp - Bereitstellung zusätzlicher Mittel In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft am 23.03.2011 bin ich gebeten worden, zu den Kostensteigerungen beim Bau des Dorfgemeinschaftshauses ergänzend Stellung zu nehmen. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.11.2009 der Vergabe von Mitteln in Höhe von 350.000,- € an die Dorfgemeinschaft in Erp zugestimmt. Grundlage für diese Entscheidung war eine mit der Dorfgemeinschaft abgestimmte Kostenschätzung des Architekturbüros Zepp vom 18.06.2009. In dieser Berechnung wurde dargelegt, welche Gesamtkosten sich für das Vorhaben ergeben und welche Eigenanteile die Dorfgemeinschaft erbringen kann. Eine Lüftungsanlage war in dieser Schätzung nicht vorgesehen. Nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erftstadt wurden weitere Fachgutachten, u.a. Statik und Schallschutz, für die Planung der Halle in Auftrag gegeben und ein Bauantrag gestellt. Eine Teilbaugenehmigung wurde am 19.02.2010 erteilt, die endgültige Genehmigung am 11.06.2010. Hinsichtlich einer Lüftungsanlage enthält die Baugenehmigung keine Auflagen. Im 2. Quartal 2010 hat ein Fachingenieur die Planungen für die technischen Gewerke erstellt. Unter Berücksichtigung des Wärmschutznachweises, der Forderungen aus dem Schallgutachten und der möglichen Besucherzahlen in der Halle kam der Fachingenieur zu dem Ergebnis, dass eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich ist. Ursächlich dafür ist auch die Ende 2009 in Kraft getretene Energieeinsparvordnung (EnEV 2009). Die Anlage wurde ausgeschrieben und der Auftrag im 3. Quartal 2010 erteilt. Bei der Vergabe des Auftrags für die Lüftungsanlage ging die Dorfgemeinschaft davon aus, dass die vorhandenen Mittel ausreichen, um auch die Lüftungsanlage finanzieren zu können. Allerdings kam es zum Ende der Baumaßnahme, was bei Vorhaben dieser Größenordnung niemals auszuschließen ist, zu weiteren kleinen Kostensteigerungen. Insgesamt fehlen der Dorfgemeinschaft 20.000,- €. Dies entspricht 2,5 % der Gesamtbausumme. Die Dorfgemeinschaft konnte bei der Planung des Gebäudes im Jahr 2009 nicht erkennen, dass eine Lüftungsanlage erforderlich sein würde. In Vertretung (Erner)